Gendern Antragsteller: Doppelnennung, Antragsteller*innen und
Antragstellerin: weibliche Form von Antragsteller. Die Seite nennt die Antragstellerinnen und die Antragsteller sowie Antragsteller*innen und ordnet sie nach Textsorte ein.
Antragstellerin, Antragsteller*innen und Alternativen
Wer die Bezeichnung Antragsteller gendern möchte, wählt aus mehreren geschlechtergerechten Möglichkeiten: der klassischen Doppelnennung (Antragstellerin und Antragsteller), kompakten Zeichenlösungen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in, Antragsteller_in oder AntragstellerIn sowie der neutralen Wendung „antragstellende Person“, sofern der Kontext dies erlaubt. Die passende Variante richtet sich stark nach dem Dokumententyp. In akademischen Schriften und offiziellen Formularen bewährt sich eine konsistente Strategie, die den internen Richtlinien der Universität oder Stelle entspricht. Der folgende Guide stellt sämtliche Optionen objektiv dar.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Antragsteller“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Antragsteller: die kurze Antwort
Die Personenbezeichnung Antragsteller lässt sich für eine geschlechtergerechte Formulierung anpassen, ohne dass eine der beiden Formen unsichtbar bleibt. Die klassische und in wissenschaftlichen Arbeiten wie in Formularen meist unumstrittene Lösung ist die Doppelnennung: Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural Antragstellerinnen und Antragsteller. Wer Antragsteller gendern und dabei Platz sparen möchte, greift zu verkürzten Schreibweisen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in, die alle Geschlechter in einem Wort zusammenfassen. Daneben existiert eine geschlechtsneutrale Umschreibung, die das Wort umformuliert: antragstellende Person. Welche Variante sich eignet, hängt vom Textformat, vom Stil der Publikation und, bei Abschlussarbeiten oder amtlichen Formularen, von den jeweiligen Vorgaben ab. Alle Formen werden im Folgenden im Detail erklärt.

Alle Genderformen für Antragsteller
Bei Antragsteller wird die weibliche Form Antragstellerin gebildet, im Plural lautet sie Antragstellerinnen. Für die Personenbezeichnung stehen mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen zur Verfügung, die sich vor allem in Kürze und Lesbarkeit unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten für Singular und Plural:
- Doppelnennung: die Antragstellerin und der Antragsteller (Singular), die Antragstellerinnen und die Antragsteller (Plural)
- Gendersternchen: Antragsteller*in (Singular), Antragsteller*innen (Plural)
- Doppelpunkt: Antragsteller:in (Singular), Antragsteller:innen (Plural)
- Unterstrich (Gender-Gap): Antragsteller_in (Singular), Antragsteller_innen (Plural)
- Binnen-I: AntragstellerIn (Singular), AntragstellerInnen (Plural)
Die Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sparen Platz und sollen auch Geschlechtsidentitäten jenseits von männlich und weiblich einschließen. Da sie sprachlich noch nicht vollständig etabliert sind, werden sie von Behörden und Institutionen unterschiedlich bewertet.
Die neutrale Alternative zu Antragsteller
Anders als bei vielen anderen Berufs- und Personenbezeichnungen gibt es für Antragsteller eine gut nutzbare geschlechtsneutrale Einzelform: die antragstellende Person, im Plural die antragstellenden Personen. Diese Umschreibung leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs stellen ab (einen Antrag stellen) und wird in Formularen, Bescheiden und Verwaltungstexten bereits häufig verwendet, ähnlich wie Studierende von studieren abgeleitet wird. Sie funktioniert unabhängig vom Geschlecht und kommt ohne Sonderzeichen aus, weshalb sie sich besonders für amtliche Dokumente und barrierearme Texte eignet. In manchen Sätzen wirkt die Umschreibung etwas sperriger als die kurze Doppelnennung, weshalb je nach Kontext auch Antragstellerin und Antragsteller oder eine verkürzte Genderform die passendere Wahl sein kann.
Beispielsatz mit Antragsteller im Studienkontext
In juristischen Fachschriften mag ein dualisierter Passus folgendermaßen klingen: „Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Bevorzugt man Kürzel und gestattet die Uni dies, lautet die Formulierung: „Antragsteller*innen müssen den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Ebenfalls gangbar ist die Variante mit Doppelpunkt: „Antragsteller:innen erhalten nach Prüfung einen schriftlichen Bescheid.“ Ohne Symbole gelingt Neutralität so: „Die antragstellende Person muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Entscheidend bleibt die strikte Durchgängigkeit der gewählten Konvention im Gesamtwerk, um Kohärenz zu gewährleisten.

Häufige Fehler beim Gendern von Antragsteller
Ein häufiger Fehler beim Formulieren geschlechtergerechter Personenbezeichnungen ist die inkonsequente Verwendung: Wer sich für eine Form entscheidet, etwa die Doppelnennung, sollte diese über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten und nicht mitten im Text zu Antragsteller*innen oder AntragstellerIn wechseln. Ein weiterer Stolperstein ist der unpassende Wechsel zwischen der Personenbezeichnung Antragsteller und der neutralen Umschreibung antragstellende Person, wenn dieser Wechsel gegen geltende Regeln verstößt und ohne erkennbaren Grund erfolgt. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule zu prüfen, da viele Universitäten eigene Leitfäden zum Gendern veröffentlicht haben. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, ist eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung meist die sicherste Wahl. Mehr dazu liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Vor der Abgabe lohnt sich zudem ein fachliches Korrekturlesen auf einheitliche Schreibweise.
Fazit zum Gendern von Antragsteller
Sei es Doppelnennung, Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I oder neutrale Umschreibung: Für das Gendern von Antragsteller gibt es keine einzige richtige Lösung, sondern mehrere anerkannte Wege. Gut passt die neutrale antragstellende Person, da sie ohne Sonderzeichen auskommt und etabliert ist. Bei Abschlussarbeiten sollten zuerst Hochschulregeln geprüft werden, da viele Institutionen Sonderzeichen regulieren. Fehlt eine klare Vorgabe, sind konsequente Beidnennung oder neutrale Formulierung die verlässlichste Wahl für korrektes, inklusives Schreiben.
Mehr im Gender-Wörterbuch: Empfänger gendern, Absender gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.