Eigentümer gendern: alle weiteren Formen im Überblick

Eigentümer gendern: Formen und Beispiele. Warum Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümer*innen beide korrekt sind, erklärt die Seite unten.

Alle Varianten für die Personenbezeichnung Eigentümer

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Das Gendern von Eigentümer lässt sich auf mehrere Arten sachlich korrekt umsetzen: durch die Beidnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, durch verkürzte Schreibweisen wie Eigentümer*innen, Eigentümer:innen oder Eigentümer_innen sowie durch geschlechtsneutrale Umschreibungen. Wer Eigentümer in wissenschaftlichen Arbeiten, Verträgen oder Alltagstexten gendern möchte, wählt die Form passend zum Kontext und zu den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Institution. Dieser Ratgeber erklärt die gängigen Varianten, zeigt Beispiele und gibt Hinweise für Studienarbeiten.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Ob „Eigentümer“ im generischen Maskulinum, mit Doppelpunkt oder in neutraler Form steht: ab Seite 2 stehen vier fertige Hinweise zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Gendern Eigentümer: die kurze Antwort

Das Wort Eigentümer hat grammatisches Maskulinum. In einer männlichen Lesart bezeichnet es nur männliche Personen; im allgemeinen Sprachgebrauch wird es jedoch oft auch geschlechtsübergreifend für gemischte Gruppen verwendet. Wer Eigentümer gendern möchte, hat mehrere sachlich korrekte Möglichkeiten: die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Eigentümer*innen oder Eigentümer:innen sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen, sofern der Kontext das zulässt. Welche Variante geeignet ist, hängt vom Textformat ab: In Verträgen und Behördentexten ist die Doppelnennung üblich, in wissenschaftlichen Arbeiten richtet sich die Wahl meist nach den Vorgaben der Hochschule. Alle Formen sind grammatisch nachvollziehbar und werden im Folgenden im Detail erklärt, inklusive der korrekten weiblichen Form Eigentümerin und der jeweiligen Pluralbildung.

gendern Eigentümer: Überblick
gendern Eigentümer im Überblick.

Alle Genderformen für Eigentümer

Für die Personenbezeichnung Eigentümer stehen mehrere geschlechtergerechte Varianten zur Verfügung, von der ausführlichen Doppelnennung bis zur verkürzten Schreibweise mit Sonderzeichen:

  • Doppelnennung (Beidnennung): Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Gendersternchen: Eigentümer*innen
  • Doppelpunkt: Eigentümer:innen
  • Unterstrich (Gender-Gap): Eigentümer_innen
  • Binnen-I: EigentümerInnen

Die weibliche Einzelform lautet Eigentümerin; der Plural Eigentümerinnen bezeichnet weibliche Gruppen. Die maskuline Form Eigentümer kann für ausschließlich männliche Gruppen stehen und wird teils auch geschlechtsübergreifend verwendet. Kurzschreibungen mit Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sollen neben Frauen und Männern auch weitere Geschlechtsidentitäten einschließen; das Binnen-I bildet Frauen und Männer ab. Welche Form im Einzelfall passt, hängt von der Textsorte, dem Publikum und gegebenenfalls von redaktionellen oder Hochschulvorgaben ab.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Eigentümer

Für Eigentümer gibt es anders als etwa bei Studierenden keine im allgemeinen Sprachgebrauch etablierte, kurze geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung. Als Umschreibungen kommen je nach Kontext die Person, die Eigentum hat, eine Eigentümerpartei oder die Person mit Eigentumsrecht beziehungsweise die eigentumsberechtigte Person infrage. Auch die Formulierung Person, der die Sache oder das Recht gehört ist neutral, aber für den laufenden Text umständlich. Wo eine kurze neutrale Lösung fehlt, empfiehlt sich daher meist die Doppelnennung oder eine der verkürzten Schreibweisen aus dem vorherigen Abschnitt, auch als Teil einer gendergerechten Sprache im Gesamttext.

Beispielsatz mit Eigentümer im Studienkontext

In einer wissenschaftlichen Arbeit könnte ein Beispielsatz mit Doppelnennung so aussehen: Die befragten Eigentümerinnen und Eigentümer gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung ihrer Immobilie zufrieden zu sein. Mit Gendersternchen lautet die verkürzte Variante: Die befragten Eigentümer*innen gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Wird eine geschlechtsneutrale Umschreibung bevorzugt, kann der Satz alternativ so formuliert werden: Die befragten Personen mit Eigentumsrecht gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Ob diese Varianten in einer Bachelorarbeit, Masterarbeit schreiben oder in einer Dissertation zulässig sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form innerhalb der gesamten Arbeit konsequent beizubehalten und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und neutraler Formulierung zu wechseln.

