Immobilienexposés vor der Veröffentlichung prüfen lassen
Flächen, Pflichtangaben und Objektbeschreibung im Abgleich
Ein Exposé ist Werbung und Datenblatt zugleich. Der Text soll Interesse wecken, die Angaben müssen stimmen. Wo beides vermischt wird, entstehen Formulierungen, die als Zusage gelesen werden, und Zahlen, die zwischen Deckblatt, Datenteil und Portal auseinanderlaufen.
Eine Zahl, drei Stellen
Wohnfläche, Grundstücksfläche, Baujahr und Zimmerzahl stehen im Exposé mehrfach: auf dem Deckblatt, im Datenteil, oft noch im Fließtext. Nach einer Überarbeitung können diese Stellen voneinander abweichen.
Wir gleichen alle Vorkommen gegeneinander ab und melden jede Abweichung mit Fundstelle. Dasselbe machen wir zwischen Exposé und Portaltext, wenn Sie beides einreichen. Welche Zahl die richtige ist, bestimmen Sie.

Pflichtangaben aus dem Energieausweis
Liegt bei einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, müssen Ausweisart, der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs, die wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse laut Ausweis angegeben werden. Bei Nichtwohngebäuden gelten für Wärme und Strom zusätzliche Vorgaben.
Wir prüfen diese Felder anhand einer festen Checkliste auf Vollständigkeit und einheitliche Schreibweise. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine juristische Begutachtung: Wir weisen lediglich auf fehlende oder uneinheitliche Angaben hin; die abschließende Einschätzung liegt weiterhin bei Ihnen.
Häufig weichen auch Bezeichnungen voneinander ab, etwa wenn das Objekt im Titel als Dachgeschosswohnung geführt wird und im Datenteil als Maisonette. Solche Unterschiede wirken klein, können bei Interessierten aber zu Rückfragen führen und die Darstellung des Objekts uneinheitlich machen.
Beschreibung ohne unbelegte Zusagen
„Ruhige Lage“, „sanierungsfrei“ und „ideal für Kapitalanleger“ sind Formulierungen, die eine Kaufentscheidung beeinflussen können. Wir kennzeichnen solche Pauschalangaben als prüfungswürdig und empfehlen konkretere Darstellungen, etwa eine konkrete Angabe zur letzten Sanierung.
Der Text wird dadurch nicht nüchterner, sondern konkreter. Konkrete Angaben erleichtern Interessierten die Einordnung beim Besichtigungstermin.
Ein zweiter Punkt betrifft die Reihenfolge. Viele Exposés beginnen mit der Lage und nennen die Ausstattung erst nach dem Datenteil, obwohl genau sie den Unterschied zu vergleichbaren Objekten ausmacht. Wir melden, wenn das Unterscheidungsmerkmal weit hinten steht, und schlagen eine andere Anordnung vor.

Bildunterschriften und Grundrisse
Zwei mögliche Abweichungen: Eine Bildunterschrift nennt einen Raum, der auf dem Foto nicht zu sehen ist. Oder der Grundriss zeigt eine Zimmeraufteilung, die nicht zur Zimmerzahl im Datenteil passt.
Wir gleichen Bildunterschriften, Grundrissbeschriftungen und Datenteil gegeneinander ab. Grundrisse selbst bearbeiten wir nicht.
Hinzu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Auf Fotos aus bewohnten Objekten können persönliche Gegenstände, Namensschilder oder Nachbargebäude mit Hausnummer zu erkennen sein. Wir melden solche Stellen, damit Sie vor der Veröffentlichung entscheiden können, ob das Bild so verwendet werden soll.
Konditionen für Maklerbüros
Exposés sind kurz: meist ein bis drei Normseiten. Über das kostenlose Geschäftskonto kostet das Korrektorat ab 1,90 €, das Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen. Es gelten Mindestbestellwerte von 19 € für das Korrektorat und 49 € für das Lektorat. Für Büros mit laufenden Objekten ist die Sammelabrechnung praktisch: Sie beauftragen einzeln und erhalten eine Monatsrechnung.
Weil Exposés meist kurzfristig veröffentlicht werden sollen, richtet sich die Lieferzeit in der Regel nach der gewählten Lieferfrist. Für den Abgleich senden Sie das Objekt am besten als PDF genau so, wie es veröffentlicht werden soll, samt Bildern und Datenteil. Nur mit dieser vollständigen Fassung können wir Abweichungen zwischen Text, Bild und Tabelle berücksichtigen, die in einem reinen Textdokument nicht sichtbar sind.
Weiterführende Informationen finden Sie unter B2B-Konditionen, Produkttexte und Immobilienwirtschaft.