Abgeordneter gendern: Doppelnennung, Abgeordnete*r und Doppelpunkt

Geschlechtergerechte Sprache für die Personenbezeichnung Abgeordneter

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Abgeordneter lässt sich mit der Doppelnennung Abgeordnete und Abgeordneter, mit Kurzformen wie Abgeordnete*r oder Abgeordnete:r sowie mit neutralen Bezeichnungen wie Parlamentsmitglied formulieren. Die weibliche Form lautet Abgeordnete, die männliche Abgeordneter. Im Plural stehen je nach Artikel und Kasus Formen wie Abgeordnete oder Abgeordneten. Für wissenschaftliche Arbeiten sind die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person maßgeblich.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Für Texte mit „Abgeordneter“ und anderen Personenbezeichnungen: vier Hinweise ab Seite 2 (Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form, Fußnote), dazu die Stelle im Dokument, an die der Hinweis gehört, und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Abgeordneter gendern: die kurze Antwort

Beim Gendern von Abgeordneter stehen mehrere Formulierungen zur Wahl. Die weibliche Form lautet Abgeordnete, die männliche Abgeordneter; beide sind substantivierte Adjektive. Für Texte, die Frauen und Männer ausdrücklich benennen sollen, eignet sich die Doppelnennung Abgeordnete und Abgeordneter. Wer eine kürzere Schreibweise bevorzugt, kann Formen mit Sonderzeichen wie Abgeordnete*r oder Abgeordnete:r verwenden, sofern die jeweiligen Vorgaben dies zulassen. Im Plural richten sich die Formen nach Artikel und Kasus, etwa Abgeordnete oder die Abgeordneten. Welche Schreibweise passend ist, richtet sich meist nach dem Kontext, etwa nach den Vorgaben einer Hochschule oder Redaktion.

Gendern Abgeordneter: Doppelnennung und neutrale Alternative im Vergleich
gendern Abgeordneter im Überblick.

Genderformen für die Bezeichnung „Abgeordneter“

Für die Personenbezeichnung Abgeordneter gibt es mehrere Schreibweisen. Welche davon verwendet wird, hängt von der Textsorte und den jeweiligen Vorgaben ab:

  • Doppelnennung: Abgeordnete und Abgeordneter im Singular; im Plural je nach Satzform Abgeordnete oder Abgeordneten
  • Gendersternchen: eine verwendete Kurzform ist Abgeordnete*r; die Endung richtet sich in anderen Kasus und im Plural nach dem Satz, etwa Abgeordnete*n
  • Doppelpunkt: eine verwendete Kurzform ist Abgeordnete:r
  • Unterstrich (Gender-Gap): eine verwendete Kurzform ist Abgeordnete_r
  • Binnen-I: Bei Abgeordneter ist es kaum gebräuchlich, da die weibliche Form nicht auf -in endet; geläufiger ist das Binnen-I bei Wörtern wie MitarbeiterIn

Asterisk, Doppelpunkt und Unterstrich als Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Für Schule und öffentliche Verwaltung gilt das Amtliche Regelwerk; für andere Texte sind zusätzlich die jeweiligen Vorgaben zu beachten.

Geschlechtsneutrale Alternative zu „Abgeordneter“

Geschlechtsneutrale Alternativen zu Abgeordneter sind zum Beispiel Parlamentsmitglied, Mitglied des Bundestages oder Mitglied des Landtags. Sie benennen die Funktion, ohne das Geschlecht der Person festzulegen. Auch die Umschreibung Person, die ein Mandat innehat, ist neutral, wirkt in Fließtexten aber oft umständlich. Im Plural können je nach Satzform Abgeordnete oder Abgeordneten stehen. Wer eine neutrale Bezeichnung nutzt, sollte sie im Text einheitlich verwenden.

Beispielsätze mit „Abgeordneter“ im Studienkontext

Ein Beispielsatz mit Doppelnennung im Singular lautet: Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete muss die Anwesenheitsliste unterschreiben. Im Plural ist eine Doppelung meist nicht nötig; möglich ist etwa: Die Abgeordneten stimmten über den Gesetzentwurf ab. Wer eine Kurzform bevorzugt und sie nach den geltenden Vorgaben verwenden darf, kann etwa schreiben: Alle Abgeordnete*n wurden zur Sitzung eingeladen. Für eine geschlechtsneutrale Umschreibung eignet sich stattdessen: Die Mitglieder des Landtags berieten über den Antrag. In einer wissenschaftlichen Arbeit sollte die gewählte Schreibweise im gesamten Text einheitlich angewendet werden.

