Ehegatte richtig gendern und passende Formen wählen
Richtiges Gendern beim Begriff Ehegatte: Hier findest du die belegten Varianten samt Beispielen. Die angeführte Quelle benennt deren aktuellen Status.
Ehegatte richtig gendern
Das Genderwörterbuch führt für die Begriffe Ehegatte und Ehegattin verschiedene grammatische und geschlechtersensible Optionen auf. Ob die jeweilige Schreibweise geeignet ist, lässt sich anhand des Kontexts, der angesprochenen Person, der Zielgruppe und der Lesbarkeit beurteilen.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Ob „Ehegatte“ im generischen Maskulinum, mit Doppelpunkt oder in neutraler Form steht: ab Seite 2 stehen vier fertige Hinweise zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Belegte Formen für Ehegatte und Ehegattin
Das Vokabelverzeichnis führt Ehegatte und Ehegattin sowie ihre Flexionsformen auf. Für Ehegatte unterscheidet der Eintrag im Singular zwischen dem Nominativ Ehegatte und Ehegatten in den übrigen aufgeführten Fällen. Im Plural ist Ehegatten verzeichnet. Für Ehegattin ist im Singular jeweils Ehegattin angegeben; der Plural lautet Ehegattinnen.
Zudem verzeichnet der Eintrag Paarformen sowie Schreibweisen mit Schrägstrich und Klammern. Als Paarform nennt er etwa die Ehegattin beziehungsweise den -gatte im Singular sowie Kombinationen von Ehegattinnen und -gatten im Plural. Die jeweils aufgeführten Formen unterscheiden sich nach Kasus und Numerus.
Als weitere im Eintrag enthaltene Schreibweisen erscheinen Binnenmajuskel-Formen und Formen mit Gendersternchen. Die mit Sternchen markierten Schrägstrich-, Klammer- und Kurzformen kennzeichnet die Quelle als grammatisch falsch. Eine Partizipialform wird dort als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich beschrieben.

Welche Form passt zu welchem Satzkontext?
Muss die gewählte Bezeichnung in einem Satz verwendet werden, wähle eine zum Kasus und Numerus passende, im Wörterbucheintrag verzeichnete Form. Das Verzeichnis unterscheidet maskuline beziehungsweise generische Formen von femininen beziehungsweise movierten Formen und benennt zusätzlich Paarformen sowie weitere Schreibweisen. Gelistet werden sowohl einzelne Begriffe als auch Zusammensetzungen und Kurzformen.
Anschließend wird die Satzform abgeglichen. Für Ehegatte steht im Nominativ Singular eine andere Form als im Genitiv, Dativ und Akkusativ Singular. Im Plural nennt der Katalog Ehegatten; die weibliche Form lautet im Plural Ehegattinnen. Auch die Paar-, Schrägstrich- und Klammerformen sind im Wörterbucheintrag nicht losgelöst, sondern an bestimmte Kasus und Numeri gebunden.
Übernimm deshalb keine verkürzte Form als eigenständige Konstruktion. Vergleiche die gewählte Form unmittelbar mit der vollständigen Angabe im Eintrag und den dortigen Formangaben. Ist für eine geplante Kombination keine vollständige Form im Eintrag vorhanden, ergänze sie nicht aus einzelnen Quellenbestandteilen oder abgebrochenen Fragmenten.
Paarformen und weitere belegte Alternativen
Direkt belegt sind zunächst Paarformen. Der Eintrag verbindet die weibliche Bezeichnung mit dem verkürzten Bestandteil -gatte und führt dafür Formen im Singular und Plural auf. Welche dieser Formen infrage kommt, richtet sich im Satz nach Kasus und Numerus.
Daneben umfasst der Datensatz Schrägstrichschreibungen und Klammerformen. Die mit Sternchen markierten Schrägstrich-, Klammer- und Kurzformen kennzeichnet die Quelle als grammatisch falsch. Zusätzlich sind Binnenmajuskel-Varianten und Schreibungen mit Gendersternchen als Kurzbezeichnungen verzeichnet; die Binnenmajuskel-Formen sind dabei als nicht amtlich gekennzeichnet.
Das Material nennt nicht nur eine Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich, sondern auch die Ersatzformen „Verheiratete“ und „Angetraute“, letztere als eher scherzhaft und beide nicht für Rechtstexte. Keine davon ist als allgemein verpflichtende Wahl beschrieben.
Drei vollständige Beispielsätze
Diese exemplarischen Eigenkompositionen nutzen variierte, bezeugte Varianten:
Die Ehegattin unterschrieb den Antrag.
Im Vermerk steht der Name des Ehegatten.
Eine Kopie erhielten die Ehegattinnen.
Die Beispiele unterscheiden Nominativ, Genitiv und Plural, ohne eine Form als stets passende Lösung auszugeben. Beim Wählen der passenden Variante für einen eigenen Satz sollte zuerst die benötigte Ausgangsform feststehen. Anschließend lässt sich anhand des ganzen Satzes prüfen, ob Personenbezug, Artikel, Kasus und Zahl mit der gewählten Form übereinstimmen.

So prüfst du die passende Schreibweise
Lege zunächst die Ausgangsform fest und entscheide, ob im Satz Ehegatte, Ehegattin oder beide zusammen berücksichtigt werden. Halte anschließend den Personenbezug fest, der im konkreten Satz gemeint ist. Die Quelle unterscheidet maskuline beziehungsweise generische Formen, feminine beziehungsweise movierte Formen, Paarformen und weitere geschlechtersensible Bezeichnungen.
Prüfe danach den grammatischen Rahmen. Ermittle den Artikel, den Kasus und den Numerus des Substantivs. Vergleiche die benötigte Form mit den im Wörterbucheintrag aufgeführten Formen. Achte besonders auf die Endung von Ehegatte im Genitiv, Dativ und Akkusativ sowie auf den Unterschied zwischen Ehegatten und Ehegattinnen im Plural.
Berücksichtige anschließend die Zielgruppe. Eine Form aus der Quelle sollte so eingesetzt werden, dass Leserinnen und Leser den Satz vollständig erfassen können. Prüfe dabei die Lesbarkeit des ganzen Satzes und nicht nur des Wortes. Bei Paar-, Schrägstrich-, Klammer- oder Kurzformen sollte der vollständige Satz zeigen, welche grammatische Funktion die Bezeichnung hat.
Wenn mehrere belegte Formen zum Satz passen, weil sie alle grammatisch korrekt sind, vergleiche ihre Personenbezüge und ihre Lesbarkeit. Stelle keine Form als allgemein verpflichtend dar. Wenn eine geplante Variante im Quellenmaterial nicht als vollständige Form ausgewiesen ist, führe eine Prüfung am vollständigen Satz durch und ergänze kein abgeschnittenes Quellenfragment.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (überprüft am 2026-08-15)