Welche Form passt zu „Egomane“?
Egomane Egomanin richtig gendern
Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit bestimmen die Wahl der richtigen Variante. Die gesicherten Optionen findest du hier kompakt zusammengestellt.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Kurze Fußnote, Doppelpunkt, neutrale Formen oder generisches Maskulinum: Welche Form für „Egomane“ gilt, steht mit einem der vier Hinweise ab Seite 2 fest. Dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Belegte Bezeichnungen zu „Egomane“
Das Lexikon führt „Egomane“ als Maskulinum auf. Damit bezeichnet man einen Mann, der als egoman gilt. Zudem listet der Artikel die Betonung, den Genitiv „des Egomanen“ und den Plural „die Egomanen“.
Die Quelle weist darauf hin, dass maskuline Personenbezeichnungen in bestimmten Situationen Personen aller Geschlechter meinen können. Zugleich kann dabei unklar bleiben, ob nur männliche Personen oder auch andere Personen angesprochen sind. Diese Einordnung betrifft die Verwendung der maskulinen Bezeichnung; weitergehende Vorgaben ergeben sich daraus nicht.
„Egomanin“ ist entgegen einer früheren Annahme belegt: Der Duden führt das Stichwort mit Genitiv „der Egomanin“ und Plural „die Egomaninnen“ als eigene weibliche Personenbezeichnung. Diese Form ist damit nicht unbelegt, und ihre Verwendung muss nicht gesondert in einer anderen Fachquelle geprüft werden.
Als weitere Personenbezeichnungen nennt der Auszug „Egoist“ und „Egoistin“. Zusätzlich stehen dort Beschreibungen mit „Mensch“, darunter „eigennütziger Mensch“, „egoistischer Mensch“, „ich-bezogener Mensch“, „selbstbezogener Mensch“ und „selbstsüchtiger Mensch“ sowie eine Beschreibung für Personen, deren Augenmerk nur dem eigenen Vorteil gilt.
Damit stehen die belegte Grundform, die genannten Personenbezeichnungen und die zugehörigen Beschreibungen zur Auswahl. Eine Aussage, dass irgendeine dieser Optionen überall verbindlich sei, wird daraus nicht abgeleitet.

Belegte Personenbezeichnungen im Kontext
Belegt ist „Egomane“ als Bezeichnung für eine männliche Person. „Egoist“, „Egoistin“ und „Egomanin“ erscheinen ebenfalls als Personenbezeichnungen, wobei „Egomanin“ die direkte weibliche Form zu „Egomane“ ist. Für diese Form besteht damit kein Zweifel und keinen Anlass, sie als nicht belegt zu behandeln.
Nach Angaben der Quelle kann eine maskuline Personenbezeichnung in manchen Zusammenhängen auf Menschen jedes Geschlechts abzielen. Sprachlich gesehen kann allerdings offenbleiben, ob rein männliche Personen oder zugleich andere Personen gemeint sind. Dieser Punkt der Mehrdeutigkeit wird im vorliegenden Auszug explizit hervorgehoben.
Für eine Paarform enthält der Auszug kein vorgegebenes Formulierungsmuster. Die beiden vollständig genannten Personenbezeichnungen sind „Egoist“ und „Egoistin“. Abgeschnittene Wortteile oder verkürzte Schreibweisen werden nicht ergänzt, weil dafür kein Beleg vorliegt.
Die Quelle nennt außerdem vollständige Beschreibungen mit „Mensch“, etwa „eigennütziger Mensch“ und „selbstbezogener Mensch“. Diese Beschreibungen stehen neben den Personenbezeichnungen. Weitere Formen oder Bedeutungen werden ihnen hier nicht zugeschrieben.
Beschränke deinen Ausdruck auf die im Auszug belegten vollständigen Bezeichnungen und Beschreibungen. Nicht belegte Formen sind vor der Verwendung in einer geeigneten Fachquelle zu prüfen.
Direkt belegte Paar- und neutrale Alternativen
Zum Kombinieren bieten sich „Egoist“ und „Egoistin“ an. Diese beiden komplett geschriebenen Bezeichnungen unterscheiden zwischen der männlichen und der weiblichen Variante. Du kannst sie im richtigen Kontext parallel einsetzen, wenn du gezielt beide Personengruppen namentlich nennen oder beschreiben möchtest.
Die Quelle nennt mehrere genderneutrale Wendungen mit dem Bestandteil „Mensch“. Dazu gehören „eigennütziger Mensch“, „egoistischer Mensch“, „nur auf den eigenen Vorteil bedachter Mensch“, „ich-bezogener Mensch“, „selbstbezogener Mensch“ und „selbstsüchtiger Mensch“. Diese Varianten ersetzen die Personenbezeichnung durch eine beschreibende Wortgruppe.