Gendern Abgeordneter: Checkliste für die wissenschaftliche Arbeit

Häufige Fehler beim Gendern von „Abgeordneter“

Beim Gendern von Abgeordneter lohnt es sich, auf eine einheitliche Schreibweise zu achten. Wer sich für Doppelnennung, eine Kurzform oder eine neutrale Bezeichnung entscheidet, sollte diese Entscheidung im Fließtext, in Überschriften und in weiteren selbst formulierten Textteilen nachvollziehbar umsetzen. Asterisk und Doppelpunkt gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Für Studienarbeiten sind deshalb zuerst die Vorgaben der eigenen Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person zu prüfen. Fehlt eine klare Regelung, können eine konsequente Doppelnennung wie Abgeordnete und Abgeordneter oder eine neutrale Formulierung wie Mitglied des Parlaments geeignete Lösungen sein.

Fazit zum Gendern von „Abgeordneter“

Für die Personenbezeichnung Abgeordneter gibt es mehrere Möglichkeiten: die Doppelnennung, Kurzformen mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen wie Mitglied des Parlaments. Welche Variante passend ist, hängt vom Textkontext und insbesondere von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachzeitschrift ab. Wer unsicher ist, prüft die Regeln vorab und verwendet die gewählte Form einheitlich. Allgemeine Hinweise dazu liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Minister gendern, Bürgermeister gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim Gendern von Personenbezeichnungen wie Abgeordneter unsicher ist, kann den Text im Lektorat auf konsistente und sprachlich korrekte Formulierungen prüfen lassen. Die Vorgaben der Hochschule oder Redaktion bleiben dabei maßgeblich.

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Häufige Fragen zum Gendern von „Abgeordneter“

Wie lautet die weibliche Form von Abgeordneter?

Die weibliche Form lautet Abgeordnete. Abgeordneter und Abgeordnete sind substantivierte Adjektive und werden nach Geschlecht, Artikel und Kasus dekliniert. Die weibliche Form wird daher nicht mit der Endung -in gebildet.

Wie schreibt man Abgeordnete*r mit Gendersternchen korrekt?

Im Nominativ Singular wird als Kurzform häufig Abgeordnete*r geschrieben. In anderen Kasus und im Plural richtet sich die Endung nach dem Satz; verwendet wird etwa Abgeordnete*n. Solche Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Ob sie in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden sollen, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Abgeordneter?

Geschlechtsneutrale Alternativen sind zum Beispiel Parlamentsmitglied oder Mitglied des Bundestages. Im Plural können je nach Satzform Abgeordnete oder Abgeordneten stehen; eine zusätzliche Umschreibung ist daher nicht in jedem Satz erforderlich.

Ist die Doppelnennung Abgeordnete und Abgeordneter im Plural sinnvoll?

Im Plural ist eine Doppelnennung meist nicht erforderlich, weil die Formen je nach Satzbau ohnehin zusammenfallen können. Sinnvoll ist die Doppelnennung vor allem im Singular, etwa in der Formulierung jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete, wenn einzelne Personen ausdrücklich benannt werden sollen.

Ist das Gendersternchen bei Abgeordneter amtlich vorgeschrieben?

Nein. Asterisk, Doppelpunkt und Unterstrich als Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Für Schule und öffentliche Verwaltung gilt das Amtliche Regelwerk. Für wissenschaftliche Arbeiten sollten zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person geprüft werden.

Welche Schreibweise empfiehlt sich für eine Abschlussarbeit?

Zuerst sind die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person zu prüfen. Gibt es keine klare Regel, können eine konsequente Doppelnennung wie Abgeordnete und Abgeordneter oder eine neutrale Formulierung wie Mitglied des Parlaments passend sein. Wichtig ist, die gewählte Form über die gesamte Arbeit hinweg einheitlich anzuwenden.

Zum Suchbegriff „Gendern Abgeordneter“ sind die wichtigsten Hinweise oben zusammengestellt.

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