Gendern Gefangener: Doppelnennung, Gefangene*r und Doppelpunkt
Doppelnennung, Sonderzeichen und neutrale Formen
In wissenschaftlichen Arbeiten empfiehlt sich eine einheitliche Vorgehensweise entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachrichtung. Das Gendern von Gefangener funktioniert am eindeutigsten über die Doppelnennung „der Gefangene und die Gefangene“ beziehungsweise „der Gefangene oder die Gefangene“ oder über kürzere Varianten wie Gefangene*r, Gefangene:r und Gefangene_r. Hier ist wichtig, dass die weibliche Form korrekt Gefangene lautet und nicht Gefangenin. Wer eine geschlechtsneutrale Fassung bevorzugt, kann auf Alternativen wie inhaftierte Person oder Person in Haft ausweichen, da es für diesen Begriff keinen festen neutralen Singular wie Studierende gibt.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Ein Satz legt die Schreibweise von „Gefangener“ für die ganze Arbeit fest: ab Seite 2 vier fertige Hinweise (generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Formen, kurze Fußnote), dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.
Gefangener gendern: kurze Antwort
Beim Gendern von Gefangener sind mehrere Schreibweisen möglich. Im Singular lautet die Doppelnennung „der Gefangene oder die Gefangene“. Kurzformen mit Sonderzeichen, etwa Gefangene*r, Gefangene:r oder Gefangene_r, richten sich nach den Vorgaben für den jeweiligen Text. Die weibliche Form lautet Gefangene, nicht Gefangenin; „Gefangener“ ist ein substantiviertes Adjektiv und wird entsprechend dekliniert. Als geschlechtsneutrale Umschreibungen eignen sich je nach Kontext etwa inhaftierte Person oder Person in Haft; sie kommen besonders ohne Sonderzeichen aus.

Genderformen für „Gefangener“
Für „Gefangener“ kommen folgende Schreibweisen infrage, sofern die jeweiligen Vorgaben sie zulassen:
- Doppelnennung im Singular: der Gefangene oder die Gefangene
- Gendersternchen: Gefangene*r
- Doppelpunkt: Gefangene:r
- Unterstrich (Gender-Gap): Gefangene_r
- Binnen-I: für „Gefangener“ keine naheliegende Kurzform, weil die weibliche Form nicht auf -in endet
Die verkürzten Formen setzen bei der weiblichen Grundform Gefangene an und ergänzen lediglich die männliche Endung -r, anders als bei Wörtern mit -in-Suffix. Im Plural fällt die Unterscheidung ohnehin weg: „die Gefangenen“ umfasst grammatisch bereits alle Geschlechter, da die Adjektivdeklination im Plural nicht nach Geschlecht unterscheidet. Beim Sprechen wird die Stern- und Doppelpunktform häufig mit einer kurzen Sprechpause wiedergegeben, etwa bei Gefangene*r, um beide Formen hörbar zu machen.
Geschlechtsneutrale Alternative zu „Gefangener“
Für Einzelpersonen können Umschreibungen wie inhaftierte Person, Person in Haft oder Person in Gewahrsam passend sein. Für mehrere Personen eignet sich je nach Kontext auch „Personen in Haft“. Mehr zu den Grundlagen erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema gendergerechte Sprache. In formellen Texten, etwa Berichten oder wissenschaftlichen Arbeiten, sollte die gewählte Bezeichnung zum Kontext und zu den jeweiligen Vorgaben passen.
Beispielsatz mit „Gefangener“ im Studienkontext
In einer Hausarbeit zur Kriminologie könnte ein Satz mit Doppelnennung so aussehen: „Der befragte Gefangene beziehungsweise die befragte Gefangene beschrieb den Alltag im offenen Vollzug.“ Bezieht sich der Satz auf mehrere Personen, kann die reguläre Pluralform verwendet werden: „Die befragten Gefangenen berichteten von unterschiedlichen Erfahrungen.“ In Formularen oder Kurztexten kann, sofern zulässig, eine Sternchenform als Sammelbezeichnung stehen: „Zielgruppe der Befragung: Gefangene*r im offenen Vollzug.“ Wer auf Sonderzeichen verzichten möchte, wählt eine Umschreibung: „Die befragten Personen in Haft berichteten von unterschiedlichen Erfahrungen.“ Innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit sollte die gewählte Form einheitlich bleiben.

Häufige Fehler beim Gendern von „Gefangener“
Ein verbreiteter Fehler ist die Bildung von Gefangenin in Analogie zu Wörtern wie Studentin oder Ärztin. Diese Form ist nicht korrekt, weil „Gefangener“ grammatisch kein Wort mit -in-Suffix ist, sondern ein substantiviertes Adjektiv, dessen weibliche Form Gefangene lautet. Ebenso wenig gebräuchlich ist ein Binnen-I wie „GefangenerInnen“, da es an einer passenden Grundform fehlt. Das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung führt Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich (Stand jetzt) nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen sie aber in ihren eigenen Leitfäden. Ausführliche Tipps liefert unser Beitrag zum Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Empfehlenswert ist, die Vorgaben vorab zu prüfen und konsequent bei einer Form zu bleiben.
Fazit zum Gendern von „Gefangener“
Für „Gefangener“ gibt es keine einzelne zwingende Schreibweise. Möglich sind die Doppelnennung im Singular, Kurzformen wie Gefangene*r, Gefangene:r oder Gefangene_r, sofern sie zugelassen sind, sowie Umschreibungen wie Person in Haft. Die weibliche Form lautet Gefangene; im Plural sind die Formen für männliche und weibliche Personen gleich. Für Studien- und Abschlussarbeiten sollte die gewählte Form im gesamten Text einheitlich bleiben und zu den Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs passen.
Noch mehr Einträge im Gender-Wörterbuch finden Sie unter Häftling gendern, Verdächtiger gendern sowie im umfassenden Gender-Wörterbuch A bis Z.