Individuum richtig gendern: Diese Formen sind belegt
Hier finden Sie die belegten Varianten von Individuum samt konkreter Anwendungsbeispiele und der zugehörigen Fundstelle.
Individuum richtig gendern
Im Genderwörterbuch ist „Individuum“ als gendergerechte Grundform ohne zusätzliche Endung verzeichnet. Dort sind die Formen „Individuum“, „Individuums“ und „Individuen“ aufgeführt.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote: Die Vorlage liefert ab Seite 2 vier Hinweise zum Einsetzen, den richtigen Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen, in die „Individuum“ gleich eingetragen werden kann. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Welche Formen für „Individuum“ belegt sind
Der Eintrag zu „Individuum“ zeigt ein Flexionsschema mit neutraler und weiblicher Form. Für den Singular sind dort vier Kasus aufgeführt: Im Nominativ steht „Individuum“, im Genitiv „Individuums“, im Dativ „Individuum“ und im Akkusativ wieder „Individuum“.
Alle vier Pluralfälle führen einheitlich die Form Individuen. So lässt sich der Inhalt des Lexikoneintrags auf einen Blick vergleichen.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Individuum | Individuen |
| Genitiv | Individuums | Individuen |
| Dativ | Individuum | Individuen |
| Akkusativ | Individuum | Individuen |
Für dieses Wort ist keine gesonderte Variante nötig; die vorhandene Form ist als genderkonform gekennzeichnet. Als dokumentierte Formen stehen daher Individuum, Individuums und Individuen zur Verfügung.
Zur Partizipialform enthält der Eintrag keine gleichbedeutende bildbare Form. Eine eigene Fassung kann man deshalb anhand des konkreten Eintrags prüfen, statt sie bloß aus diesem Abschnitt herzuleiten.

Welche Form passt in welchen Satzkontext
Für die Einordnung liefert der Eintrag ein Schema für neutrale und weibliche Formen. Er nennt für „Individuum“ jedoch keine zusätzliche Form. Die dort aufgeführten Formen lassen sich vollständig nach Singular, Plural und Kasus ablesen.
Betrifft der Kontext den Singular, weist die Matrix für Nominativ, Dativ und Akkusativ stets Individuum aus, während im Genitiv Individuums steht. Im Plural lautet die Form dagegen in allen vier Fällen einheitlich Individuen.
Eine Paarform mit zwei ausdrücklich bezeichneten Geschlechtern ist in dem vorliegenden Auszug nicht angegeben. Der Auszug erlaubt daher keine Ergänzung einer solchen Form. Wenn für einen Text eine Paarform in Betracht gezogen wird, ist deren Wortlaut in einem Eintrag zu prüfen, der sie tatsächlich ausweist.
Auch eine Partizipialform ist hier nicht als gleichbedeutende bildbare Alternative verzeichnet. Als neutrale Formen sind in diesem Eintrag die genannten Flexionsformen dokumentiert; weitergehende Alternativen lassen sich daraus nicht ableiten.
Um die Schreibweise zu überprüfen, stellt man die vollständige Form aus der Liste dem gewählten Fall und der Zahl gegenüber. Das Dokument liefert Flexionsformen, Hinweise zu Genderformen und mögliche alternative Formulierungen, aber keine festen Muster für einzelne Textarten.
Aus welcher Quelle Alternativen direkt ableitbar sind
Für „Individuum“ nennt der Auszug die Kasusvarianten „Individuum“, „Individuums“ sowie „Individuen“. Letztere ist die belegte Pluralform und keine geschlechtsspezifische Zusatzvariante.
Weitere konkrete Ersatzwörter führt der vorliegende Eintrag nicht aus. Ergänze deshalb keine neutrale Bezeichnung oder Paarform als angebliche Alternative, wenn sie nicht in einer geeigneten Quelle ausdrücklich belegt ist.
Eine Partizipialform ist im Eintrag nicht als passende Form ausgewiesen; der Hinweis im Eintrag schränkt ihre Bildbarkeit oder Bedeutungsentsprechung ein. Eine solche Form ist daher aus diesem Auszug nicht ableitbar.
Keine der ausgewiesenen Flexionsformen ist damit für alle Texte vorgeschrieben. Stattdessen ist für den eigenen Satz zu prüfen, welche im Eintrag genannte Form Kasus und Zahl abdeckt.
Drei vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen
Die Beispiele verwenden die lexikalisch bestätigten Formen in unterschiedlichen grammatischen Zusammenhängen. Sie sind eigenständige Illustrationen und führen keine zusätzlichen Regeln aus dem Quellmaterial ein.
Jedes Individuum ist im Satz grammatisch vollständig eingebunden.
Im Text wird die Entscheidung des Individuums sachlich beschrieben.
Mehrere Individuen werden in der Studie nach identischer Fragestellung gegenübergestellt.
Im ersten Beispiel steht „Individuum“ als Singularform. Im zweiten kennzeichnet „Individuums“ den Genitiv Singular. Im dritten steht „Individuen“ im Plural. Alle drei Formen sind im Flexionsparadigma des Eintrags ausgewiesen.
Die Beispiele zeigen keine Pflicht zur Verwendung einer bestimmten Form in allen Texten. Sie zeigen nur, wie die belegten Formen in vollständigen deutschen Sätzen eingesetzt werden können. Prüfe deshalb vor der Übernahme, ob dein eigener Satz denselben Kasus und dieselbe Zahl verlangt.
Wenn dein Text eine andere Satzstruktur verwendet, kontrolliere die Form erneut. Bei Präpositionen ist der von ihnen verlangte Kasus zu prüfen. Bei Pronomen ist der Bezug zu kontrollieren. Für eine zusätzliche Paarform oder eine andere neutrale Bezeichnung enthält der vorliegende Auszug keine konkreten Beispielsätze. Ergänze solche Formen daher nicht ohne eigene Quellenprüfung.

Wie du die passende Form prüfst
Bestimme zunächst die Basisvariante: Braucht dein Satz „Individuum“ im Singular, „Individuums“ im Genitiv Singular oder „Individuen“ im Plural? Der Eintrag führt „Individuum“ für Nominativ, Dativ und Akkusativ Singular sowie „Individuen“ für die angegebenen Pluralkasus auf.
Prüfe anschließend den Personenbezug. Der Eintrag kennzeichnet sein Flexionsparadigma als neutral und weiblich und weist keine zusätzliche Form als erforderlich aus. Eine konkrete Paarform ist im Auszug nicht genannt; soll eine solche verwendet werden, ist sie gesondert zu belegen.
Beziehe Zielgruppe und Lesbarkeit ein, ohne daraus eine allgemeine Vorgabe abzuleiten. Lies den vollständigen eigenen Satz und prüfe, ob die ausgewiesene Form mit Artikel, Präposition, Kasus, Singular oder Plural und dem Pronomenbezug zusammenpasst.
Wenn eine gewünschte Alternative im Eintrag nicht genannt wird, prüfe sie in einer geeigneten Quelle, statt sie als belegt darzustellen. Für eine Partizipialform ist der einschränkende Hinweis des Eintrags zu beachten.