Gute wissenschaftliche Praxis nach DFG, Kodex erklärt

Die 19 Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis im Überblick

Lesezeit ca. 5 Min. · aktualisiert: 11. Juli 2026 · zurück zum Blog

Gute wissenschaftliche Praxis fasst der DFG-Kodex 2019 in 19 Leitlinien zusammen. Wer sie beachtet, kann das Risiko wissenschaftlichen Fehlverhaltens verringern, jedoch nicht jeden Vorwurf ausschließen. Diese Seite erklärt, was gute wissenschaftliche Praxis im Kern meint, welche 19 Leitlinien der DFG-Kodex enthält und welche Rolle wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung spielen.

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Gute wissenschaftliche Praxis im DFG-Kodex 2019

Im Zentrum der DFG-Selbstkontrolle steht „Gute wissenschaftliche Praxis". Im Jahr 2019 verabschiedete die Deutsche Forschungsgemeinschaft ihren überarbeiteten Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Der Kodex enthält 19 Leitlinien mit Erläuterungen, die wissenschaftliche Einrichtungen rechtsverbindlich umsetzen müssen, um DFG-Fördermittel erhalten zu können.

Die DFG löste mit diesem Kodex die Empfehlungen von 1998 ab. Gleichzeitig prägten Plagiatsvorfälle wie jene um Guttenberg und Giffey die öffentliche Debatte über wissenschaftliche Integrität; im Fall Guttenberg spielte die Universität Bayreuth eine zentrale Rolle.

Die 19 Leitlinien im Überblick

Inhaltlich behandeln die 19 Leitlinien die Verantwortung wissenschaftlicher Einrichtungen, den Forschungsprozess, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, Begutachtung und Beratung sowie den Umgang mit Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Dazu gehören unter anderem methodische Standards, Dokumentation, Autorschaft, Forschungsdaten und Verfahren bei Verdachtsfällen.

Interessenten laden den kompletten Dokumententext kostenlos als PDF von der DFG-Website herunter.

Gute wissenschaftliche Praxis nach DFG – Kodex erklärt: 19 Leitlinien
Gute wissenschaftliche Praxis nach DFG, Kodex erklärt im Überblick.

Rechtliche Bindungswirkung der Leitlinien

Seit 2019 müssen wissenschaftliche Einrichtungen die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG rechtsverbindlich umsetzen, damit DFG-Fördermittel ausgezahlt werden können. Die ursprünglich bis 2021 laufende Umsetzungsfrist verlängerte die DFG bis zum 31. Juli 2023. Wer die Regeln ignoriert, riskiert seine DFG-Förderfähigkeit. Eine unmittelbare Geltung für alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen folgt daraus nicht. Weitere Informationen finden Sie bei der Ombudsstelle und zum Thema wissenschaftliches Fehlverhalten.

Konsequenzen speziell für Promovierende

Für Doktorandinnen und Doktoranden konkretisieren sich die Vorgaben: Sie müssen die angewandten Methoden nach den Standards ihres Fachgebiets auswählen und ihre Methodik angemessen und nachvollziehbar dokumentieren, Quellen nach anerkannten Zitierregeln belegen und die Autorschaft offenlegen. Daten zu öffentlich zugänglich gemachten Forschungsergebnissen sind in der Regel mindestens zehn Jahre zugänglich zu halten; begründete Abweichungen sind möglich. Zudem gilt es, Eigenplagiat zu vermeiden. Die Nutzung von KI-Werkzeugen ist entsprechend den jeweils anwendbaren Hochschul-, Prüfungs- und Publikationsvorgaben offenzulegen. Eine Plagiatsprüfung mit PlagAware kann zur Eigenkontrolle dienen, ist jedoch nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Was passiert bei Verstößen?

Bei Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten richtet sich das Verfahren nach den Regelungen der zuständigen Einrichtung. Ombudspersonen beraten, vermitteln und können erhärtete Verdachtsfälle an eine Untersuchungskommission weitergeben. Die DFG führt bei Vorwürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Verfahren durch. Nicht jeder Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis erfüllt zugleich einen Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mögliche Folgen hängen vom Einzelfall und den zuständigen Stellen ab; über akademische Titel entscheiden die zuständigen Hochschulen. Hintergrundinformationen liefern die Plagiatsaffäre, das VroniPlag-Wiki sowie das GuttenPlag-Wiki. Hilfreich für die eigene Arbeit sind die Themen Plagiat vermeiden, Plagiatsbericht verstehen und akademische Integrität.

Gute wissenschaftliche Praxis nach DFG – Kodex erklärt für Promovierende

Gute wissenschaftliche Praxis im Studienalltag umsetzen

Die gute wissenschaftliche Praxis nach DFG ist kein abstraktes Regelwerk, sondern kann den Studienalltag leiten. Wer den DFG-Kodex 2019 berücksichtigt, dokumentiert Quellen, Daten und Arbeitsschritte nachvollziehbar und trennt eigene Anteile klar von fremdem Material. Eine Plagiatsprüfung oder eine ergänzende Plagiatsanalyse kann auf Textähnlichkeiten hinweisen, ersetzt aber weder die fachliche Prüfung noch die vollständige Dokumentation.

