Gesetze und Urteile zitieren: der Leitfaden für Jura und mehr

Von § 433 BGB bis zum BGH-Urteil: die Zitierregeln der Juristen

Lesezeit ca. 4 Min. · aktualisiert: 9. September 2026

Ob Jura-Hausarbeit oder BWL-Thesis mit Rechtsbezug: Wer Gesetze zitieren muss, stößt auf eigene Regeln, die mit APA und Harvard nichts zu tun haben. Paragraphenzeichen, Absatz, Satz, Gesetzeskürzel: die Reihenfolge ist festgelegt, und Urteile haben noch einmal ein eigenes Format. Hier ist beides mit Beispielen erklärt.

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Literaturverzeichnis: Muster für APA und Harvard

Erst das Gesetz und Urteil, dann die Zeile darunter. Buch, Sammelbandbeitrag, Zeitschriftenaufsatz, Internetquelle und KI-Quelle: jede hat ihre fertige Zeile, einmal nach APA und einmal nach Harvard. Du füllst die eckigen Klammern und löschst die Zitierweise, die du nicht brauchst. Keine Anmeldung.

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Paragraphen: die feste Reihenfolge

Ein Gesetzesbeleg wandert vom Kleinen zum Großen: Paragraph, Absatz, Satz, gegebenenfalls Nummer oder Alternative und am Ende das amtliche Gesetzeskürzel:

§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB (Paragraph, Absatz, Satz, Gesetz)

§§ 929, 932 BGB (mehrere Paragraphen)

Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz und EU-Recht zählen in Artikeln)

In juristischen Arbeiten steht der Beleg direkt im Text oder in der Fußnote, ohne „vgl.", denn die Norm wird nicht verglichen, sondern angewendet. Juristen kürzen zudem „Absatz" als römische Ziffer ab (§ 433 I 1 BGB); außerhalb der Rechtswissenschaft ist die ausgeschriebene Form üblicher. Einheitlichkeit entscheidet.

Gesetze zitieren: Aufbau des Belegs Paragraph Absatz Satz Gesetz am Beispiel

Belegmuster der häufigsten Gesetze

Ob ein Gesetz in Paragraphen oder in Artikeln zählt, legt das Gesetz selbst fest. Die Tabelle zeigt die zehn Gesetze, die in Haus- und Abschlussarbeiten am häufigsten vorkommen, jeweils mit einem fertigen Beleg zum Abschreiben.

Tabelle: Gesetz, Zählweise, Beispielbeleg
GesetzZählweiseBeispielbeleg
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Paragraph§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB
Strafgesetzbuch (StGB)Paragraph§ 242 Abs. 1 StGB
Grundgesetz (GG)ArtikelArt. 12 Abs. 1 GG
Handelsgesetzbuch (HGB)Paragraph§ 238 Abs. 1 HGB
Sozialgesetzbuch (SGB)Paragraph, dazu das Buch§ 27 Abs. 1 SGB V
Zivilprozessordnung (ZPO)Paragraph§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Strafprozessordnung (StPO)Paragraph§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO
Abgabenordnung (AO)Paragraph§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Aktiengesetz (AktG)Paragraph§ 76 Abs. 1 AktG
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)Artikel, dazu der BuchstabeArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Das Kürzel steht immer am Ende und wird nicht kursiv gesetzt. Ein Leerzeichen zwischen Paragraphenzeichen und Zahl gehört dazu: „§ 433", nicht „§433".

Welche Fassung gilt?

Gesetze ändern sich. Solange du die heute geltende Fassung meinst, genügt der schlichte Beleg ohne Zusatz. Wird es historisch, musst du die Fassung benennen: „§ 253 BGB i. d. F. v. 02.01.2002" verweist auf eine bestimmte Fassung, „a. F." (alte Fassung) und „n. F." (neue Fassung) trennen zwei Stände voneinander. Die amtliche Fundstelle einer Änderung steht im Bundesgesetzblatt, zitiert als BGBl. I 2021, S. 3436. Bei außer Kraft getretenen Normen gehört der Hinweis dazu, sonst sucht die Leserin vergeblich.

