Gesetze und Urteile zitieren: der Leitfaden für Jura und mehr
Von § 433 BGB bis zum BGH-Urteil: die Zitierregeln der Juristen
Ob Jura-Hausarbeit oder BWL-Thesis mit Rechtsbezug: Wer Gesetze zitieren muss, stößt auf eigene Regeln, die mit APA und Harvard nichts zu tun haben. Paragraphenzeichen, Absatz, Satz, Gesetzeskürzel: die Reihenfolge ist festgelegt, und Urteile haben noch einmal ein eigenes Format. Hier ist beides mit Beispielen erklärt.
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Literaturverzeichnis: Muster für APA und Harvard
Erst das Gesetz und Urteil, dann die Zeile darunter. Buch, Sammelbandbeitrag, Zeitschriftenaufsatz, Internetquelle und KI-Quelle: jede hat ihre fertige Zeile, einmal nach APA und einmal nach Harvard. Du füllst die eckigen Klammern und löschst die Zitierweise, die du nicht brauchst. Keine Anmeldung.
Inhalt
Paragraphen: die feste Reihenfolge
Ein Gesetzesbeleg wandert vom Kleinen zum Großen: Paragraph, Absatz, Satz, gegebenenfalls Nummer oder Alternative und am Ende das amtliche Gesetzeskürzel:
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB (Paragraph, Absatz, Satz, Gesetz)
§§ 929, 932 BGB (mehrere Paragraphen)
Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz und EU-Recht zählen in Artikeln)
In juristischen Arbeiten steht der Beleg direkt im Text oder in der Fußnote, ohne „vgl.", denn die Norm wird nicht verglichen, sondern angewendet. Juristen kürzen zudem „Absatz" als römische Ziffer ab (§ 433 I 1 BGB); außerhalb der Rechtswissenschaft ist die ausgeschriebene Form üblicher. Einheitlichkeit entscheidet.

Belegmuster der häufigsten Gesetze
Ob ein Gesetz in Paragraphen oder in Artikeln zählt, legt das Gesetz selbst fest. Die Tabelle zeigt die zehn Gesetze, die in Haus- und Abschlussarbeiten am häufigsten vorkommen, jeweils mit einem fertigen Beleg zum Abschreiben.
| Gesetz | Zählweise | Beispielbeleg |
|---|---|---|
| Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | Paragraph | § 433 Abs. 1 S. 1 BGB |
| Strafgesetzbuch (StGB) | Paragraph | § 242 Abs. 1 StGB |
| Grundgesetz (GG) | Artikel | Art. 12 Abs. 1 GG |
| Handelsgesetzbuch (HGB) | Paragraph | § 238 Abs. 1 HGB |
| Sozialgesetzbuch (SGB) | Paragraph, dazu das Buch | § 27 Abs. 1 SGB V |
| Zivilprozessordnung (ZPO) | Paragraph | § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO |
| Strafprozessordnung (StPO) | Paragraph | § 136 Abs. 1 S. 2 StPO |
| Abgabenordnung (AO) | Paragraph | § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO |
| Aktiengesetz (AktG) | Paragraph | § 76 Abs. 1 AktG |
| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Artikel, dazu der Buchstabe | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
Das Kürzel steht immer am Ende und wird nicht kursiv gesetzt. Ein Leerzeichen zwischen Paragraphenzeichen und Zahl gehört dazu: „§ 433", nicht „§433".
Welche Fassung gilt?
Gesetze ändern sich. Solange du die heute geltende Fassung meinst, genügt der schlichte Beleg ohne Zusatz. Wird es historisch, musst du die Fassung benennen: „§ 253 BGB i. d. F. v. 02.01.2002" verweist auf eine bestimmte Fassung, „a. F." (alte Fassung) und „n. F." (neue Fassung) trennen zwei Stände voneinander. Die amtliche Fundstelle einer Änderung steht im Bundesgesetzblatt, zitiert als BGBl. I 2021, S. 3436. Bei außer Kraft getretenen Normen gehört der Hinweis dazu, sonst sucht die Leserin vergeblich.
EU-Recht und Verordnungen
Europäisches Recht zählt in Artikeln und gliedert eine Ebene tiefer als deutsches Recht: Nach dem Absatz folgt der Buchstabe, abgekürzt „lit." (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Nennst du eine Verordnung oder Richtlinie zum ersten Mal, steht sie mit vollständiger Nummer und Fundstelle im Amtsblatt: „Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), ABl. L 119 vom 04.05.2016, S. 1". Danach reicht das Kürzel. Wie das bei einer einzelnen Richtlinie aussieht, zeigt der Ratgeber EU-Richtlinie zitieren.
Urteile zitieren: Gericht, Datum, Aktenzeichen
Gerichtsentscheidungen brauchen mehr Angaben: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und eine Fundstelle, also die Sammlung oder Zeitschrift, in der das Urteil veröffentlicht ist:
BGH, Urt. v. 12.03.2020, VI ZR 125/19, NJW 2020, 1587.
BVerfG, Beschl. v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, BVerfGE 149, 126.
Bei Zitaten aus Datenbanken wie juris oder Beck-online ergänzt du die Randnummer (Rn.) statt der Seitenzahl: sie ist das präzisere Zitierziel moderner Entscheidungen.
Gehören Gesetze ins Literaturverzeichnis?
In der Regel nein: Gesetze gelten als allgemein zugänglich und werden nur im Text belegt. Ausnahmen sind historische Fassungen, ausländisches Recht und Vorgaben einzelner Lehrstühle: dann hilft ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis. Urteile sammeln viele Arbeiten in einem Entscheidungsverzeichnis. Was sonst ins Verzeichnis gehört: Literaturverzeichnis erstellen.

Präzision, die Juristen erwarten
Rechtstexte verzeihen keine Ungenauigkeit: Ein falscher Absatz zitiert eine andere Norm, ein vertipptes Aktenzeichen führt ins Leere. Beim Korrekturlesen Jura prüfen Korrektoren mit juristischer Erfahrung neben der Sprache auch die formale Konsistenz der Belege, vom Gutachtenstil bis zur letzten Randnummer. Mit diesem Leitfaden kannst du Paragraphen und Urteile richtig belegen.