Die vorgeschlagenen Alternativen besitzen nicht dieselbe Länge und heben verschiedene Aspekte hervor. Daher darf bei der Wahl der ursprüngliche Sinn der Startform nicht ignoriert werden. Achte darauf, dass deine getroffene Wahl die geplante Aussage sinnvoll unterstützt. Die genannten Begriffe sind zwar belegt, es existiert aber keine feste Reihenfolge für ihren Einsatz.
Eine einzelne Form darf nicht als überall verpflichtend oder immer passend dargestellt werden. Verwende „Egomane“, wenn der maskuline Personenbezug im Satz feststeht. Prüfe „Egoist“ oder „Egoistin“, wenn eine der direkt belegten Personenbezeichnungen gebraucht wird. Wähle eine der genannten Mensch-Formen, wenn eine neutrale beschreibende Wortgruppe in den Satz passt.
Wenn der Inhalt ausdrücklich alle Geschlechter umfasst und die maskuline Form dadurch unklar wirkt, prüfe eine Paarform oder eine neutrale Möglichkeit aus der Quelle. Damit wird lediglich eine optionale Maßnahme beschrieben, keine generelle Verpflichtung. Die Entscheidung richtet sich nach dem konkreten Satzbau, dem Personenbezug und der angestrebten Klarheit.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden Sätze zeigen unterschiedliche, vollständig ausgeschriebene Formen. Sie sind als Formbeispiele gedacht und schreiben keine einzelne Variante für jeden Text vor.
Seine persönlichen Belange standen beim Egomanen stets an erster Stelle.
Als Egoisten charakterisierten die Redaktionskollegen ihn während der Planphase.
Das Dokument beschrieb die betreffende Person als selbstbezogenen Menschen.
Im ersten Satz steht die belegte Ausgangsform im Dativ, wobei ausdrücklich von einem Mann die Rede ist. Der zweite Satz enthält die ebenso belegte Bezeichnung „Egoist“ im Akkusativ nach dem Prädikat „charakterisierten“. Den Abschluss bildet eine der genannten sachlichen Umschreibungen mit dem Begriff „Mensch“.
Ein passender Anwendungsfall wäre beispielsweise: „Die Autorin nannte sie eine Egoistin.“ Dieses Beispiel zeigt die vollständige Personenbezeichnung und macht den weiblichen Personenbezug deutlich.
Auch die Kombination aus beiden Varianten funktioniert grammatikalisch sauber: „Im Text werden Egoisten und Egoistinnen getrennt genannt.“ Bevor man dies übernimmt, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Syntax. Maßgeblich ist letztlich, wen man anspricht und ob die gewählte Wendung vom Publikum mühelos erfasst wird.
Die Beispiele belegen keine allgemeine Rangfolge. Sie zeigen nur, wie Ausgangsform, direkt belegte Personenbezeichnung, neutrale Wortgruppe und vollständig ausgeschriebene Paarform in eigenen Sätzen stehen können.

Auswahl in vier Prüfschritten
Beginne mit der Ausgangsform des Satzes. Steht dort „Egomane“, prüfe zunächst, ob die Form grammatisch zum Satz passt. Für den Genitiv ist „des Egomanen“ belegt, für den Plural „die Egomanen“. Ergänze keine weitere Flexionsform aus einer bloßen Vermutung, sondern prüfe sie in einer Fachquelle, wenn sie für deinen Satz benötigt wird.
Prüfe danach den Personenbezug. Geht es um eine männliche Person, steht die Ausgangsform zur Verfügung. Geht es um eine weibliche Person, sind „Egomanin“ und „Egoistin“ direkt belegt, wobei „Egomanin“ die unmittelbare weibliche Entsprechung zu „Egomane“ ist. Bezieht sich die maskuline Form auf Personen aller Geschlechter, beachte die dazu belegte sprachliche Unklarheit.
Wähle anschließend zwischen Personenbezeichnung, Paarform und neutraler Beschreibung. Für eine Paarform stehen „Egoist“ und „Egoistin“ als vollständige Formen bereit. Für eine neutrale Beschreibung stehen die genannten Wortgruppen mit „Mensch“ bereit. Die Form „Egomanin“ ist als direkte weibliche Entsprechung zu „Egomane“ belegt und sollte nicht länger als unbelegt gelten.
Zum Schluss prüfe Zielgruppe und Lesbarkeit. Lies den vollständigen Satz laut oder still durch. Kontrolliere Artikel, Adjektiv, Substantiv, Kasus, Singular oder Plural und Pronomenbezug. Frage außerdem, ob die Leserinnen und Leser den Ausdruck ohne abgeschnittene Wortteile verstehen. Diese Prüfung unterstützt eine nachvollziehbare Auswahl, stellt aber keine einzelne Form als überall verpflichtend dar.
Als kurze Entscheidungshilfe gilt: Ausgangsform prüfen, Personenbezug klären, direkt belegte Alternative auswählen, Satz vollständig lesen. Wenn keine der belegten Formen sicher zum beabsichtigten Sinn passt, prüfe die benötigte Form in einer geeigneten Fachquelle, bevor du sie in den Text übernimmst.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.duden.de (Stand: 2026-08-15)