Lektorat für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Fachliche Genauigkeit in Berichten und Rundschreiben absichern
In Steuerkanzleien beruhen viele Texte auf Textbausteinen. Rundschreiben, Gutachten und Berichte entstehen aus Vorlagen, die über Jahre gewachsen sind, und werden für den Einzelfall angepasst. Rechtsstände ändern sich dabei schneller als die Formulierungen. Eine externe Prüfung kann dabei auf formale und dokumentinterne Auffälligkeiten hinweisen, nicht auf die fachliche Richtigkeit.
Textbausteine altern unbemerkt
Ein Rundschreiben zum Jahreswechsel wird jedes Jahr aktualisiert. Beträge werden angepasst, Fristen fortgeschrieben, ein Abschnitt ergänzt. Was dabei stehen bleibt, ist die Formulierung von vor drei Jahren, samt Verweis auf eine Fassung, die nicht mehr gilt.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennen dieses Muster, und dennoch kann es der internen Kontrolle entgehen: Sprachlich ist an solchen Sätzen nichts auffällig. Wir prüfen deshalb gezielt auf formale und dokumentinterne Auffälligkeiten: Verweise ohne Fassungsstand, Fristen ohne Jahresbezug, uneinheitliche Beträge innerhalb eines Dokuments und Formulierungen wie „ab dem kommenden Jahr“, die je nach Erscheinungsdatum etwas anderes bedeuten.

Der Zahlenabgleich über alle Dokumentteile
Ein hilfreicher Teil unseres Feedbacks ist eine Auflistung auffälliger Diskrepanzen. Dabei vergleichen wir Zahlen im Anschreiben mit der Tabelle, Tabellen mit Anlagen und Summen mit ihren Bestandteilen.
Übliche Feststellungen zeigen Folgendes: Im laufenden Text wurde ein Geldbetrag korrigiert, in der Zusammenfassung jedoch nicht. Prozentwerte stützen sich auf eine andere Kalkulationsbasis als im vorhergehenden Abschnitt. Zudem variieren Datumsformate je Kapitel, wodurch offen bleibt, ob „03.04.“ den 3. April oder bei einer abweichenden Konvention den 4. März meint. Rechnerische Neubewertungen übernehmen wir zwar nicht, doch markieren wir Passagen, in denen zwei Informationen nicht kongruent erscheinen.
Darstellung von Paragrafenangaben und Zitierform
Normverweise benötigen Einheitlichkeit bei Gesetz, Paragraf, Absatz und Satz. In der Praxis weicht die Detailtiefe innerhalb desselben Dokuments ab, weil mehrere Verfasser beteiligt sein können.
Wir vereinheitlichen nach Ihrer Hausvorgabe. Ist keine hinterlegt, schlagen wir eine Form vor und ziehen sie durch. Die inhaltliche Richtigkeit des Verweises prüfen wir ausdrücklich nicht: Ob die zitierte Norm einschlägig ist, bleibt fachliche Verantwortung der Kanzlei.

Rundschreiben werden anders gelesen als Gutachten
Ein Gutachten wird von Fachleuten gelesen, ein Mandantenrundschreiben von Unternehmerinnen und Unternehmern zwischen zwei Terminen. Beide Textsorten entstehen in derselben Kanzlei, oft von denselben Personen, und genau deshalb ähneln sie sich sprachlich stärker, als sie sollten.
Bei Rundschreiben prüfen wir zusätzlich die Verständlichkeit: Steht die Handlungsaufforderung am Anfang oder ist sie im dritten Absatz versteckt? Ist klar erkennbar, wen die Änderung überhaupt betrifft?
Diese Punkte können beeinflussen, ob ein Rundschreiben Rückfragen auslöst oder verhindert. Bei Gutachten greifen wir sprachlich dagegen so wenig wie möglich ein, weil dort Präzision vor Lesbarkeit geht.
Schutz der Vertraulichkeit und klare Konditionen
Mandantenbezogene Unterlagen verarbeiten wir zur Auftragsabwicklung. Nach unserer Datenschutzerklärung werden hochgeladene Dokumente spätestens sieben Tage nach dem Hochladen automatisch gelöscht. Für wiederkehrende Rundschreiben können wir Stilvorgaben zu Zitierform, Datumsformat und Anrede berücksichtigen. Bei der sprachlichen Prüfung bleiben wörtliche Zitate unverändert; geprüft werden nur Einbettung, Zeichensetzung außerhalb des Zitats, Attribution und Belegkontext.
Abgerechnet wird über ein kostenloses Geschäftskonto: Korrektorat ab 1,90 €, Lektorat ab 4,90 € pro Normseite. Kanzleien mit regelmäßigem Volumen erreichen ab 100 Seiten je Bestellung Staffelrabatte, ab 500 Seiten elf Prozent beim Lektorat.
Mehr dazu erfahren Sie unter B2B-Konditionen, Geschäftsbericht lektorieren und Gesetze korrekt zitieren.