gendern Eigentümer: Schritte

Häufige Fehler beim Gendern von Eigentümer

Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mehrerer Genderformen innerhalb eines Textes, etwa wenn im selben Absatz Eigentümer*innen und wenige Zeilen später Eigentümer:innen oder EigentümerInnen verwendet werden. Ebenso unsauber ist es, in der Einleitung eine neutrale Formulierung anzukündigen und im weiteren Verlauf doch nur die männliche Form zu verwenden. Das Amtliche Regelwerk enthält Asterisk und Doppelpunkt als Wortbinnenzeichen nicht als reguläre Schreibweisen. Hochschulen oder Lehrstühle können für Abschlussarbeiten eigene Vorgaben machen. Vor dem Schreiben empfiehlt es sich daher, die Vorgaben der eigenen Hochschule oder des Lehrstuhls zu prüfen. Liegt keine feste Vorgabe vor, kommen eine konsequente Beidnennung wie Eigentümerinnen und Eigentümer oder eine neutrale Umschreibung infrage. Weitere Details und Beispiele für andere Wortformen liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit zum Gendern von Eigentümer

Für die Personenbezeichnung Eigentümer stehen mehrere Wege zur geschlechtergerechten Formulierung offen: die klassische Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, verkürzte Schreibweisen wie Eigentümer*innen, Eigentümer:innen, Eigentümer_innen oder EigentümerInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Eine allgemeingültige Pflicht zu einer bestimmten Form gibt es im amtlichen Regelwerk nicht; Institutionen, Verlage und Hochschulen können jedoch eigene Vorgaben machen. Für Verträge, Vermietungsunterlagen oder wissenschaftliche Arbeiten sollte die gewählte Form zu den jeweiligen Vorgaben und zum Textzweck passen. Wer unsicher ist, orientiert sich an den Richtlinien der jeweiligen Hochschule oder des Auftraggebers und bleibt innerhalb eines Textes konsequent bei der gewählten Variante.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Käufer gendern, Verbraucher gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim gendersensiblen Schreiben unsicher ist, lässt den Text vor der Abgabe durch ein Lektorat prüfen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Eigentümer

Wie lautet die weibliche Form von Eigentümer?

Die weibliche Form lautet Eigentümerin, im Plural Eigentümerinnen. Bei gemischten Gruppen kommen die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer oder eine verkürzte Schreibweise wie Eigentümer*innen beziehungsweise Eigentümer:innen infrage. Welche Variante passend ist, hängt vom jeweiligen Textformat und von etwaigen Vorgaben der Hochschule oder des Verlags ab.

Was bedeutet Eigentümer*innen mit Gendersternchen?

Eigentümer*innen ist eine verkürzte, geschlechtergerechte Schreibweise der Personenbezeichnung Eigentümer. Das Sternchen kann anstelle einer ausgeschriebenen Doppelnennung verwendet werden und soll Personen verschiedener Geschlechtsidentitäten einschließen. Im Amtlichen Regelwerk ist das Sternchen als Wortbinnenzeichen nicht als reguläre Schreibweise aufgenommen; für einen konkreten Text sind deshalb die jeweiligen Vorgaben maßgeblich.

Ist die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer immer korrekt?

Grammatisch ist die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer korrekt. Ob sie stilistisch und nach den jeweiligen Vorgaben für einen bestimmten Text geeignet ist, hängt von dessen Zweck und Kontext ab.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Eigentümer?

Eine kurze, im Alltag etablierte neutrale Sammelbezeichnung wie Studierende gibt es für Eigentümer nicht. Als Umschreibung kommen Ausdrücke wie Person mit Eigentumsrecht, eigentumsberechtigte Person oder, in juristischen Texten, Eigentümerpartei infrage. Welche Form geeignet ist, richtet sich nach dem Kontext und den jeweiligen Vorgaben.

Welche Form sollte ich in meiner Abschlussarbeit verwenden?

Im Amtlichen Regelwerk sind Gendersternchen und Doppelpunkt als Wortbinnenzeichen nicht als reguläre Schreibweisen aufgenommen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Leitfäden Ihrer Hochschule oder Ihres Lehrstuhls. Ohne konkrete Vorgabe kommen eine konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung infrage, die während der gesamten Arbeit einheitlich beibehalten wird.

Was ist beim Gendern von Eigentümer besonders häufig falsch?

Ein typischer Fehler ist der Wechsel zwischen verschiedenen Genderorthografien innerhalb eines Dokuments, etwa das Mischen von Eigentümer*innen und Eigentümer:innen im selben Absatz. Ebenso problematisch ist es, in der Einleitung eine neutrale Formulierung anzukündigen und anschließend nur die maskuline Grundform zu verwenden. Eine frühzeitig festgelegte, einheitliche Schreibweise hilft, diesen Fehler zu vermeiden.

So lässt sich Eigentümer im Text einheitlich und passend zum jeweiligen Kontext verwenden.

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