Arbeitszeugnis für Werkstudenten verständlich erklärt

Arbeitszeugnis Werkstudent

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Ein Arbeitszeugnis für Werkstudenten lässt sich richtig einordnen, wenn der Werkstudent als Arbeitnehmer beschäftigt ist. Wie sich die Noten im Arbeitszeugnis lesen lassen und wie ein Zwischenzeugnis angefordert wird behandeln zwei eigene Beiträge.

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Arbeitszeugnis im Rahmen der Werkstudententätigkeit

Für Werkstudenten, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, gilt § 109 GewO: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Zeugnis. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis, nicht nach der Bezeichnung als Werkstudent.

§ 109 GewO unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer können ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Für eine Werkstudententätigkeit ist deshalb zunächst zu klären, ob sie als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und welche Zeugnisart verlangt wird.

Ein einfaches Zeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis ergänzt diese Angaben um Aussagen zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis.

Die maßgebliche Kernaussage lautet daher: Besteht die Werkstudententätigkeit als Arbeitsverhältnis, richtet sich der Zeugnisanspruch nach § 109 GewO. Diese Vorschrift kennt keine eigene Zeugnisart nur für Werkstudierende. Für eine abweichende Vertrags- oder Beschäftigungssituation ist eine gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich.

Arbeitszeugnis für Werkstudenten verständlich erklärt: Zeugnisart wählen

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Das einfache Zeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich die Angaben des einfachen Zeugnisses sowie Aussagen zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis.

Tabelle: Zeugnisart, Belegter Inhalt
ZeugnisartBelegter Inhalt
Einfaches ZeugnisArt und Dauer der Tätigkeit
Qualifiziertes ZeugnisAngaben des einfachen Zeugnisses sowie Aussagen zu Leistung und Verhalten

Arbeitnehmer können ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Prüfen Sie vor der Auswahl, ob neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Aussagen zu Leistung und Verhalten enthalten sein sollen. Daraus ergibt sich keine besondere Zeugnisart für Werkstudierende und kein Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut oder eine Schlussformel.

Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Der IHK-Ratgeber skizziert eine gängige Gliederung für das qualifizierte Zeugnis. Am Anfang steht die Überschrift. Darauf folgt die Eingangsformel mit den Personalien und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anschließend wird das Aufgabengebiet beschrieben. Diese Aufgabenbeschreibung kann die ausgeübten Tätigkeiten, die hierarchische Position, Kompetenzen und Verantwortung erfassen.

An die Tätigkeitsbeschreibung schließt sich die Leistungsbeurteilung an. Genannt werden dabei Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg. Bei Vorgesetzten wird zusätzlich die Führungsleistung aufgeführt. Für eine Werkstudententätigkeit sollen nur Angaben verwendet werden, die zur tatsächlichen Beschäftigung passen. Eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung darf daher nicht durch eine erfundene Position oder Verantwortung ersetzt werden.

Anschließend folgt die Verhaltensbeurteilung. Der Ratgeber nennt das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten. Dieser Teil ist von der Leistungsbeurteilung zu unterscheiden: Die Leistung betrifft die genannten Leistungsmerkmale, das Verhalten die genannten Beziehungen im Arbeitsumfeld.

Den Schluss bildet der Schlussabsatz. Die Quelle nennt dort eine Dankes- und Wunschformel mit Zukunftswünschen sowie Ausstellungsort, Ausstellungsdatum und Unterschrift. Die Reihenfolge lässt sich somit als Eingangsformel, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und Schlussabsatz mit Ort, Datum und Unterschrift beschreiben.

Aus der Quelle darf keine eigene Zeugnisnote und keine Code-Tabelle abgeleitet werden. Zwar beschreibt der Ratgeber bestimmte Formulierungen als einer Notenskala vergleichbar, doch dieser Entwurf übersetzt keine einzelne Formulierung in eine Note. Entscheidend bleibt die klare, widerspruchsfreie und vollständige Prüfung des belegten Aufbaus.

