Partizip verständlich erklärt: Form, Funktion und Beispiele

Grammatikglossar Partizip einfach erklärt

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Grammatikregeln

Dieses Glossar erklärt das Partizip verständlich: Du lernst seine Form und Funktion kennen und findest passende Beispiele für den Satzbau.

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Verben: Merkzettel mit Arten und Gebrauch

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Die Kernregel zum Partizip

Ein Partizip ist eine nicht konjugierte Form eines Verbs. Im Deutschen werden Partizip I und Partizip II unterschieden. Da diese Formen Eigenschaften sowohl von Verben als auch von Adjektiven vereinen, werden sie auch Mittelwörter genannt.

Partizip I ist auch unter der Bezeichnung Partizip Präsens bekannt. Es kann entweder adjektivisch oder adverbial verwendet werden. Die Sätze Die wartende Person liest und Die Person liest wartend zeigen diese beiden Verwendungen: Im ersten Satz steht die Form beim Substantiv, im zweiten bei der Handlung.

Partizip II ist auch unter der Bezeichnung Partizip Perfekt bekannt. Diese Form dient unter anderem zur Bildung des Perfekts und des Passivs und kann zugleich adjektivisch oder adverbial verwendet werden. Das zeigen etwa Die Aufgabe ist erledigt, Die Aufgabe wurde erledigt, die erledigte Aufgabe und Die Aufgabe liegt erledigt bereit.

Partizipien stammen folglich von Verben, werden nicht konjugiert und können unterschiedliche Aufgaben im Satz übernehmen.

Partizip verständlich erklärt: Form, Funktion und Beispiele mit Partizip I und II

Partizipien im Satz erkennen lernen

Für die Satzanalyse wird geprüft, ob eine Form von einem Verb stammt und nicht konjugiert ist. Das allein genügt nicht, weil auch ein Infinitiv diese Merkmale hat. Die Grundform des Partizips I endet meist auf -end, das Partizip II hat häufig die Form ge...-t oder ge...-en. Danach wird ihre Verwendung im Satz bestimmt. Partizip I kann adjektivisch oder adverbial gebraucht werden. Partizip II kann außerdem Teil einer Form des Perfekts oder Passivs sein.

Der leuchtende Stern fiel auf: Hier ist leuchtende ein Partizip I. Die Form steht beim Substantiv Stern und wird hier als Adjektiv verwendet.

Der Hund lief bellend zum Tor: Dabei ist bellend ein Partizip I. Es wird hier adverbial gebraucht.

In Die Studentin hat den Aufsatz beendet ist beendet Teil des Perfekts. In Der Aufsatz wurde beendet ist dieselbe Partizipform Teil des Passivs. Beide Sätze veranschaulichen die Verwendung des Partizips II zur Bildung anderer Verbformen.

Man kann Partizip II ebenfalls anders einsetzen: In Die geöffnete Tür stand im Flur dient geöffnete als Adjektiv. Im Satz Der Brief lag ungeöffnet auf dem Tisch fungiert ungeöffnet hingegen adverbial. Diese Beispiele verdeutlichen die jeweilige Funktion der Wortform.

Drei analysierte Beispielsätze

  1. Beispiel 1: Das schlafende Baby lag im Wagen. Schlafende geht auf das Verb schlafen zurück und ist ein Partizip I. Es steht bei Baby und wird deshalb als Adjektiv verwendet. Der Satz zeigt, dass ein Partizip I ein Substantiv näher bestimmen kann.

  2. Beispiel 2: Die Musiker gingen pfeifend durch den Saal. Pfeifend ist ebenfalls ein Partizip I. Es steht nicht als konjugiertes Verb im Satz und beschreibt die begleitende Handlung näher. Hier wird das Partizip adverbial verwendet.

  3. Beispiel 3: Die Mechanikerin hat das Gerät geprüft. Geprüft ist das Partizip II des Verbs prüfen. Zusammen mit hat bildet es das Perfekt. Der Ausdruck bezeichnet in diesem Beispiel daher nicht nur eine nähere Beschreibung eines Substantivs, sondern ist Bestandteil einer anderen Verbform.

Ein weiterer Vergleich macht den Unterschied sichtbar: Das geprüfte Gerät lag auf dem Tisch. Hier steht geprüfte bei Gerät und übernimmt eine adjektivische Funktion. Die Partizipform gehört weiterhin zum Partizip II. Im Satz Das Gerät lag geprüft auf dem Tisch steht die Form dagegen adverbial. Für die Analyse reicht es, die Form vom Verb herzuleiten und anschließend ihre Satzfunktion zu bestimmen.

Die Beispiele zeigen drei unterschiedliche Verwendungen: Partizip I als Adjektiv, Partizip I als Adverb und Partizip II zur Bildung des Perfekts. Das Partizip II kann außerdem als Adjektiv oder Adverb verwendet werden. Welche Funktion vorliegt, hängt von Stellung und Einbindung im Satz ab.

Was die Quelle nicht verallgemeinert

Die Quelle erläutert die beiden Partizipien und nennt ihre Funktionen. Sie liefert jedoch keine vollständige Übersicht zu allen Ausnahmen der Formbildung. Deshalb wird hier keine zusätzliche Ausnahme genannt. Wenn die Bildung eines bestimmten Partizips geprüft werden soll, ermittle die Form anhand einer ausführlichen Darstellung zur Formbildung des Partizips I oder Partizips II.

