Gendern Antragsteller: Doppelnennung, Antragsteller*innen und

Antragstellerin: weibliche Form von Antragsteller. Die Seite nennt die Antragstellerinnen und die Antragsteller sowie Antragsteller*innen und ordnet sie nach Textsorte ein.

Antragstellerin, Antragsteller*innen und Alternativen

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Wer die Bezeichnung Antragsteller gendern möchte, wählt aus mehreren geschlechtergerechten Möglichkeiten: der klassischen Doppelnennung (Antragstellerin und Antragsteller), kompakten Zeichenlösungen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in, Antragsteller_in oder AntragstellerIn sowie der neutralen Wendung „antragstellende Person“, sofern der Kontext dies erlaubt. Die passende Variante richtet sich stark nach dem Dokumententyp. In akademischen Schriften und offiziellen Formularen bewährt sich eine konsistente Strategie, die den internen Richtlinien der Universität oder Stelle entspricht. Der folgende Guide stellt sämtliche Optionen objektiv dar.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Antragsteller“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Gendern Antragsteller: die kurze Antwort

Die Personenbezeichnung Antragsteller lässt sich für eine geschlechtergerechte Formulierung anpassen, ohne dass eine der beiden Formen unsichtbar bleibt. Die klassische und in wissenschaftlichen Arbeiten wie in Formularen meist unumstrittene Lösung ist die Doppelnennung: Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural Antragstellerinnen und Antragsteller. Wer Antragsteller gendern und dabei Platz sparen möchte, greift zu verkürzten Schreibweisen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in, die alle Geschlechter in einem Wort zusammenfassen. Daneben existiert eine geschlechtsneutrale Umschreibung, die das Wort umformuliert: antragstellende Person. Welche Variante sich eignet, hängt vom Textformat, vom Stil der Publikation und, bei Abschlussarbeiten oder amtlichen Formularen, von den jeweiligen Vorgaben ab. Alle Formen werden im Folgenden im Detail erklärt.

Gendern Antragsteller: Doppelnennung und neutrale Alternative im Vergleich
Gendern Antragsteller: Doppelnennung, Antragsteller*innen und neutrale Alternativen im Überblick.

Alle Genderformen für Antragsteller

Bei Antragsteller wird die weibliche Form Antragstellerin gebildet, im Plural lautet sie Antragstellerinnen. Für die Personenbezeichnung stehen mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen zur Verfügung, die sich vor allem in Kürze und Lesbarkeit unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten für Singular und Plural:

  • Doppelnennung: die Antragstellerin und der Antragsteller (Singular), die Antragstellerinnen und die Antragsteller (Plural)
  • Gendersternchen: Antragsteller*in (Singular), Antragsteller*innen (Plural)
  • Doppelpunkt: Antragsteller:in (Singular), Antragsteller:innen (Plural)
  • Unterstrich (Gender-Gap): Antragsteller_in (Singular), Antragsteller_innen (Plural)
  • Binnen-I: AntragstellerIn (Singular), AntragstellerInnen (Plural)

Die Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sparen Platz und sollen auch Geschlechtsidentitäten jenseits von männlich und weiblich einschließen. Da sie sprachlich noch nicht vollständig etabliert sind, werden sie von Behörden und Institutionen unterschiedlich bewertet.

Die neutrale Alternative zu Antragsteller

Anders als bei vielen anderen Berufs- und Personenbezeichnungen gibt es für Antragsteller eine gut nutzbare geschlechtsneutrale Einzelform: die antragstellende Person, im Plural die antragstellenden Personen. Diese Umschreibung leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs stellen ab (einen Antrag stellen) und wird in Formularen, Bescheiden und Verwaltungstexten bereits häufig verwendet, ähnlich wie Studierende von studieren abgeleitet wird. Sie funktioniert unabhängig vom Geschlecht und kommt ohne Sonderzeichen aus, weshalb sie sich besonders für amtliche Dokumente und barrierearme Texte eignet. In manchen Sätzen wirkt die Umschreibung etwas sperriger als die kurze Doppelnennung, weshalb je nach Kontext auch Antragstellerin und Antragsteller oder eine verkürzte Genderform die passendere Wahl sein kann.

Beispielsatz mit Antragsteller im Studienkontext

In juristischen Fachschriften mag ein dualisierter Passus folgendermaßen klingen: „Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Bevorzugt man Kürzel und gestattet die Uni dies, lautet die Formulierung: „Antragsteller*innen müssen den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Ebenfalls gangbar ist die Variante mit Doppelpunkt: „Antragsteller:innen erhalten nach Prüfung einen schriftlichen Bescheid.“ Ohne Symbole gelingt Neutralität so: „Die antragstellende Person muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Entscheidend bleibt die strikte Durchgängigkeit der gewählten Konvention im Gesamtwerk, um Kohärenz zu gewährleisten.

