Konfiszieren oder konfizieren: Was ist richtig?

Konfizieren konfiszieren: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Es heißt konfiszieren. Dieses Verb bezeichnet das Beschlagnahmen oder gerichtliche Einziehen.

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Kurzantwort: Richtig geschrieben ist konfiszieren

Die richtige Schreibweise lautet konfiszieren. Das Verb wird mit einem s vor dem z geschrieben. Die Form konfizieren ist nicht richtig.

Wenn du zwischen den beiden Schreibweisen wählen musst, ist daher konfiszieren einzusetzen. Die Buchstabenfolge -siz- gehört zur korrekten Form. Das Wort beginnt mit kon- und endet im Infinitiv auf -ieren.

Inhaltlich bedeutet konfiszieren das Beschlagnahmen oder gerichtliche Einziehen. Als Beispielsatz dient: Sie konfiszierte es. Der Satz belegt die korrekte Schreibweise in gebeugter Form.

Der Irrtum ist minimal: Das s direkt vor dem z fehlt. Genau an dieser Stelle liegt die Entscheidung. Daher ist konfizieren nicht richtig, konfiszieren hingegen schon.

Als direkte Antwort genügt: Konfiszieren ist korrekt, konfizieren ist falsch.

Konfiszieren oder konfizieren: richtige Schreibweise im Vergleich

Regelbezug: Das s vor dem z bleibt erhalten

Maßgeblich für dieses Wort ist der Abschnitt vor dem z. In der korrekten Form steht dort ein s: konfis-zieren. Deshalb heißt es konfiszieren und nicht konfizieren.

Man erkennt den Unterschied auch an diesem Beispielsatz: Sie konfiszierte es. Die Schreibweise enthält weiterhin das s direkt vor dem z.

Nicht korrekt ist dagegen: Sie konfizierte es. Hier fehlt das s vor dem z. Auch konfizieren verwendet die nicht korrekte Form. Entscheidend ist damit die Buchstabenfolge des Verbs.

Für die Bedeutung kann die korrekte Form mit beschlagnahmen und gerichtlich einziehen verbunden werden. Diese Angaben beziehen sich auf konfiszieren.

So unterscheidet sich die gültige von der ungültigen Variante eindeutig: konfiszieren folgt der dokumentierten Schreibung, konfizieren hingegen weicht vor dem z davon ab.

Richtig oder falsch: Drei Satzpaare

Die Satzanfänge der Paare zeigen nur, wie das Verb in einen vollständigen Satz eingebunden ist. Für die Schreibentscheidung wird anschließend die Verbform selbst betrachtet.

  1. Richtig: Die Polizei konfiszierte den Gegenstand.
    Falsch: Die Polizei konfizierte den Gegenstand.
    Hier markiert ein s die Position vor dem z.
  2. Richtig: Im Dokument findet sich konfiszieren.
    Falsch: Im Dokument findet sich konfizieren.
    Der Infinitiv lautet konfiszieren, nicht konfizieren.
  3. Richtig: Die Beamten konfiszieren die Objekte.
    Falsch: Die Beamten konfizieren die Objekte.
    Auch hier gilt: Die Buchstabenfolge s vor dem z bleibt erhalten.

Die drei Paare enthalten dieselbe Entscheidung in verschiedenen Sätzen. Ein Paar zeigt eine Form in der Vergangenheit, eines den Infinitiv und eines eine Form in der Gegenwart. Keines der Paare enthält ein Modalverb. Entscheidend ist in allen Beispielen die Schreibung des Verbs: konfiszieren.

Ein weiteres vollständiges Beispiel lautet: Die Behörde konfiszierte die Unterlagen. Die Form Die Behörde konfizierte die Unterlagen ist dagegen nicht richtig geschrieben. Beim Prüfen hilft es, das Verb im Satz herauszulösen und auf die Folge s vor z zu achten.

Unter konfiszieren versteht man das Beschlagnahmen oder gerichtliche Einziehen. Trifft diese Bedeutung auf den Kontext zu, ist die Form mit s vor dem z zu schreiben.

