Vollplagiat: Definition und Beispiele erklärt
Vollplagiat, die schwerste Form des Plagiats
Das Vollplagiat wird häufig als die schwerste Form akademischer Täuschung bezeichnet: Eine fremde Arbeit wird ganz oder nahezu vollständig als eigene Leistung eingereicht. Dazu können gekaufte Bachelorarbeiten, Texte von Ghostwritern oder die Übernahme der Arbeit einer bekannten Person zählen. Welche Folgen dies hat, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Definition, Beispiele und mögliche Folgen werden im Folgenden erklärt.
Was bedeutet ein Vollplagiat?
Als Vollplagiat wird häufig die vollständige oder nahezu vollständige Übernahme einer fremden Arbeit ohne ausreichende Kennzeichnung bezeichnet. Ob ein Fall als Täuschung bewertet wird, hängt von den Umständen und der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Ersetzte Namen, umgestellter Satzbau oder einzelne ausgetauschte Wörter ändern nichts daran, dass eine nicht gekennzeichnete Übernahme problematisch sein kann.
Welche Folgen hat ein Vollplagiat?
- Je nach Prüfungsordnung kann die Leistung mit 5,0 bewertet und als nicht bestanden gewertet werden.
- Bei schwereren oder wiederholten Fällen können Prüfungsordnung oder Hochschulrecht zusätzliche Sanktionen bis zur Exmatrikulation vorsehen.
- Eine nachträgliche Aberkennung eines akademischen Grades ist in Einzelfällen möglich, etwa bei Guttenberg oder Schavan.
- Gravierender Reputationsverlust und berufliche Nachteile treffen bekannte Persönlichkeiten stark.
- Zusätzlich können rechtliche Probleme auftreten, etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Anbieter gekaufter Texte.
Wie wird ein Vollplagiat aufgedeckt?
Wörtlich übernommene Passagen können Plagiatsprogramme erkennen, wenn die Vergleichsquelle zugänglich ist. Auch ohne gemeldete Übereinstimmung können Stilbrüche, ein plötzlich gehobener Schreibstil oder Themen, die nicht zum bisherigen Studienverlauf passen, Anlass für eine nähere Prüfung geben.
Bekannte Fälle in Deutschland
- Karl-Theodor zu Guttenberg (2011): Sein Doktortitel wurde aberkannt; er trat daraufhin als Verteidigungsminister zurück.
- Annette Schavan (2013): Ihr Doktorgrad wurde aberkannt; anschließend trat sie als Bildungsministerin zurück.
- Ursula von der Leyen (2015): Öffentliche Plagiatsvorwürfe, der Doktortitel wurde allerdings nicht entzogen.
So reduzierst du das Risiko eines Vollplagiats
- Reiche keine gekauften Arbeiten ein und beauftrage keine Ghostwriter, um eine Prüfungsleistung für dich zu schreiben.
- Erstelle deine Arbeit selbstständig und beachte die Vorgaben deiner Hochschule zu erlaubter Unterstützung.
- Nutze optional vor der Abgabe eine Plagiatsprüfung, um auffällige Übereinstimmungen zu prüfen.
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Akademische und rechtliche Konsequenzen
Die Konsequenzen eines belegten Vollplagiats hängen von der geltenden Prüfungsordnung und den konkreten Umständen ab. Eine Hochschule kann die entsprechende Leistung als nicht bestanden betrachten; darüber hinaus können weitere Sanktionen drohen.
Prüfungsordnungen sehen bei schweren oder wiederkehrenden Täuschungen weitergehende Sanktionen vor, die bis zum dauerhaften Nichtbestehen oder der Exmatrikulation reichen können. Ob ein verliehener Titel später entzogen werden kann, ergibt sich aus den geltenden Vorschriften und den individuellen Gegebenheiten. Bekannt gewordene Vorfälle können darüber hinaus Reputation und beruflichen Weg stark beeinträchtigen.
Unabhängig von prüfungsrechtlichen Nachteilen können beim unerlaubten Gebrauch urheberrechtlich geschützter Texte zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Schadensersatz setzt nach § 97 UrhG eine vorsätzliche oder fahrlässige Rechtsverletzung voraus. Eine Erklärung zur Selbständigkeit ist nicht automatisch eine Versicherung an Eides statt; ob strafrechtliche Folgen in Betracht kommen, hängt von der konkreten Ausgestaltung und dem Einzelfall ab.
Sorgfältiges Quellenmanagement kann helfen, problematische Übernahmen zu vermeiden: Notiere jede Quelle bereits während der Recherche, markiere wörtliche Übernahmen deutlich und kennzeichne Paraphrasen als solche. Vor der Abgabe kann eine Plagiatsprüfung auffällige Übereinstimmungen mit den jeweils durchsuchbaren Quellen zeigen. Auch ein Copy-Paste-Plagiat muss anschließend im Kontext von Zitaten, Quellenangaben und Prüfungsordnung bewertet werden.
Wenn du befürchtest, zu viele Passagen übernommen zu haben, besprich das Vorgehen mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Lehrstuhl oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Welche Folgen oder Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall.

