Vordruck eidesstattliche Erklärung für Privatpersonen verstehen
Vordruck für Privatpersonen
Eine eidesstattliche Erklärung (auch eidesstattliche Versicherung genannt) ist die schriftliche Bestätigung einer Privatperson, dass eine Angabe der Wahrheit entspricht, anstelle eines förmlichen Eides. Ein Vordruck dafür legt Aufbau und Pflichtangaben fest: Überschrift, Angaben zur Person, Sachverhalt in Ich-Form, Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung sowie Ort, Datum und Unterschrift.
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Eidesstattliche Erklärung für Privatpersonen: drei Fassungen
Allgemeiner Wortlaut für Behörde oder Versicherung, die Erklärung zum Verlust von Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein für die Zulassungsstelle und die Erklärung zum nicht erhaltenen Paket. Jede mit Belehrung nach § 156 StGB und Unterschriftszeile. Keine Anmeldung.
Was eine eidesstattliche Versicherung ist und wozu sie dient
Eine eidesstattliche Versicherung (auch eidesstattliche Erklärung genannt) ersetzt in vielen Verfahren den förmlichen Eid vor Gericht. Die erklärende Person bestätigt darin schriftlich und namentlich, dass eine bestimmte Angabe wahr ist, und unterschreibt „an Eides statt“. Genutzt wird sie zum Beispiel, wenn ein Nachweis fehlt, etwa bei einer verlorenen Urkunde, einer fehlenden Bescheinigung gegenüber einer Behörde oder einer Auskunft, die nach Paragraf 260 BGB an Eides statt zu versichern ist.
Wichtig ist die Unterscheidung zur einfachen schriftlichen Aussage: Die eidesstattliche Versicherung hat ein deutlich höheres Gewicht, weil eine falsche Angabe strafbar sein kann. Wer im Rahmen einer Abschlussarbeit eine solche Erklärung abgibt, etwa als Eigenständigkeitserklärung, sollte deshalb dieselbe sachliche und nachprüfbare Sprache verwenden wie im übrigen wissenschaftliches Schreiben: knapp, eindeutig und ohne Wertung.
Als Bestandteil einer wissenschaftlichen Arbeit begegnet die eidesstattliche Erklärung meist am Ende der Arbeit, direkt vor oder nach dem Literaturverzeichnis. Dort bestätigt sie, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden. Der zugrunde liegende Vordruck legt dafür Wortlaut und Reihenfolge der Angaben verbindlich fest, damit jede Version dieselben Mindestangaben enthält.
Neben der Abschlussarbeit taucht die eidesstattliche Versicherung im Alltag von Privatpersonen an weiteren Stellen auf: bei der Beantragung eines Ersatzdokuments, wenn ein Original verloren gegangen ist, bei der Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsverfahren oder wenn eine Behörde eine Angabe glaubhaft gemacht sehen möchte, für die kein anderer Nachweis vorliegt. In allen Fällen bleibt das Grundprinzip gleich: Die erklärende Person haftet persönlich für den Wahrheitsgehalt der Aussage, und die Erklärung ersetzt einen förmlichen Beweis nur, weil sie mit dieser besonderen Verantwortung verbunden ist.

Wann eine eidesstattliche Erklärung wirksam ist
Eine eidesstattliche Versicherung wirkt nicht überall gleich. Wirksam und mit strafrechtlicher Bedeutung ist sie nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuchs (StGB) nur dann, wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde oder einer sonst zur Abnahme solcher Versicherungen befugten Stelle abgegeben wird, etwa einem Gericht, einem Notar oder einer Verwaltungsbehörde. Vor Gericht dient sie zudem oft der Glaubhaftmachung nach Paragraf 294 der Zivilprozessordnung (ZPO): Eine Partei macht eine Tatsache dadurch überwiegend wahrscheinlich, ohne einen vollen Beweis führen zu müssen.
Eine Erklärung, die eine Privatperson lediglich an sich selbst richtet oder ohne zuständige Stelle formuliert, entfaltet diese besondere Wirkung nicht, auch wenn der Wortlaut „eidesstattlich“ enthält. Wer eine Hausarbeit schreiben oder eine Masterarbeit schreiben muss, gibt die Erklärung gegenüber der Hochschule als zuständiger Stelle im Prüfungsverfahren ab. Die Hochschule legt dabei meist selbst fest, welcher Wortlaut verlangt wird; ein allgemeiner Vordruck ist dann nur eine Orientierung.
Rechtlich verbindlich wird die Erklärung erst durch drei Merkmale zusammen: die richtige Empfängerstelle, die eigenhändige Unterschrift und den ausdrücklichen Hinweis „an Eides statt“ im Text selbst. Fehlt eines dieser Merkmale, handelt es sich nur um eine gewöhnliche schriftliche Aussage ohne die besondere Beweiskraft und ohne die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Form: Anders als beim Eid vor Gericht verlangt die eidesstattliche Versicherung keine mündliche Erklärung vor einer Richterin oder einem Richter. Sie kann schriftlich abgegeben werden, solange die zuständige Stelle diese Form zulässt oder ausdrücklich verlangt. Manche Behörden bestehen zusätzlich auf einer notariellen Beglaubigung der Unterschrift, insbesondere wenn die Erklärung im Ausland verwendet werden soll. Ob eine Beglaubigung nötig ist, richtet sich allein nach der Vorgabe der empfangenden Stelle und nicht nach dem Vordruck selbst.
