Gendern Kläger: Kläger*innen, Unterstrich und Binnen-I
Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternative
Mit dem Gendern von Kläger wird die maskulin geprägte Bezeichnung so angepasst, dass sowohl Frauen als auch Männer angesprochen werden. Zur Auswahl stehen die feminine Form Klägerin, die Kombination aus beiden Formen oder kompakte Darstellungen wie Kläger*innen, Kläger:innen, Kläger_innen bzw. KlägerInnen. In rechtssprachlichen Zusammenhängen dient zudem der Ausdruck klagende Partei als geschlechtsneutraler Ersatz. Für akademische Schriften bestimmt primär die Leitlinie der Universität oder des Instituts, welches Konstrukt angemessen ist.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Kläger“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Kurze Antwort zum Gendern von Kläger
Gendern Kläger bedeutet, die männliche Bezeichnung Kläger geschlechtergerecht anzupassen, etwa durch die weibliche Form Klägerin, durch Doppelnennung oder durch verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen. Im juristischen Sprachgebrauch steht Kläger ursprünglich für die männliche Partei, die eine Klage erhebt, während Klägerin die weibliche Entsprechung bezeichnet. Um beide Geschlechter sichtbar zu machen, nennt man entweder beide Formen nacheinander (Klägerinnen und Kläger) oder wählt eine verkürzte Schreibweise wie Kläger*innen. Hinzu kommt die geschlechtsneutrale Umschreibung klagende Partei, die im Recht bereits gebräuchlich ist und sich auch außerhalb von Gerichtstexten eignet. Die endgültige Auswahl richtet sich nach dem Textzweck und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, nach den jeweiligen Vorgaben.

Überblick über alle Genderformen von Kläger
Zur Personenbezeichnung Kläger stehen zahlreiche geschlechtergerechte Varianten zur Verfügung, von der vollständigen Doppelnennung bis zu verkürzten Schreibweisen mit Sonderzeichen. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Formen im direkten Vergleich:
- Weibliche Form: Klägerin (Plural: Klägerinnen)
- Doppelansprache: Klägerin plus Kläger oder Klägerinnen samt Kläger
- Gendersternchen: Kläger*in (Plural: Kläger*innen)
- Gender-Doppelpunkt: Kläger:in (Mehrzahl: Kläger:innen)
- Gender-Unterstrich: Kläger_in (Plural: Kläger_innen)
- Binnen-I: KlägerIn (Plural: KlägerInnen)
Alle verkürzten Formen sprechen die weibliche und männliche Form gemeinsam an, unterscheiden sich aber in der Lesbarkeit und in der Frage, ob sie in wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt zulässig sind und von der geltenden Prüfungsordnung anerkannt werden.
Geschlechtsneutrale Alternative für den Begriff Kläger
Neben den weiblichen, doppelten und verkürzten Formen gibt es für Kläger auch eine geschlechtsneutrale Umschreibung: die klagende Partei. Dieser Begriff wird in Gesetzestexten, Urteilen und juristischer Fachliteratur bereits verwendet und benennt die Rolle im Verfahren, ohne das Geschlecht der Person zu nennen. Auch Formulierungen wie die Partei, die Klage erhebt, oder klagende Seite sind möglich, wirken jedoch etwas umständlicher. Eine ebenso kurze und allgemein gültige neutrale Einzelform wie bei Substantivierungen (etwa Studierende statt Studenten) existiert für Kläger nicht, da das Wort kein Partizip ist. Wer eine neutrale Formulierung sucht, ist mit klagende Partei daher meist am besten beraten.
Beispielsatz zu Kläger im Studienkontext
In einer juristischen Hausarbeit oder Klausur lässt sich das Gendern von Kläger je nach gewählter Form unterschiedlich umsetzen. Mit Doppelnennung könnte ein Satz lauten: Die Klägerin und der Kläger legten gemeinsam Berufung gegen das Urteil ein. Mit Gendersternchen wäre die kürzere Variante möglich: Die Kläger*innen begründeten ihre Klage mit einem Vertragsbruch. Wer eine neutrale Formulierung bevorzugt, kann schreiben: Die klagende Partei reichte fristgerecht Klage beim zuständigen Gericht ein. Alle drei Varianten sind inhaltlich korrekt, unterscheiden sich jedoch in Lesbarkeit und in der Frage, ob die jeweilige Hochschule Sonderzeichen innerhalb von Wörtern in wissenschaftlichen Texten überhaupt zulässt.

Häufige Fehler beim Gendern von Kläger vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die falsche Pluralbildung, etwa Klägerinen statt Klägerinnen, oder die inkonsequente Verwendung, wenn eine Arbeit zwischen Kläger, Kläger*innen und klagende Partei wechselt, ohne einer einheitlichen Linie zu folgen. Ebenso unklar ist häufig, ob Sonderzeichen wie der Stern oder der Doppelpunkt an der eigenen Hochschule überhaupt zugelassen sind, da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung solche Zeichen bislang nicht als Standard führt. Vor dem Schreiben lohnt sich daher ein Blick in die Vorgaben der Hochschule oder des Lehrstuhls. Fehlt eine klare Vorgabe, empfiehlt sich entweder die konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung wie klagende Partei. Wer unsicher ist, findet weiterführende Hinweise unter Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.
Fazit zum Gendern von Kläger
Das Gendern von Kläger gelingt auf mehreren fachlich korrekten Wegen: durch die weibliche Form Klägerin, durch Doppelnennung, durch verkürzte Schreibweisen wie Kläger*innen, Kläger:innen oder Kläger_innen sowie durch die neutrale Umschreibung klagende Partei. Die geeignete Variante bestimmt der Textkontext und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, die Vorgaben der jeweiligen Hochschule. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form konsequent durch den gesamten Text zu ziehen und nicht innerhalb einer Arbeit zwischen mehreren Varianten hin und her zu springen. Wer hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und einheitlicher Genderform unsicher ist, kann den Text vor der Abgabe professionell gegenlesen lassen.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Verteidiger gendern, Gefangener gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.