KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen
Von der Empfehlung zur verbindlichen Prüfungsordnung
KI-Richtlinien an Hochschulen können sich auf Prüfungsordnungen, Handreichungen und Vorgaben für einzelne Prüfungen stützen. Wer eine Arbeit abgibt, sollte klären, welche Nutzung für die konkrete Prüfungsleistung erlaubt ist und ob oder wie sie offengelegt werden muss. Diese Übersicht zeigt typische Regelungsansätze und die Stellen, an denen Sie die für Sie geltende Fassung finden.
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KI-Werkzeuge im Studium: Merkzettel für den richtigen Umgang
Die Grenze zwischen Hilfsmittel und Eigenleistung, gute Prompts für Gliederung, Recherche und Feedback, die Pflicht zur Quellenprüfung, KI beim Korrekturlesen, die Grenzen von Textdetektoren und Datenschutz mit fremden Texten. Erlaubnis und Kennzeichnung verweisen bewusst auf die eigene Hochschule.
Worum es dabei genau geht
In der Praxis kommen unterschiedliche Regelungsansätze vor. Für einzelne Prüfungsformen, etwa beaufsichtigte Klausuren, kann die Nutzung untersagt sein. Bei erlaubter Nutzung können Vorgaben zu zugelassenen Werkzeugen, Umfang und Kennzeichnung gelten. Die Kennzeichnung kann etwa im Methodenteil, Anhang oder in einer Eigenständigkeitserklärung verlangt werden. Teilweise konkretisieren Lehrende die Vorgaben für die jeweilige Prüfungsleistung. Maßgeblich sind die geltende Prüfungsordnung und die für die Prüfung bekannt gegebenen Regeln, ergänzt um einschlägige Satzungen und Handreichungen.
Die konkreten Regeln werden hochschul- und prüfungsbezogen festgelegt. Eine allgemeine Aussage wie „KI ist erlaubt“ oder „KI ist verboten“ reicht deshalb nicht aus, weil die Antwort von der Prüfungsordnung, der Aufgabe und möglichen Vorgaben der Lehrperson abhängt. Prüfen Sie die für Ihren Studiengang und Ihre Prüfungsleistung geltenden Unterlagen.

Vorgehen Schritt für Schritt
- Die aktuelle Fassung der Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs ermitteln
- Ergänzende Satzungen und Handreichungen der Fakultät prüfen
- Schriftliche Vorgaben der betreuenden Person einholen
- Einsatzumfang und Art der Anwendung protokollieren
- Die Deklaration in der geforderten Form beilegen
Halten Sie Entscheidungen und Abweichungen während des gesamten Ablaufs schriftlich fest. Bei „KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen“ können Sie spätere Fragen so anhand Ihrer Unterlagen klären, statt sich allein auf Erinnerungen zu stützen.
Ein durchgehendes Beispiel
Eine Lernende möchte ein textgenerierendes Programm nutzen, um internationale Studienquellen zusammenzufassen und ihren Arbeitsplan zu strukturieren. Sie prüft zunächst, ob ihre Prüfungsordnung und die Vorgaben für die konkrete Prüfungsleistung dies zulassen und welche Offenlegung gefordert ist. Ist eine zulässige Nutzung mit Offenlegung vorgesehen, hält sie Werkzeug, Einsatzzweck und betroffene Arbeitsschritte fest und fügt die Angaben in der geforderten Form bei. Ergebnisse aus dem Programm übernimmt sie nicht ungeprüft, sondern prüft sie fachlich und formuliert ihren Text eigenständig. Die Dokumentation kann bei Rückfragen den Arbeitsprozess nachvollziehbar machen; sie ersetzt weder die geltenden Vorgaben noch die Prüfung eines Detektorhinweises im Einzelfall.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- sich auf allgemeine Pressemitteilungen statt auf die eigene Ordnung verlassen
- die Nutzung erst im Nachhinein aus dem Gedächtnis rekonstruieren
- die Deklaration weglassen, weil nur umformuliert wurde
- eine veraltete Fassung der Prüfungsordnung verwenden
Eine aussagekräftige Deklaration richtet sich nach den geltenden Vorgaben und kann Werkzeug, Zweck und Arbeitsschritt nennen. Wer den Entstehungsprozess mit Zwischenständen und Notizen dokumentiert, kann den Arbeitsprozess bei Rückfragen nachvollziehbar erläutern. Detektorwerte allein belegen keine Täuschung; für die Bewertung sind der Kontext, die Regeln der Prüfung und eine menschliche Prüfung erforderlich.

Kontrollfragen vor dem nächsten Schritt
Bevor Sie bei „KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen“ weitermachen, lohnt sich ein kurzer Abgleich. Die folgenden Fragen greifen die Arbeitsschritte von oben auf und übersetzen sie in eine Selbstkontrolle:
- Haben Sie den Schritt „Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs in der aktuellen Fassung suchen“ vollständig ausgeführt und belegbar dokumentiert?
- Haben Sie den Schritt „ergänzende Satzungen und Handreichungen der Fakultät prüfen“ vollständig ausgeführt und belegbar dokumentiert?
- Haben Sie den Schritt „Vorgaben der betreuenden Person schriftlich einholen“ vollständig ausgeführt und belegbar dokumentiert?
- Haben Sie den Schritt „Art und Umfang der Nutzung während der Arbeit dokumentieren“ vollständig ausgeführt und belegbar dokumentiert?
- Haben Sie den Schritt „Deklaration in der geforderten Form beilegen“ vollständig ausgeführt und belegbar dokumentiert?
Bei „KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen“ gilt: Jede Frage, die Sie nicht anhand einer Regel oder einer schriftlichen Auskunft beantworten können, zeigt einen Klärungsbedarf. Klären Sie offene Punkte vor der Abgabe, damit Sie die Nutzung und die geforderte Offenlegung rechtzeitig an den Vorgaben ausrichten können.
Weiterführende Ratgeber
Weiterführende Beiträge sind: rechtliche Aspekte der KI-Nutzung, Eigenständigkeitserklärung mit KI, erlaubter KI-Anteil, Folgen eines Täuschungsversuchs und KI-Detektor von korrektur.de.
Für „KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen“ vertiefen diese Beiträge einzelne Aspekte, die hier nur im Überblick behandelt werden konnten. Maßgeblich bleiben die Vorgaben für Ihre konkrete Prüfungsleistung, denn Zuständigkeiten und Fristen können sich zwischen Einrichtungen und Fakultäten unterscheiden.
Wenn Sie bei „KI-Richtlinien an Hochschulen und was sie verlangen“ unsicher sind, welche Regelung für Sie gilt, fragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle nach und heben Sie die Antwort auf. Eine schriftliche Auskunft kann Ihnen helfen, die Nutzung und Offenlegung an den mitgeteilten Vorgaben auszurichten.