Für die Bachelorarbeit sollten Studierende die Anforderungen ihrer Hochschule, einschließlich einer möglichen eidesstattlichen Erklärung, rechtzeitig prüfen. Eine sorgfältige Arbeitsroutine kann helfen, die Anforderungen des DFG-Kodex 2019 im eigenen Schreibprozess zu berücksichtigen.

Eine solche Routine kann dazu beitragen, typische Mängel wie unklare Quellenangaben oder nicht nachvollziehbare Eigenanteile frühzeitig zu erkennen. Dabei vermittelt die gute wissenschaftliche Praxis Kompetenzen, die über den DFG-Kodex 2019 hinaus auch in der späteren Berufspraxis relevant sein können.

Grauzonen im DFG-Kodex 2019: Eigenplagiat und KI-Nutzung

Der DFG-Kodex 2019 regelt grundlegende Anforderungen an die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Bei unzulässig doppelt veröffentlichten Inhalten sollen ältere Veröffentlichungen kenntlich gemacht und zitiert werden. Zusätzlich bestimmen die Richtlinien der Hochschule, ob und wie Passagen aus Hausarbeiten in einer Bachelorarbeit erneut verwendet werden dürfen. Wer etwa Passagen aus einer Hausarbeit übernimmt, sollte die Hinweise unter „Eigenplagiat vermeiden“ beachten.

Auch generative KI berührt die gute wissenschaftliche Praxis. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Hochschule; der eigene Arbeitsanteil sollte nachvollziehbar dokumentiert werden. Der verlinkte Beitrag zum Urteil VG Kassel zu ChatGPT behandelt einen Einzelfall und lässt keine allgemeine Regel für andere Prüfungsordnungen ableiten. Eine KI-Analyse ersetzt weder die Prüfung der Hochschulvorgaben noch die Dokumentation des eigenen Arbeitsanteils.

Damit dient der Kodex als Orientierungshilfe in den Grauzonen aktueller Wissenschaftsethik. Gute wissenschaftliche Praxis unterstützt die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten und kann zur langfristigen Reputation der Verfasserin oder des Verfassers beitragen. Wer Arbeitsschritte und Argumentationsgänge dokumentiert, kann spätere Rückfragen in der Regel leichter beantworten.

Eine Plagiatsprüfung mit PlagAware kann zur Eigenkontrolle dienen, ersetzt jedoch nicht die Prüfung von Quellen, Dokumentation und Hochschulvorgaben.

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Oft gestellte Fragen zum Kodex „Gute wissenschaftliche Praxis“ der DFG

Wann wurden die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG eingeführt?

Die Leitlinien wurden 2019 verabschiedet und lösten die Empfehlungen von 1998 ab. Der 31. Juli 2023 markierte das Ende der Übergangsfrist für Einrichtungen, welche die frühere Denkschrift rechtsverbindlich umgesetzt hatten; der Kodex musste bis dahin gelten.

Sind die Leitlinien für alle Hochschulen verbindlich?

Nein. Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex ist eine Voraussetzung dafür, dass wissenschaftliche Einrichtungen DFG-Fördermittel erhalten können. Daraus folgt keine unmittelbare Geltung für alle Hochschulen bundesweit.

Wo finde ich den Volltext?

Auf der DFG-Website im Bereich „Förderung, Gute wissenschaftliche Praxis“. Dort stehen die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG kostenlos als PDF bereit.

Wie lange muss ich Rohdaten aufbewahren?

Grundsätzlich sollen Daten zu öffentlich zugänglich gemachten Forschungsergebnissen in der Regel mindestens zehn Jahre zugänglich gehalten werden; begründete Abweichungen sind möglich. Welche Daten und Materialien aufzubewahren sind, richtet sich nach den Standards des jeweiligen Fachgebiets und gegebenenfalls nach Hochschulvorgaben.

Was passiert bei Verstoß gegen die Leitlinien?

Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen der zuständigen Einrichtung oder der DFG. Die zuständige Ombudsstelle berät und vermittelt nach ihren Verfahrensregeln; mögliche Folgen hängen von Feststellung, Zuständigkeit und Einzelfall ab. Über einen möglichen Titelentzug entscheidet die Hochschule, die den Titel verliehen hat.

Reicht eine Plagiatsprüfung zur Einhaltung der Leitlinien?

Sie erfasst nur einen Ausschnitt. Eine Plagiatsprüfung ersetzt weder nachvollziehbare Dokumentation und Methodik noch die Klärung von Autorschaft und weiterer Anforderungen des Kodex.

Wo finde ich Praxisbeispiele zu Verstößen?

Praxisbeispiele finden Sie in der Übersicht zur Plagiatsaffäre sowie im VroniPlag-Wiki.

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