Alleinerziehend oder allein erziehend: Was stimmt?
Alleinerziehend allein erziehend: richtige Schreibweise
Beide Varianten sind korrekt. Bei der Verbform allein erziehen wird getrennt geschrieben.
Kurzantwort: Beide Schreibweisen sind richtig
Als Personenbezeichnung kann alleinerziehend oder allein erziehend stehen, beide Schreibweisen sind korrekt. Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung.
Für die Frage „Was stimmt?“ gilt: alleinerziehend ist richtig und allein erziehend ebenfalls richtig, der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung.
Anders lautet die Entscheidung bei der Verbverbindung allein erziehen. Wenn jemand ein Kind allein erzieht, ist nur die Getrenntschreibung richtig. Die beiden Fälle sollten deshalb auseinandergehalten werden.
Für eigene Texte gilt: Sowohl alleinerziehend als auch allein erziehend sind korrekt. Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung; allein erziehen wird als Verb getrennt geschrieben.

Regelbezug: Bezeichnung und Verbform unterscheiden
Die Quelle unterscheidet zwei Fälle. Bei alleinerziehend und allein erziehend sind Zusammenschreibung und Getrenntschreibung zulässig; der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung.
Ein Beispiel mit Zusammenschreibung lautet: Die alleinerziehende Person begleitet das Kind. Ein Beispiel mit Getrenntschreibung lautet: Die allein erziehende Person begleitet das Kind. Beide Schreibungen sind korrekt.
Die Verbverbindung allein erziehen ist davon grundlegend zu unterscheiden. Ein passender Beispielsatz lautet: Sie will ihr Kind allein erziehen. In diesem Fall wird getrennt geschrieben. Alleinerziehen ist in dieser grammatischen Verwendung nicht korrekt.
Sowohl alleinerziehend als auch allein erziehend sind korrekt; der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung. Bei allein erziehen ist nur die getrennte Form erlaubt.
Der Duden führt beide Varianten und die getrennte Verbform an. Er empfiehlt jedoch die Zusammenschreibung alleinerziehend.
Richtig oder falsch: Drei Satzpaare
In allen Paaren bewertet man die Anfangsschreibung unabhängig von der inneren Struktur. Dass das erste Wort großgeschrieben ist, beeinflusst die Zuordnung zu Zusammen- oder Getrenntschreibung überhaupt nicht.
- Richtig: Sie möchte ihr Kind allein erziehen.
Falsch: „Sie möchte ihr Kind alleinerziehen.“
Als Verbverbindung wird allein erziehen getrennt geschrieben. - Richtig: Er will sein Kind allein erziehen.
Falsch: „Er will sein Kind alleinerziehen.“
Auch in diesem Satz bleibt die Verbverbindung getrennt. - Richtig: Beide wollen ihr Kind allein erziehen.
Falsch: „Beide wollen ihr Kind alleinerziehen.“
Die Zusammenschreibung gehört nicht zur belegten Verbform.
Bei einer Personenbezeichnung sind Die allein erziehende Person wartet. und Die alleinerziehende Person wartet. beide korrekt. Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung.
Stolperfallen bei allein erziehend
Eine Unsicherheit kann entstehen, weil dieselbe Verbindung in zwei korrekten Schreibweisen vorkommt. Daraus folgt aber nicht, dass eine der beiden Formen automatisch falsch wäre. Wer alleinerziehend liest, muss nicht in allein erziehend ändern. Wer allein erziehend schreibt, muss nicht zusammenschreiben.
Eine zweite Stolperfalle liegt in der Abgrenzung zur Verbverbindung. Die Form allein erziehen wird getrennt geschrieben. Diese Schreibweise darf nicht einfach durch die Zusammenschreibung alleinerziehen ersetzt werden. Prüfe deshalb, ob der Satz eine Person bezeichnet oder eine Tätigkeit mit dem Verb erziehen ausdrückt.
Die Aussprache liefert für diese Entscheidung keinen ausreichenden Prüfweg. Leite die Schreibweise also nicht allein daraus ab, wie die Verbindung klingt. Entscheidend ist die belegte Unterscheidung der Verwendung: Bei der Personenbezeichnung sind beide Formen korrekt, bei der Verbform steht die getrennte Schreibweise.
Auch eine vermeintliche Umgangssprache ist kein selbstständiger Beleg für eine Variante. Bewerte die Form nicht danach, ob sie im persönlichen Sprachgefühl vertrauter klingt. Vergleiche stattdessen die Funktion im Satz mit den beiden belegten Fällen.
Für die Schreibentscheidung ist keine Häufigkeitsangabe nötig. Beide Schreibweisen sind bei der Personenbezeichnung korrekt; der Duden empfiehlt alleinerziehend.

Merkcheck für den eigenen Satz
Der Merkcheck umfasst vier Fragen.
- Form bestimmen: Liegt alleinerziehend oder allein erziehend vor? Zur Bezeichnung einer Person sind beide Varianten korrekt.
- Funktion klären: Benennst du jemanden oder steht die Verbverbindung allein erziehen im Satz? Die Verbverbindung wird getrennt geschrieben.
- Vergleich ziehen: Passt der Satz zu eine alleinerziehende Person oder eine allein erziehende Person? Dann sind beide Schreibweisen korrekt. Passt er zu ein Kind allein erziehen? Dann wird die Verbverbindung getrennt geschrieben.
- Abgrenzen: Verwechselst du die Personenbezeichnung mit der Verbform? Schreibe alleinerziehen in diesem Fall als allein erziehen.
Am Satzanfang prüfst du zusätzlich die dort erforderliche Großschreibung. Diese Prüfung steht getrennt von der eigentlichen Frage, ob allein und erziehend zusammen oder getrennt geschrieben werden. Danach wendest du die belegte Regel auf die Verwendung an.
Dieser Merksatz fasst es zusammen: Bei Personenbezeichnungen sind alleinerziehend und allein erziehend korrekt; der Duden empfiehlt alleinerziehend. Als Verbform heißt es allein erziehen.
Wenn ein Satz keine eindeutige Verwendung erkennen lässt, prüfe zunächst die Funktion der Verbindung im Satz. Ohne diese Einordnung sollte keine zusätzliche Regel vermutet werden.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Referenzwerk: Duden (https://www.duden.de/rechtschreibung/alleinerziehend) (abgerufen am 17. September 2026)