Zeugnis gezielt anfordern

  1. Zeugnisart festlegen: Zuerst wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis gewählt. Beim einfachen Zeugnis werden persönliche Daten sowie Art und Dauer der Beschäftigung berücksichtigt. Beim qualifizierten Zeugnis kommen Aussagen zu Leistung und Verhalten hinzu.
  2. Beschäftigungsdaten zusammentragen: Vergleiche die persönlichen Daten sowie Beginn und Ende der tatsächlichen Beschäftigung anhand der vorhandenen Unterlagen. Eine zusätzliche Frist wird hier nicht vorgegeben.
  3. Aufgaben eindeutig benennen: Beschreibe die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Bei einem qualifizierten Zeugnis ist anschließend zu prüfen, ob die Aufgabenbeschreibung Tätigkeitsgebiet, Position, Kompetenzen und Verantwortung zutreffend wiedergibt.
  4. Beurteilung festlegen: Bei einem qualifizierten Zeugnis werden Leistung und Verhalten einbezogen. Prüfe dafür die im Ratgeber genannten Bereiche wie Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und Verhalten gegenüber den genannten Personengruppen.
  5. Formangaben kontrollieren: Prüfe, ob Ort, Datum und Unterschrift vorgesehen sind. Die Quelle beschreibt außerdem Anforderungen an eine einheitliche schriftliche Gestaltung.

Ein kurzes Beispiel: Eine Werkstudentin wählt ein qualifiziertes Zeugnis und benennt ihre tatsächlich ausgeübten Aufgaben in der Anfrage. Danach prüft sie die Beschäftigungsdaten, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und Unterschrift. Dieses Beispiel verwendet keine zusätzliche Frist und verspricht keine bestimmte Formulierung.

Das erhaltene Zeugnis kontrollieren

Die Prüfung beginnt mit Art und Dauer der Beschäftigung. Stimmen die persönlichen Daten und die Angaben zur Beschäftigungsdauer mit den vorhandenen Unterlagen überein? Danach wird die Aufgabenbeschreibung mit der tatsächlichen Werkstudententätigkeit verglichen. Zu prüfen ist, ob die beschriebenen Tätigkeiten, die Position, die Kompetenzen und die Verantwortung sachlich passen.

Bei einem qualifizierten Zeugnis folgt die Kontrolle der Leistungsbeurteilung. Die belegten Kernelemente sind Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg. Eine Führungsleistung gehört in der Quelle nur als zusätzlich genanntes Merkmal zu Vorgesetzten. Deshalb darf dieser Punkt nicht ohne tatsächlichen Bezug ergänzt werden.

Anschließend wird die Verhaltensbeurteilung geprüft. Zu kontrollieren ist, ob das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten behandelt wird, soweit eine solche Beurteilung im Zeugnis enthalten ist. Eine eigene Zeugnisnote oder eine Code-Übersetzung wird aus der Prüfung nicht abgeleitet.

Danach geht es um Klarheit und Vollständigkeit. Das Zeugnis muss in seinen Aussagen eindeutig formuliert und darf nicht in sich widersprüchlich sein. Verschlüsselte oder doppelbödige Formulierungen sind nach dem Ratgeber nicht erlaubt. Kontrolliere daher, ob der Text klar verständlich ist und ob die belegten Kernelemente des gewählten Zeugnistyps enthalten sind.

Zum Schluss können Ort, Datum und Unterschrift auf Stimmigkeit geprüft werden. § 109 GewO sieht grundsätzlich ein schriftliches Zeugnis vor; mit Einwilligung des Arbeitnehmers kann es elektronisch erteilt werden. Fragen zur äußeren Form und zur Unterschrift sind bei einem konkreten Streitfall gesondert zu prüfen.

Die Grenzen des Quellenbelegs gehören ebenfalls in die Prüfung: Wenn eine Frage zu einer besonderen Werkstudentenregel, einer festen Frist, einer Wunschformulierung oder einem konkreten Rechtsfall auftaucht, muss sie gesondert anhand geeigneter offizieller Unterlagen oder individueller Beratung geprüft werden.

Was diese Erklärung nicht zusagt

§ 109 GewO enthält keine besondere Zeugnisart für Werkstudierende. Eine Werkstudententätigkeit fällt unter diese Vorschrift, wenn sie als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird. Aus der Bezeichnung Werkstudent folgt daher keine eigene Zeugniskategorie.