EU-Recht und Verordnungen

Europäisches Recht zählt in Artikeln und gliedert eine Ebene tiefer als deutsches Recht: Nach dem Absatz folgt der Buchstabe, abgekürzt „lit." (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Nennst du eine Verordnung oder Richtlinie zum ersten Mal, steht sie mit vollständiger Nummer und Fundstelle im Amtsblatt: „Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1". Danach reicht das Kürzel. Wie das bei einer einzelnen Richtlinie aussieht, zeigt der Ratgeber EU-Richtlinie zitieren.

Urteile zitieren: Gericht, Datum, Aktenzeichen

Gerichtsentscheidungen brauchen mehr Angaben: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und eine Fundstelle, also die Sammlung oder Zeitschrift, in der das Urteil veröffentlicht ist:

BGH, Urt. v. 12.03.2020, VI ZR 125/19, NJW 2020, 1587.

BVerfG, Beschl. v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, BVerfGE 149, 126.

Bei Zitaten aus Datenbanken wie juris oder Beck-online ergänzt du die Randnummer (Rn.) statt der Seitenzahl: sie ist das präzisere Zitierziel moderner Entscheidungen.

Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?

In der Regel nein: Gesetze gelten als allgemein zugänglich und werden nur im Text belegt. Ausnahmen sind historische Fassungen, ausländisches Recht und Vorgaben einzelner Lehrstühle: dann hilft ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis. Urteile sammeln viele Arbeiten in einem Entscheidungsverzeichnis. Was sonst ins Verzeichnis gehört: Literaturverzeichnis erstellen.

Urteile zitieren: Bestandteile Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle

Präzision, die Juristen erwarten

Rechtstexte verzeihen keine Ungenauigkeit: Ein falscher Absatz zitiert eine andere Norm, ein vertipptes Aktenzeichen führt ins Leere. Beim Korrekturlesen Jura prüfen Korrektoren mit juristischer Erfahrung neben der Sprache auch die formale Konsistenz der Belege, vom Gutachtenstil bis zur letzten Randnummer. Mit diesem Leitfaden kannst du Paragraphen und Urteile richtig belegen.

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Paragraphenketten und Urteilszitate verzeihen keine Schludrigkeit: Korrektoren mit Jura-Erfahrung prüfen deine Arbeit.

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Häufige Fragen zum Gesetze zitieren

In welcher Reihenfolge zitiere ich einen Paragraphen?

Vom Kleinen zum Großen: §, Absatz, Satz, ggf. Nummer und am Ende das Gesetzeskürzel, etwa § 433 Abs. 1 S. 1 BGB.

Brauche ich „vgl.“ vor einem Gesetzesbeleg?

Nein, Normen werden angewendet, nicht verglichen. Der Beleg steht ohne Zusatz direkt im Text oder in der Fußnote.

Wie zitiere ich ein BGH-Urteil?

Mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle: BGH, Urt. v. 12.03.2020, VI ZR 125/19, NJW 2020, 1587.

Kommen Gesetze ins Literaturverzeichnis?

Üblicherweise nicht: sie gelten als allgemein zugänglich. Historische Fassungen, ausländisches Recht oder Lehrstuhl-Vorgaben können ein Rechtsquellenverzeichnis nötig machen.

Was ist der Unterschied zwischen § und Art.?

Die meisten deutschen Gesetze zählen in Paragraphen (§); Grundgesetz, EU-Verträge und einige Landesverfassungen in Artikeln (Art.): das Kürzel richtet sich nach dem Gesetz selbst.

Wie zitiere ich aus juris oder Beck-online?

Mit der Randnummer statt der Seitenzahl: BGH, Urt. v. 12.03.2020, VI ZR 125/19, Rn. 14: die Randnummer ist das präzisere Zitierziel.

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