Typische Stolperfallen beim Konfiszieren

Tückisch ist die scheinbar plausible Schreibung konfizieren. Sie sieht dem richtigen Wort sehr ähnlich, hat aber nicht das nötige s vor dem z. Man darf diese Version daher nicht als alternative Schreibweise ansehen.

Leite die Schreibweise nicht allein aus der Aussprache ab. Entscheidend ist die belegte Buchstabengruppe im geschriebenen Wort. Ignoriere also nicht nur den Klang, sondern prüfe, ob zwischen fi und z ein s steht.

Auch eine ungeprüfte Orientierung an Umgangssprache führt nicht zu einer abgesicherten Entscheidung. Für den eigenen Text ist die Form mit s vor z zu verwenden. Die Variante ohne dieses s ist als falsch ausgewiesen.

Eine weitere Verwechslung kann entstehen, wenn nur der Anfang oder das Ende des Wortes betrachtet wird. Der Anfang kon- und die Endung -ieren reichen für die Entscheidung nicht aus. Prüfe gerade den mittleren Abschnitt: konfis-zieren.

Die Schreibweise sollte außerdem nicht durch ein anderes ähnlich aussehendes Verb ersetzt werden. Als Vergleich wird infizieren genannt, das anders als konfiszieren kein zusätzliches s vor dem z hat. Für die gesuchte Form bleibt die Entscheidung eindeutig: konfiszieren ist richtig.

Behaupte bei der Prüfung keine Häufigkeit über eine Variante. Für die Entscheidung ist keine Aussage darüber nötig, wie oft eine Form vorkommt. Es genügt, die korrekte Form, die falsche Form und die Regelstelle festzuhalten.

Rotstift-Korrektur zu konfiszieren statt konfizieren

Merkcheck für den eigenen Text

Nutze diesen kurzen Prüfweg:

  1. Schreibweise prüfen: Suche im Wort nach dem Abschnitt vor dem z. Steht dort ein s? Die richtige Form lautet konfiszieren.
  2. Regel prüfen: Vergleiche die beiden Formen. Konfiszieren enthält das s vor dem z; konfizieren enthält es nicht und ist falsch.
  3. Beispielsatz prüfen: Setze das Verb in einen Satz, etwa: Das Gericht konfiszierte den Gegenstand. Kontrolliere danach die Buchstabenfolge auch in der gebeugten Form.
  4. Bedeutung prüfen: Gemeint ist beschlagnahmen oder gerichtlich einziehen. Wenn diese Bedeutung vorliegt, verwende konfiszieren.
  5. Verwechslung prüfen: Lass dich weder von der Aussprache noch von der Form konfizieren leiten. Entscheidend bleibt das s vor dem z.

Dieser Merksatz genügt: Wer etwas konfiszieren will, schreibt das s vor dem z mit. Prüfe danach den vollständigen Satz und die jeweilige Verbform. So bleiben Schreibweise, Regel und Beispielsatz miteinander verbunden.

Für einen fertigen Text lässt sich die Entscheidung abschließend in einem kurzen Check wiederholen: Steht konfiszieren im Text? Stimmt die Bedeutung mit beschlagnahmen oder gerichtlich einziehen überein? Wurde nicht versehentlich konfizieren geschrieben? Nach Beantwortung dieser Fragen gilt die betreffende Stelle als gesichert.

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Häufige Fragen zu Konfizieren konfiszieren: richtige Schreibweise

Wie schreibt man das Verb richtig?

Konfiszieren schreibt man korrekt: Das s steht direkt vor dem z.

Ist konfizieren ebenfalls korrekt?

Nein. Die Schreibweise konfizieren ist falsch.

Was bedeutet konfiszieren?

Konfiszieren bedeutet beschlagnahmen oder gerichtlich einziehen.

Wie lautet ein Beispielsatz mit konfiszieren?

Beispielsweise: Das Gericht konfiszierte den Gegenstand.

Welche Buchstabenfolge sollte ich prüfen?

Achte darauf, dass vor dem z ein s steht: konfiszieren.

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