Gendern Antragsteller: passende Genderform auswählen

Häufige Fehler beim Gendern von Antragsteller

Ein häufiger Fehler beim Formulieren geschlechtergerechter Personenbezeichnungen ist die inkonsequente Verwendung: Wer sich für eine Form entscheidet, etwa die Doppelnennung, sollte diese über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten und nicht mitten im Text zu Antragsteller*innen oder AntragstellerIn wechseln. Ein weiterer Stolperstein ist der unpassende Wechsel zwischen der Personenbezeichnung Antragsteller und der neutralen Umschreibung antragstellende Person, wenn dieser Wechsel gegen geltende Regeln verstößt und ohne erkennbaren Grund erfolgt. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule zu prüfen, da viele Universitäten eigene Leitfäden zum Gendern veröffentlicht haben. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, ist eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung meist die sicherste Wahl. Mehr dazu liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Vor der Abgabe lohnt sich zudem ein fachliches Korrekturlesen auf einheitliche Schreibweise.

Fazit zum Gendern von Antragsteller

Sei es Doppelnennung, Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I oder neutrale Umschreibung: Für das Gendern von Antragsteller gibt es keine einzige richtige Lösung, sondern mehrere anerkannte Wege. Gut passt die neutrale antragstellende Person, da sie ohne Sonderzeichen auskommt und etabliert ist. Bei Abschlussarbeiten sollten zuerst Hochschulregeln geprüft werden, da viele Institutionen Sonderzeichen regulieren. Fehlt eine klare Vorgabe, sind konsequente Beidnennung oder neutrale Formulierung die verlässlichste Wahl für korrektes, inklusives Schreiben.

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Häufige Fragen zum Gendern von Antragsteller

Wie schreibt man Antragsteller geschlechtergerecht?

Am häufigsten wird die Doppelnennung von Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural von Antragstellerinnen und Antragstellern verwendet. Wer weniger Zeichen benötigt, kann auf Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in setzen. Ohne Sonderzeichen eignet sich die neutrale Umschreibung antragstellende Person. Welche Form gewählt wird, hängt vom Kontext und bei wissenschaftlichen Arbeiten von den Vorgaben der Hochschule ab.

Wie lautet die weibliche Form von Antragsteller?

Weibliches Gegenstück zu Antragsteller bildet das Wort Antragstellerin, während die Mehrzahlform Antragstellerinnen lautet. Regelmäßig entsteht diese Bezeichnung durch Anhängen der Endungen -in beziehungsweise -innen an den Stamm Antragsteller. Einen Vokalwechsel erfordert diese Herleitung nicht, sodass die Endsilbe stets mit dem Buchstaben e geschrieben wird.

Was bedeutet Antragsteller*innen mit Sternchen?

Mit dem Sternchen in Antragsteller*innen sollen Verfasser alle Geschlechter einbeziehen, darunter weibliche, männliche und weitere Geschlechtsidentitäten. Die Notation gilt als verkürzte Version der ausgeschriebenen Doppelnennung und wird vor allem in inklusiv orientierten Texten verwendet. Amtlich vorgeschrieben ist das Sternchen bislang nicht; viele Hochschulen und Behörden lassen es ausdrücklich zu oder empfehlen es in ihren Leitfäden.

Gibt es ein geschlechtsneutrales Wort für Antragsteller?

Ja, als geschlechtsneutrale Alternative hat sich antragstellende Person etabliert, im Plural antragstellende Personen. Diese Umschreibung leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs stellen ab und wird bereits häufig in Formularen und Verwaltungstexten verwendet. Sie kommt ohne Sonderzeichen aus und eignet sich daher besonders für amtliche und barrierearme Texte.

Muss ich in der Bachelorarbeit gendern?

Die Entscheidung, ob und in welcher Form in einer Bachelorarbeit gegendert wird, trifft meist die zuständige Hochschule oder der betreuende Lehrstuhl. Zahlreiche Universitäten veröffentlichen dazu eigene Richtlinien, die beispielsweise die Doppelnennung, das Gendersternchen oder neutrale Formulierungen bevorzugen. Gibt es keine verbindliche Vorgabe, empfiehlt es sich, eine Variante auszuwählen und diese im gesamten Text konsequent anzuwenden.

Was ist der Unterschied zwischen Antragsteller:in und Antragsteller_in?

Beide Formen verfolgen dasselbe Ziel, alle Geschlechter sichtbar zu machen, unterscheiden sich aber im verwendeten Sonderzeichen: Der Doppelpunkt (Antragsteller:in) wird von manchen als screenreaderfreundlich angesehen, weil Screenreader ihn oft gut verarbeiten; seine Barrierefreiheit ist jedoch nicht allgemein belegt und hängt von Software und Einstellungen ab. Der Unterstrich (Antragsteller_in), auch Gender-Gap genannt, betont die Lücke für weitere Geschlechtsidentitäten. Inhaltlich sind beide Varianten gleichwertig; gewählt wird meist nach Hausstil oder Hochschulvorgabe.

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