Bestimmte Fristen werden nicht gesetzt. Wer exakte Zeitpunkte verifizieren muss, sollte die einschlägigen Vertragsdokumente, gültigen Gesetze oder eine befugte Fachstelle heranziehen. Dieser Text übernimmt diese Untersuchung nicht durch eine eigene Zeitvorgabe.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis. Vertragliche Vereinbarungen können im Einzelfall abweichen. Aus der bloßen üblichen Gliederung eines Zeugnisses folgt kein Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut.

Eine unbelegte Noten- oder Code-Tabelle wird ebenfalls nicht verwendet. Die Quelle beschreibt zwar eine vergleichbare Skala bestimmter Leistungsformulierungen, doch dieser Text ordnet keine einzelne Wendung einer Note zu. Eine solche Zuordnung wäre für den konkreten Text gesondert zu prüfen.

Die genannten Grundregeln erlauben keine verlässliche Aussage über den Ausgang eines konkreten Zeugnisstreits. Ob ein Zeugnis berichtigt werden muss, hängt von seinem Wortlaut, den tatsächlichen Umständen und den einschlägigen rechtlichen Maßstäben ab.

Fortschrittsbalken für die einzelnen Ablaufstationen zu Arbeitszeugnis werkstudent

Abweichungen sachlich dokumentieren

Wenn das Zeugnis von der tatsächlichen Werkstudententätigkeit abweicht, sollten die Abweichungen zunächst sachlich dokumentiert werden. Dazu gehören die betroffene Textstelle, die dazugehörige tatsächliche Aufgabe oder Beschäftigungsangabe und die vorhandenen Unterlagen, aus denen sich der Vergleich ergibt.

Danach kann die Abweichung zunächst beim Arbeitgeber angesprochen werden. Die Bitte sollte sich auf eine konkrete sachliche Korrektur beziehen, etwa auf eine unzutreffende Aufgabenbeschreibung, einen falschen Beschäftigungszeitraum oder fehlende Angaben des gewählten Zeugnistyps. Eine bestimmte Wunschformulierung kann aus der Quelle nicht als Anspruch abgeleitet werden.

Bei der Prüfung eines qualifizierten Zeugnisses sind Klarheit, Widerspruchsfreiheit sowie Leistungs- und Verhaltensbeurteilung getrennt zu betrachten. Eine Bewertung sollte nicht allein aus einer selbst erstellten Code-Tabelle abgeleitet werden. Entscheidend sind der konkrete Wortlaut des Zeugnisses und seine Übereinstimmung mit belegbaren Tatsachen.

Wer vor Gericht eine überdurchschnittliche Beurteilung verlangt, muss die entsprechenden Leistungen darlegen und gegebenenfalls beweisen. Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung für einen konkreten Fall. Wer eine rechtliche Auseinandersetzung erwägt, sollte den Sachverhalt, die Unterlagen und die anwendbaren Regelungen fachkundig prüfen lassen.

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Häufige Fragen zu Arbeitszeugnis Werkstudent

Haben Werkstudierende Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Werkstudierende haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis endet. Das einfache Zeugnis muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit nennen; auf Verlangen erstreckt sich das Zeugnis auch auf Leistung und Verhalten.

Was steht in einem einfachen Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

Was ergänzt ein qualifiziertes Zeugnis?

Ein qualifiziertes Zeugnis ergänzt die Angaben des einfachen Zeugnisses um Aussagen zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis.

Gibt es eine besondere Zeugnisart für Werkstudierende?

§ 109 GewO kennt keine besondere Zeugnisart nur für Werkstudierende. Maßgeblich ist, ob die Werkstudententätigkeit als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird; dann besteht die Wahl zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis.

Besteht Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel?

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel. Eine abweichende vertragliche Vereinbarung kann im Einzelfall relevant sein.

Was sollte bei Fehlern im Zeugnis geschehen?

Sachliche Abweichungen sollten dokumentiert und zunächst beim Arbeitgeber angesprochen werden. Für einen konkreten Rechtsfall ersetzt diese Erklärung keine individuelle Rechtsberatung.

Worum geht es bei „Arbeitszeugnis für Werkstudenten verständlich erklärt“?

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