Eigenplagiat und Fremdplagiat: Unterschied und Folgen
Herkunft der Textstelle entscheidet über die Bewertung
Fremdplagiat liegt vor, wenn fremde Texte oder Gedanken ohne erforderliche Quellenangabe als eigene ausgegeben werden. Eigenplagiat kann vorliegen, wenn eigene Vorarbeiten erneut verwendet werden, ohne dies offenzulegen. Ob eine Wiederverwendung zulässig ist, richtet sich nach Prüfungsordnung und Aufgabenstellung.
Die Definitionen
Fremdplagiat bezeichnet die Übernahme fremder Gedanken oder Formulierungen ohne erforderliche Quellenangabe. Dazu zählen sowohl wörtliche Übernahmen ohne Anführungszeichen als auch umformulierte Passagen ohne Beleg.
Eigenplagiat kann je nach Prüfungsordnung die erneute Verwendung eigener, bereits eingereichter oder veröffentlichter Inhalte ohne entsprechenden Hinweis bezeichnen. Ob dies als unzulässige Wiederverwendung gilt, hängt von den Vorgaben der Hochschule und der Aufgabe ab.

Mögliche Folgen richten sich nach der Prüfungsordnung
Fremdplagiat gilt als Täuschung über die Urheberschaft und führt in der Regel zur Bewertung mit nicht bestanden, in schweren Fällen zu weitergehenden Konsequenzen bis hin zur Exmatrikulation.
Ob und wie Eigenplagiat bewertet wird, bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung oder Aufgabenstellung. Manche Ordnungen nennen die Wiederverwendung eigener Vorarbeiten ausdrücklich, andere treffen dazu keine besondere Regelung. Kläre deshalb die Vorgaben deines Studiengangs und frage bei Unklarheiten die Betreuung.
Wie Software beides erkennt
Plagiatssoftware Plagaware kann Texte mit frei zugänglichen Online-Quellen und einbezogenen Referenzbibliotheken abgleichen. Welche Quellen erfasst werden, hängt von Zugänglichkeit, Indexierung und dem verwendeten Bestand ab. Der Bericht markiert Textähnlichkeiten, entscheidet jedoch nicht selbst über ein Plagiat.
Eigenplagiate findet Software nur, wenn deine frühere Arbeit im durchsuchten Bestand liegt. Genau das ist an vielen Hochschulen der Fall, weil eingereichte Arbeiten dort archiviert werden. Verlass dich also nicht darauf, dass eine unveröffentlichte Hausarbeit unsichtbar bleibt.

Eigene Vorarbeiten korrekt verwenden
Ob und wie du eigene Vorarbeiten angeben musst, richtet sich nach Zitierstil, Fachvorgaben und Prüfungsordnung. Weise eine erlaubte Wiederverwendung nach dem geltenden Zitierstil nach und mache den Zusammenhang mit der früheren Arbeit transparent.
Kläre vorab mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer, ob und unter welchen Bedingungen du auf ein eigenes Vorgängerwerk zurückgreifen darfst. Ein bloßes Umschreiben oder Zitieren ersetzt keine möglicherweise erforderliche Zustimmung. Nutze frühere Erkenntnisse nur im erlaubten Umfang und lege die Wiederverwendung offen.
Bei einer eigenen Abschlussarbeit oder Publikation gelten für die Zitation die Vorgaben des verwendeten Zitierstils. Bei bereits veröffentlichten Texten können eingeräumte Nutzungsrechte die erneute Verwendung längerer Passagen beschränken; maßgeblich ist der Publikationsvertrag.
Wann eine Prüfung vorab hilft
Eine Plagiatsprüfung vor der Einreichung weist Textähnlichkeiten aus. Prüfe die markierten Stellen im Kontext: Fehlen Quellenangaben oder Anführungszeichen, oder ist eine Paraphrase der Quelle zu nah, kann eine Überarbeitung nötig sein.
Beim Eigenplagiat kann die Prüfung Übereinstimmungen mit früheren Arbeiten nur anzeigen, wenn diese öffentlich auffindbar oder im durchsuchten Bestand enthalten sind. Ein unauffälliger Bericht ist deshalb kein Freibrief für übernommene eigene Passagen.
Wichtig ist die Einordnung: Ein Prozentwert allein sagt nichts über ein Plagiat aus. Ein korrekt zitiertes Blockzitat kann als Übereinstimmung erscheinen. Prüfe jede markierte Passage im Kontext sowie nach dem geltenden Zitierstil und den Fachvorgaben. Weiterführend: Eigenplagiat vermeiden, versehentliches Fremdplagiat und Plagiatsprüfung.
