Texte in Leichter Sprache und barrierefreie Inhalte prüfen
Satzbau, Wortwahl und Struktur nach festen Regeln kontrollieren
Leichte Sprache ist kein Schreibstil, sondern ein Regelwerk. Wer nur die Sätze kürzt, erfüllt es nicht: Entscheidend sind Wortwahl, Reihenfolge der Informationen und die Frage, ob abstrakte Begriffe erklärt werden. Diese Seite beschreibt, was wir prüfen und was ausdrücklich nicht.
Was wir prüfen
Wir arbeiten Texte in Leichter und in Einfacher Sprache entlang etablierter Regelwerke durch, etwa: eine Aussage pro Satz, aktive statt passiver Formulierung, bekannte Wörter statt Fachbegriffe, erklärte Abkürzungen, keine Metaphern und keine Verneinungen, die man zweimal lesen muss.
Dazu kommt die Struktur: Steht die wichtigste Information am Anfang? Folgt der Text der Reihenfolge, in der die lesende Person handeln muss? Hat jeder Abschnitt eine Überschrift, die seinen Inhalt nennt?
Besonders häufig melden wir Behördenformulierungen, die in der Übertragung stehen geblieben sind: Wendungen wie „im Falle des Vorliegens“ oder „ist beizubringen“ überstehen erstaunlich viele Überarbeitungen, weil sie in Textbausteinen stecken, die niemand mehr liest.

Die Abgrenzung, die wir offen nennen
Wir sind keine offizielle Instanz für Leichte Sprache und vergeben keine Nachweise. Den Test durch Personen mit Lernbeeinträchtigung, den diverse Leitlinien fordern, übernehmen wir ebenfalls nicht.
Unser Leistungsumfang umfasst die formale Kontrolle anhand der Richtlinien plus eine Auflistung aller Abweichungen. Viele Organisationen sehen darin den ersten Schritt vor der Begutachtungskommission: Dort treffen saubere Unterlagen ein, sodass sich das Gremium rein auf Klarheit fokussieren kann, statt auf Regelwidrigkeiten.
Barrierefreiheit geht weit über den reinen Text hinaus
Für Barrierefreiheit relevant sind Bestandteile, die kein klassisches Textkorrekturangebot erfasst, aber sprachlicher Kontrolle bedürfen: Alternative Darstellungen visueller Medien, beschreibende Ankertexte, konsistente Gliederungsebenen sowie klare Beschriftungen von Eingabeformen einschließlich ihrer Rückmeldungsmeldungen.
Wir prüfen diese Texte mit, wenn Sie sie uns geben, etwa als Export oder als Liste. Die technische Umsetzung, also Auszeichnung im Code und Kontrastwerte, prüfen wir nicht.
Bei Alternativtexten ist der häufigste Befund eine Beschreibung, die das Bild benennt statt seinen Inhalt: „Foto Eingangsbereich“ hilft nicht weiter, wenn auf dem Bild der Weg zur barrierefreien Tür gezeigt wird. Wir melden solche Stellen mit einem konkreten Vorschlag.

Zwei unterschiedliche Fassungen desselben Inhalts
Häufig existiert ein Text in Standardsprache und in Leichter Sprache. Beide Fassungen werden getrennt gepflegt, und nach einigen Aktualisierungen stimmen sie nicht mehr überein: Eine Frist ist in der Standardfassung geändert, in der Leichten Sprache nicht.
Wir vergleichen beide Fassungen auf inhaltliche Übereinstimmung, wenn Sie sie zusammen senden, und protokollieren jede Abweichung. Das ist besonders bei Fristen, Beträgen und Adressen der wichtigste Prüfungsschritt, weil eine falsche Frist in der Leichten Sprache unmittelbar die Zielgruppe trifft, für die der Text gedacht ist.
Konditionen
Über das kostenlose Geschäftskonto kostet das Korrektorat ab 1,90 € und das Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen. Texte in Leichter Sprache enthalten wenig Zeichen pro Seite, die Normseitenzahl liegt deshalb deutlich unter der Zahl der Layoutseiten.
Behörden und Institute mit umfangreichem Archiv profitieren von Rabatten: ab 100 Seiten fünf Prozent, ab 250 Seiten acht Prozent, ab 500 Seiten elf Prozent. Details zu B2B-Konditionen, Schulungsunterlagen und Website-Relaunch.