Gendern Angeklagter: Angeklagte*r, Unterstrich und Binnen-I
Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternativen im Überblick
Beim Gendern Angeklagter lautet die korrekte weibliche Form die Angeklagte, denn es handelt sich um ein substantiviertes Partizip und nicht um ein Wort mit der Endung -in wie bei Student oder Lehrer. Wer geschlechtergerecht formulieren möchte, kann zusätzlich auf die Beidnennung, verkürzte Formen mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sowie auf die neutrale Umschreibung die angeklagte Person zurückgreifen. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich in der Regel eine konsequente, einheitliche Lösung nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Prüfungsordnung.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Soll „Angeklagter“ in der Abschlussarbeit einheitlich gegendert werden, gehört ein kurzer Hinweis in den Text. Ab Seite 2 stehen vier Varianten zum Einsetzen, der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Angeklagter: die kurze Antwort
Beim Gendern Angeklagter geht es vor allem um eine Besonderheit: Das Wort ist kein gewöhnliches Substantiv mit der Endung -in wie Student oder Lehrer, sondern ein substantiviertes Partizip, gebildet aus dem Verb anklagen. Die weibliche Form lautet deshalb die Angeklagte und nicht Angeklagtin. Mit Artikel unterscheiden sich die Formen im Singular durch der oder die: der Angeklagte und die Angeklagte. Ohne Artikel heißt es ein Angeklagter beziehungsweise eine Angeklagte. Mit bestimmtem Artikel lautet der Nominativ Plural unabhängig vom grammatischen Geschlecht die Angeklagten. Wer beide Geschlechter ausdrücklich benennen möchte, greift zur Beidnennung; neutrale Umschreibungen stehen in den folgenden Abschnitten.

Alle Genderformen für Angeklagter
Zu Angeklagter bieten sich mehrere Wege für eine geschlechtergerechte Darstellung an. Welche Variante passend ist, hängt stark vom konkreten Anwendungsfall und den bestehenden Vorgaben ab:
- Beidnennung: der Angeklagte und die Angeklagte (Einzelperson); im Nominativ Plural lautet die Form mit bestimmtem Artikel meist die Angeklagten. Soll das Geschlecht ausdrücklich benannt werden, kann eine neutrale Umschreibung klarer sein.
- Gendersternchen: sofern die jeweiligen Vorgaben diese Schreibweise zulassen: Angeklagte*r (Singular); im Nominativ Plural lautet die Form ohne Artikel Angeklagte, ein Sternchen ist dort nicht nötig.
- Doppelpunkt: sofern die jeweiligen Vorgaben diese Schreibweise zulassen: Angeklagte:r
- Unterstrich (Gender-Gap): sofern die jeweiligen Vorgaben diese Schreibweise zulassen: Angeklagte_r
- Binnen-I: Für Angeklagter bietet das Binnen-I keine eindeutige Kurzform. Die Form AngeklagtIn entspricht nicht der regulären Flexion; deshalb ist sie hier nicht empfehlenswert.
Verwenden Sie verkürzte Varianten im gesamten Dokument einheitlich, sofern die jeweilige Hochschule oder Fachzeitschrift sie überhaupt zulässt.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Angeklagter
Eine geschlechtsneutrale Formulierung ist bei Angeklagter gut möglich, weil sich das Wort leicht umschreiben lässt. Statt der Angeklagte oder die Angeklagte bietet sich die Person, die angeklagt ist, beziehungsweise die angeklagte Person an. Diese Umschreibung funktioniert im Singular wie im Plural (die angeklagten Personen) und vermeidet Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich. Die Form die Angeklagten kann im Plural für Personen unterschiedlichen grammatischen Geschlechts stehen; wenn das Geschlecht nicht benannt werden soll, ist die Umschreibung mit Person oder Personen eindeutiger. In formellen oder juristischen Texten sollten die jeweils geltenden Terminologie- und Formvorgaben beachtet werden.
Beispielsatz mit Angeklagter im Studienkontext
Ein Beispiel aus einer juristischen Seminararbeit zeigt, wie sich verschiedene Schreibformen in der Wissenschaftspraxis verwenden lassen: In ihrer Fallanalyse beschreibt die Studentin, wie sich die Angeklagte während der Verhandlung äußerte, und vergleicht ihre Aussage mit der eines weiteren Angeklagten aus einem Parallelfall. Wer in einem Text mit entsprechender Vorgabe eine verkürzte Form verwenden möchte, kann schreiben: Der:die Angeklagte äußerte sich mehrfach widersprüchlich zur Tatnacht. In einer neutralen Variante lässt sich derselbe Satz auch so formulieren: Die angeklagte Person äußerte sich mehrfach widersprüchlich zur Tatnacht. Die erste und die neutrale Form sind regulär flektiert. Die verkürzte Form sollte innerhalb einer Arbeit nur nach den jeweiligen Vorgaben und einheitlich verwendet werden.

Häufige Fehler beim Gendern von Angeklagter
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, aus Angeklagter ließe sich analog zu Wörtern wie Student oder Lehrer eine Form Angeklagtin bilden. Da es sich um ein substantiviertes Partizip handelt, ist diese Form jedoch nicht korrekt; richtig ist die Angeklagte. Die Form die Angeklagten kann im Plural Personen unterschiedlichen grammatischen Geschlechts bezeichnen, legt aber nicht selbst fest, welches Geschlecht gemeint ist. Problematisch ist außerdem ein Mix aus verschiedenen Schreibweisen innerhalb derselben Arbeit, etwa Angeklagte*r in einem Kapitel und die angeklagte Person im nächsten. Für die wissenschaftliche Arbeit gilt: Zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs prüfen. Fehlt eine Vorgabe, kommen eine konsequente Beidnennung oder eine durchgängige neutrale Umschreibung in Betracht. Ausführliche Regeln zum Umgang mit Personenbezeichnungen in Abschlussarbeiten liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.
Fazit zum Gendern von Angeklagter
Das Wichtigste beim Gendern Angeklagter merkt man sich schnell: Die feminine Form ist die Angeklagte, nicht Angeklagtin, da es sich um ein substantiviertes Partizip handelt. Wer Geschlechter ausdrücklich benennen möchte, kann die Beidnennung verwenden. Als geschlechtsneutrale Variante eignet sich die angeklagte Person. Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sind nur sinnvoll, wenn die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung oder Publikation diese Schreibweisen zulassen; das Binnen-I bietet für dieses Wort keine eindeutige Kurzform. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt Wortbinnenzeichen wie Sternchen und Doppelpunkt nicht zur Aufnahme in das Amtliche Regelwerk. Daher sollte vor dem Schreiben der Leitfaden der eigenen Einrichtung oder Zeitschrift geprüft werden.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Kläger gendern, Verteidiger gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.