Die Pflichtangaben im Vordruck
Ein Vordruck für eine eidesstattliche Erklärung folgt in aller Regel demselben Aufbau. Wer den Sachverhalt so klar eingrenzt wie beim Forschungsfrage formulieren, macht die Erklärung überprüfbar und vermeidet unnötige Zusätze. Folgende Angaben gehören in jeden Vordruck:
- Überschrift: „Eidesstattliche Versicherung“ oder „Eidesstattliche Erklärung“, damit die Art des Dokuments sofort erkennbar ist.
- Angaben zur Person: vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der erklärenden Person, damit sie eindeutig identifizierbar ist.
- Sachverhalt in Ich-Form: die konkrete Tatsache, die versichert wird, in einem klaren Satz aus der Perspektive der erklärenden Person.
- Belehrung über die Strafbarkeit: der Hinweis, dass eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt nach Paragraf 156 StGB strafbar ist.
- Ort, Datum und Unterschrift: ohne eigenhändige Unterschrift und Datum fehlt der formale Abschluss der Erklärung.
Der Sachverhalt selbst sollte, ähnlich wie bei der wissenschaftlichen Argumentation, nachvollziehbar aufgebaut sein: zuerst die versicherte Tatsache, danach, falls nötig, die Grundlage des eigenen Wissens. Eine Gliederung einer Hausarbeit folgt einer ähnlichen Logik: Jeder Abschnitt hat eine feste Funktion, und nichts Überflüssiges wird ergänzt.
Typische Fehler beim Ausfüllen betreffen vor allem zwei Punkte. Erstens wird der Sachverhalt zu allgemein formuliert, etwa „ich habe alles korrekt gemacht“ statt einer konkreten, überprüfbaren Aussage. Zweitens fehlt häufig die ausdrückliche Formulierung „an Eides statt“, ohne die der Text nur eine gewöhnliche Erklärung bleibt. Wer den Vordruck als Grundlage nutzt, sollte deshalb vor dem Unterschreiben jeden Satz noch einmal mit dem eigenen tatsächlichen Wissensstand abgleichen: Nur was wirklich zutrifft, darf in die Erklärung aufgenommen werden.

Vollständiges Textmuster zum Abschreiben
Das folgende Muster enthält alle Pflichtbestandteile und kann für eine eigene eidesstattliche Erklärung als Vorlage dienen. Die eckigen Klammern stehen für individuell auszufüllende Angaben und müssen vor der Abgabe ersetzt werden:
Eidesstattliche Versicherung
Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], versichere hiermit an Eides statt, dass [konkreter Sachverhalt, z. B.: die von mir eingereichten Unterlagen der Wahrheit entsprechen und ich sie selbstständig erstellt habe].
Mir ist bekannt, dass eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt gemäß Paragraf 156 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
[Ort], den [Datum]
___________________________
[Unterschrift]
Für eine Literaturverzeichnis erstellen genannte Arbeit steht dieses Muster meist unmittelbar davor oder danach. Der Sachverhaltssatz wird dabei an die tatsächliche Situation angepasst: Bei einer Abschlussarbeit lautet er üblicherweise, dass die Arbeit selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe verfasst wurde und alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht sind.
Eidesstattliche Erklärung in der Abschlussarbeit einordnen
Die eidesstattliche Erklärung ersetzt keine sorgfältige Kennzeichnung von Quellen, sie ergänzt sie nur um eine förmliche Bestätigung. Wer Quellenangaben richtig zitieren möchte, braucht weiterhin eine durchgängige Belegpraxis über die gesamte Arbeit hinweg, unabhängig von den verwendeten Zitierweisen. Ob dabei die deutsche Zitierweise mit Fußnoten oder die Harvard-Zitierweise mit Kurzbelegen im Text verwendet wird, entscheidet die jeweilige Prüfungsordnung.
Je nach gewählten Methoden wissenschaftlicher Arbeiten, etwa im Rahmen qualitativer und quantitativer Forschung, kann die eidesstattliche Erklärung zusätzlich bestätigen, dass erhobene Daten korrekt dargestellt wurden. Wer außerdem Plagiat vermeiden will, sollte die eidesstattliche Erklärung als letzten, nicht als einzigen Schritt verstehen: Sie bestätigt eine bereits sorgfältig zitierte Arbeit, sie erzeugt diese Sorgfalt nicht nachträglich. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; bei Zweifeln an der geforderten Formulierung hilft die zuständige Stelle selbst oder eine anwaltliche Auskunft weiter.
Quellen und Stand
- Paragraf 156 StGB, falsche Versicherung an Eides statt: gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-14)
- Paragraf 294 ZPO, Glaubhaftmachung: gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-14)
- Paragraf 260 BGB, Auskunftspflicht und eidesstattliche Versicherung: gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-14)
- Eidesstattliche Versicherung: de.wikipedia.org (geprüft am 2026-09-14)