Korrekturlesen für Entwurfstexte in Architektur und Bauingenieurwesen
Wo Planwerk, Normverweis und Erläuterungsbericht aufeinandertreffen
Ein Architektur-Lektorat befasst sich mit Textsorten, die es sonst nirgends gibt: Erläuterungsberichte, Entwurfsbeschreibungen, Planlegenden und Nachweise stehen neben klassischen wissenschaftlichen Kapiteln. Ein Entwurfstext darf atmosphärisch sein, ein Nachweis muss nüchtern bleiben. Würden wir beide mit demselben Maßstab prüfen, wäre das der sicherste Weg, die Arbeit zu verschlechtern.
Entwurfstext und Nachweis verlangen Verschiedenes
Ein Satz über die Lichtführung eines Innenhofs folgt anderen Regeln als die Beschreibung eines Standsicherheitsnachweises. Der Entwurfstext darf mit Bildern arbeiten, weil die gestalterische Idee vermittelt werden muss.
Problematisch wird es an zwei Punkten: wenn der Erläuterungsbericht in Werbesprache kippt („ein Ort der Begegnung, der Menschen verbindet“) oder wenn der Entwurfsteil so trocken wird, dass die Idee nicht mehr erkennbar ist. Wir prüfen beide Register in ihrer jeweiligen Funktion und melden nur, wo eines das andere überlagert.

Normverweise ohne Ausgabestand richtig einordnen
Anforderungen ändern sich zwischen Fassungen. Ein Verweis auf eine DIN-Norm ohne Ausgabestand kann offenlassen, ob eine bestimmte Fassung oder die jeweils aktuelle Ausgabe gemeint ist. Für konkrete Abschnitte oder fassungsspezifische Anforderungen ist deshalb ein Ausgabestand nötig.
Wir prüfen jede Normangabe auf formale Vollständigkeit: Nummer, Teil und Ausgabestand in einheitlicher Schreibweise über die gesamte Arbeit. Ob die zitierte Fassung noch gültig ist, prüfen wir ausdrücklich nicht, das bleibt fachliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Materialkennungen wie Beton C25/30 oder Baustahl S235: Wir vereinheitlichen die Notation, bewerten aber keine Materialwahl.
Der Abgleich zwischen Text und Planwerk
In ingenieurtechnischen Arbeiten treten Unstimmigkeiten bevorzugt an den Übergängen verschiedener Darstellungsmedien auf. So weicht der im Schriftstück erwähnte Maßstab gelegentlich von jenem in der Legende ab. Oder eine Grafik wird im Lauf des Textes als Erdgeschossansicht benannt, trägt aber unten die Beschriftung Querschnitt. Ferner listet das Bildverzeichnis manchmal Grafiken, die im Zusatzmaterial komplett fehlen.
Beschriftungen von Plänen, Abbildungsverzeichnisse und Querverweise gleichen wir systematisch ab und protokollieren jede Unstimmigkeit mit ihrer Position. Den Inhalt der technischen Zeichnungen verändern wir nicht: Er gehört zur spezialisierten Fachleistung, nicht zum redaktionellen Aufgabenbereich.

Was wir nicht prüfen
Wir prüfen weder Statik noch Bauordnungskonformität und bewerten keine Entwurfsqualität. Ob ein Nachweis rechnerisch stimmt, ob eine Lösung genehmigungsfähig ist oder ob die Grundrissorganisation funktioniert, bleibt fachliche Verantwortung.
Diese Abgrenzung ist im Bauwesen besonders wichtig, weil ein sprachlich glatter Nachweis den Eindruck erwecken kann, geprüft zu sein. Unser Beitrag ist ausschließlich die sprachlich-formale Ebene.
Umgekehrt heißt das: Ein Entwurf, der uns sprachlich überzeugt, kann fachlich schwach sein, und ein Verweis auf eine Norm ist auch dann formal korrekt, wenn die Norm für den Fall gar nicht einschlägig ist. Wir sagen das offen, weil eine lektorierte Arbeit sonst leicht für geprüft gehalten wird.
Preise und Umgang mit Planseiten
Das Standard-Lektorat kostet 4,90 € pro Normseite bei einer Bearbeitungszeit von fünf Tagen; das Korrekturlesen kostet 1,90 € pro Normseite. Planwerk und reine Tabellenseiten werden bei der Normseitenberechnung nicht berücksichtigt; ihre Beschriftungen prüfen wir jedoch mit. Bei einer Masterarbeit mit 60 Normseiten Fließtext betragen die Kosten rund 294 Euro.
Für das Lektorat gilt: 6,90 € pro Normseite bei 48 Stunden, 8,90 € für eine Normseite binnen 24 Stunden. Der Mindestbetrag beträgt 49 € beim Lektorat und 19 € beim Korrekturlesen.
Ergänzende Informationen findest du unter Ingenieurwissenschaften, Abbildungsverzeichnis, Formatierung der Masterarbeit sowie wissenschaftliches Poster.