Gestern Nacht richtig schreiben
Gestern nacht: Groß oder klein?
Richtig ist „gestern Nacht“. Am Satzanfang wird nur „Gestern“ wegen seiner Stellung großgeschrieben.
Die richtige Schreibweise ist „gestern Nacht“
Innerhalb eines Satzes lautet die Form „gestern Nacht“. „gestern“ ist ein Temporaladverb, „Nacht“ eine Tageszeitbezeichnung.
Die Form „gestern nacht“ ist nicht korrekt und auch am Satzanfang nicht richtig; dort lautet die Form „Gestern Nacht“.
Zum Vergleich: „Wir blieben gestern Nacht zu Hause.“ In diesem Fall steht die Wendung mitten im Satz, daher wird „gestern“ kleingeschrieben. Beginnt der Satz damit, heißt es: „Gestern Nacht blieb das Fenster offen.“ Dann wird „Gestern“ wegen seiner Position am Satzanfang großgeschrieben. In beiden Varianten bleibt „Nacht“ groß.
Nicht nur die Satzposition ist entscheidend: Die Regel für Tageszeiten nach „gestern“ erklärt die Großschreibung von „Nacht“.

Wie die Regel die Schreibweise erklärt
Nach „gestern“ wird die Tageszeit großgeschrieben. Innerhalb eines Satzes heißt es daher „gestern Nacht“.
Prüfe die Schreibung anhand eigener Beispiele: „Sie kam gestern Nacht an.“ sowie „Wir warteten gestern Nacht draußen.“ In beiden Beispielen wird „gestern“ kleingeschrieben, während „Nacht“ mit einem Großbuchstaben beginnt.
Beginnt der Satz mit der Verbindung, greift zusätzlich die Regel zur Großschreibung des ersten Wortes. So lautet der Ausdruck: „Gestern Nacht begann die Reise.“ Die Großschreibung von „Gestern“ folgt hier aus seiner Stellung am Satzanfang. „Nacht“ bleibt großgeschrieben.
Auch andere im Kontext erwähnte Tageszeiten eignen sich für diese Prüfung, etwa „gestern Morgen“ oder „gestern Vormittag“. Ermittle zuerst die Position der Verbindung und prüfe anschließend die Schreibweise beider Wörter: „gestern“ klein, die Tageszeit als Substantiv groß.
Richtig und falsch im direkten Vergleich
Paar 1: Korrekt: „Wir telefonierten gestern Nacht lange.“ Inkorrekt: „Wir telefonierten gestern nacht lange.“ Die zweite Form schreibt die Tageszeit falsch.
Paar 2: Korrekt: „Gestern Nacht blieb die Straße leer.“ Inkorrekt: „Gestern nacht blieb die Straße leer.“ Am Satzanfang ist nur „Gestern“ zusätzlich großgeschrieben.
Paar 3: Korrekt: „Der Regen setzte gestern Nacht ein.“ Inkorrekt: „Der Regen setzte gestern nacht ein.“ Die Verbindung steht nicht am Satzanfang.
Die Paare zeigen zwei Schritte: „Nacht“ wird als Tageszeit großgeschrieben; nur wenn die Verbindung am Satzanfang steht, wird auch „Gestern“ großgeschrieben.
Der Kontrast „Wir sahen gestern Nacht den Mond“ gegenüber „Gestern Nacht sahen wir den Mond“ zeigt: Nicht die Schreibung von „Nacht“, sondern die Satzposition von „Gestern“ ändert sich.
Prüfen Sie Satzanfang und Grundregel getrennt voneinander
Die Großschreibung von „Gestern“ am Satzanfang ist keine Substantivierung, sondern folgt aus seiner Stellung.
„Nacht“ wird in dieser Verbindung großgeschrieben. Deshalb ist „gestern nacht“ auch dann falsch, wenn die Verbindung in der Satzmitte steht.
Für die Schreibung genügt die Unterscheidung: „gestern“ ist ein Temporaladverb, „Nacht“ eine Tageszeitbezeichnung.
„Gestern Nacht“ und „gestern Nacht“ unterscheiden sich nur bei der Schreibung des ersten Wortes. Im ersten Fall steht die Verbindung am Satzanfang, im zweiten nicht. „Nacht“ bleibt in beiden Formen groß.
Ein vollständiger Beispielsatz zeigt, ob die Verbindung am Satzanfang steht. Prüfe anschließend beide Wörter.

Der schnelle Prüfweg für die richtige Form
Der Prüfweg beginnt mit zwei Fragen: Welche Wörter enthält die Verbindung, und welche Funktion haben sie? „gestern“ ist ein Temporaladverb, „Nacht“ eine Tageszeitbezeichnung.
Danach prüfst du die Satzposition: Im Satzinneren heißt es „gestern Nacht“, am Satzanfang „Gestern Nacht“.
Zum Schluss kontrollierst du beide Wörter: „Nacht“ wird großgeschrieben; am Satzanfang gilt zusätzlich die Großschreibung von „Gestern“.
Die Beispiele wenden den Prüfweg an: „Wir kamen gestern Nacht an“ steht nicht am Satzanfang, „Gestern Nacht kamen wir an“ dagegen schon.
Merksatz: Temporaladverb klein, Tageszeit groß, Satzanfang zusätzlich beachten. Die Großschreibung am Satzanfang ändert die Wortart von „gestern“ nicht.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Duden: Groß- und Kleinschreibung, Regel D 69