Eine pauschale Kasusnorm ergibt sich aus dem Quellentext ebenfalls nicht. Zwar kann ein Partizip adjektivisch verwendet werden und dabei bei einem Nomen erscheinen, aber der Abschnitt liefert keine komplette Vorgabe zu Kasus, Numerus oder Endungen. Untersuche beim Einzelbeispiel also Struktur und Funktion, statt aus dem simplen Vorkommen eines Partizips falsche Annahmen zum Fall zu treffen.

Ebenso darf die Bedeutung nicht über die belegten Funktionen hinaus erweitert werden. Für das Partizip I sind der Gebrauch als Adjektiv und als Adverb genannt. Für das Partizip II sind die Bildung des Perfekts und des Passivs sowie der adjektivische und adverbiale Gebrauch genannt. Weitere Bedeutungen werden in diesem Entwurf nicht behauptet.

Eine weitere Grenze betrifft die Beispiele: Die Quellbeispiele werden nicht wiederholt. Stattdessen zeigen selbst formulierte Sätze dieselben belegten Funktionen. Wenn ein Ausdruck zweifelhaft erscheint, prüfe zunächst, ob er von einem Verb abgeleitet und nicht konjugiert ist. Das allein beweist noch kein Partizip, weil dies auch auf einen Infinitiv zutrifft. Prüfe deshalb zusätzlich die Form: Partizip I endet in der Grundform meist auf -end, Partizip II hat häufig die Form ge...-t oder ge...-en. Bleibt die Einordnung offen, ist eine ausführlichere Grammatikdarstellung heranzuziehen, statt eine unbelegte Ausnahme anzunehmen.

Ungeeignete und belastbare Vorgehensweise bei Grammatikglossar Partizip einfach erklärt

Prüfablauf für die eigene Satzanalyse

  1. Form prüfen: Ermittle, von welchem Verb der Ausdruck stammt. Prüfe, ob er aus dem Verbstamm gebildet und nicht konjugiert ist. Trifft das zu, liegt die Grundlage für die Einordnung als Partizip vor.

  2. Partizip bestimmen: Ordne die Form dem Partizip I oder dem Partizip II zu. Das Partizip I wird auch Partizip Präsens genannt. Das Partizip II wird auch Partizip Perfekt genannt.

  3. Satzfunktion prüfen: Steht das Partizip bei einem Substantiv und beschreibt es dieses näher, prüfe den adjektivischen Gebrauch. Beschreibt es eine Handlung im Satz näher, prüfe den adverbialen Gebrauch.

  4. Verbform prüfen: Beim Partizip II frage, ob es zusammen mit anderen Verbformen das Perfekt oder das Passiv bildet. Diese Funktion ist von der Verwendung als Adjektiv oder Adverb zu unterscheiden.

  5. Grenzen prüfen: Suche nicht nach einer zusätzlichen Kasusregel oder einer unbelegten Ausnahme. Wenn die Formbildung nicht aus der vorliegenden Erklärung hervorgeht, prüfe sie in einer ausführlichen Darstellung zur Bildung des jeweiligen Partizips.

  6. Beispiel abgleichen: Vergleiche den eigenen Satz mit den drei Grundmustern: Partizip I als Adjektiv, Partizip I als Adverb oder Partizip II in einer anderen Verbform. Entscheidend sind die belegte Form und die Funktion im konkreten Satz.

Der Kurzcheck verbindet die Formanalyse mit der Satzfunktion. So lässt sich ein Partizip einordnen, ohne aus einzelnen Beispielen zusätzliche Regeln abzuleiten.

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Häufige Fragen zu Grammatikglossar Partizip einfach erklärt

Was ist ein Partizip?

Ein Partizip ist eine nicht konjugierte Form eines Verbs. Es gehört damit zu den infiniten Verbformen.

Welche Partizipien gibt es im Deutschen?

Im Deutschen gibt es Partizip I und Partizip II. Das Partizip I wird auch Partizip Präsens, das Partizip II auch Partizip Perfekt genannt.

Wie wird das Partizip I verwendet?

Das Partizip I kann als Adjektiv oder adverbial verwendet werden. Es kann ein Substantiv näher bestimmen oder eine Handlung im Satz näher beschreiben.

Wofür wird das Partizip II verwendet?

Das Partizip II dient zur Bildung anderer Verbformen, darunter des Perfekts und des Passivs. Es kann außerdem als Adjektiv oder adverbial verwendet werden.

Warum heißt das Partizip auch Mittelwort?

Die Bezeichnung Mittelwort erklärt sich daraus, dass Partizipien grammatische Eigenschaften von Verben und von Adjektiven verbinden.

Wie prüfe ich ein Partizip im Satz?

Prüfe zuerst die Herkunft vom Verb und die nicht konjugierte Form. Das allein genügt nicht, weil auch ein Infinitiv diese Merkmale hat. Bestimme deshalb die Form: Partizip I endet in der Grundform meist auf -end, Partizip II hat häufig die Form ge...-t oder ge...-en. Prüfe danach, ob das Partizip als Adjektiv, adverbial oder beim Partizip II zur Bildung einer anderen Verbform verwendet wird.

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