Gendern Delegierter: Delegierte*r und die weiteren Formen

Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternative

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim Gendern von „Delegierter“ lautet die feminine Form „Delegierte“, nicht „Delegiertin“. Je nach Vorgabe kommen eine Doppelnennung oder eine Kurzschreibung wie „Delegierte*r“ infrage. „Delegierter“ und „Delegierte“ sind substantivierte Adjektive. Dieser Leitfaden erklärt die Formen, mögliche Umschreibungen und den Gebrauch in wissenschaftlichen Arbeiten.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Soll „Delegierter“ in der Abschlussarbeit einheitlich gegendert werden, gehört ein kurzer Hinweis in den Text. Ab Seite 2 stehen vier Varianten zum Einsetzen, der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Gendern Delegierter: die kurze Antwort

Gendern Delegierter kann eine Doppelnennung, eine Umschreibung oder, sofern die jeweiligen Vorgaben sie zulassen, eine Kurzschreibung bedeuten. Die männlichen Formen lauten „der Delegierte“ und „ein Delegierter“, die weiblichen „die Delegierte“ und „eine Delegierte“. Im Plural haben die feminine und die maskuline Form dieselbe Wortform: „die Delegierten“. Nach Duden kann diese Pluralform geschlechtsneutral verwendet werden. Für den Singular eignen sich die Doppelnennung oder eine organisationsintern vorgesehene Kurzschreibung wie „Delegierte*r“.

Gendern Delegierter: weibliche Form und Plural im Vergleich
gendern Delegierter im Überblick.

Genderformen von Delegierter im Überblick

Für „Delegierter“ gibt es mehrere Formulierungsoptionen. Im Singular unterscheiden sich die feminine und die maskuline Form durch Artikel und Endung; im Plural lautet die gemeinsame Wortform „die Delegierten“:

  • Explizite Nennung (Singular): der Delegierte oder die Delegierte beziehungsweise ein Delegierter oder eine Delegierte.
  • Gendersternchen: Delegierte*r. Diese Kurzschreibung gehört nicht zum amtlichen Regelwerk; maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Organisation.
  • Doppelpunkt: Delegierte:r.
  • Unterstrich: Delegierte_r.
  • Binnen-I: Für „Delegierter“ ist keine eindeutige Kurzform mit Binnen-I ableitbar.
  • Plural: „die Delegierten“ ist die gemeinsame Form für feminine und maskuline Bezeichnungen; nach Duden kann sie geschlechtsneutral verwendet werden.

Für einen zusammenhängenden Text empfiehlt es sich, eine gewählte Schreibweise konsequent beizubehalten.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Delegierter

Je nach Kontext bieten sich neutrale Umschreibungen an, etwa „die entsandte Person“, „das Delegationsmitglied“ oder „wer die Fachschaft vertritt“. Im Plural kann „die Delegierten“ nach Duden geschlechtsneutral verwendet werden. Im Singular helfen Umschreibungen, wenn Artikel und Endung vermieden werden sollen, oder eine Kurzschreibung, sofern sie den jeweiligen Vorgaben entspricht. Mehr zu neutralen Formulierungen zeigt gendergerechte Sprache. Wichtig ist vor allem, die gewählte Variante im gesamten Text konsequent beizubehalten.

Delegierter im Beispielsatz

In Gremien und Fachschaften kann „Delegierter“ als Personenbezeichnung vorkommen. Eine Doppelnennung lässt sich beispielsweise so formulieren: „Der Delegierte oder die Delegierte vertritt die Fachschaft im Senat und nimmt an den Sitzungen teil.“ Eine Kurzschreibung kann, wenn sie den Vorgaben entspricht, so aussehen: „Wer als Delegierte*r gewählt wird, vertritt automatisch die Fachschaft.“ Im Plural ist folgende Form möglich: „Alle Delegierten stimmen am Ende der Sitzung ab.“ Nach Duden kann die Pluralform geschlechtsneutral verwendet werden. Welche Variante angemessen ist, bestimmen das jeweilige Dokument und die Vorgaben der Hochschule.

Gendern Delegierter: Delegiertin ist falsch

Häufige Fehler beim Gendern von Delegierter

„Delegiertin“ ist keine im Duden verzeichnete standardsprachliche Form; die reguläre feminine Form lautet „die Delegierte“. Eine Doppelnennung im Plural wie „Delegierte und Delegierte“ ist nicht erforderlich, weil die feminine und die maskuline Pluralform gleich lauten. Soll eine Personenbezeichnung alle Geschlechter ausdrücklich einbeziehen, sind Kontext und die Vorgaben der jeweiligen Institution entscheidend. Gendersternchen, Doppelpunkt und Unterstrich gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Orthografie. Für wissenschaftliche Arbeiten sollten daher zuerst die Vorgaben der eigenen Hochschule und der betreuenden Person geprüft werden; möglich sind auch eine Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung, wie sie Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit erläutert.

Fazit zum Gendern von Delegierter

Wer die weibliche Form „Delegierte“ und passende Kurzformen kennt, kann Delegierter in den meisten Texten sauber und ohne Umweg gendern: Die weibliche Form heißt „Delegierte“, nicht „Delegiertin“, im Singular helfen Doppelnennung oder Kurzformen wie Delegierte*r, und im Plural ist „die Delegierten“ bereits für alle Geschlechter gültig. Bei formalen Arbeiten zählt zusätzlich die Vorgabe der Hochschule mehr als die persönliche Vorliebe für eine bestimmte Schreibweise. So bleibt der Text konsistent und für alle Leserinnen und Leser gleichermaßen verständlich. Wer den Unterschied zwischen Delegierter und Delegierte einmal verinnerlicht hat, wendet ihn in jedem weiteren Text automatisch richtig an.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Vorsitzender gendern, Schatzmeister gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Bist du unsicher, ob dein Text alle Formen von Delegierter konsistent und korrekt gendert, prüft das Lektorat von korrektur.de deine Arbeit sprachlich und formal.

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Häufige Fragen zum Gendern von Delegierter

Wie lautet die weibliche Form von Delegierter?

Die weibliche Form lautet „die Delegierte“ beziehungsweise „eine Delegierte“, nicht „Delegiertin“. Duden führt „Delegierter“ und „Delegierte“ als substantivierte Adjektive. Die feminine Form entsteht durch Artikel und Adjektivendung, nicht durch das Suffix -in wie bei „Arzt“ und „Lehrer“.

Wie funktioniert die Doppelnennung bei Delegierter?

Im Singular nennt man beide Formen, zum Beispiel „der Delegierte oder die Delegierte“ beziehungsweise „ein Delegierter oder eine Delegierte“. Im Plural haben feminine und maskuline Bezeichnungen dieselbe Wortform: „die Delegierten“. Nach Duden kann sie geschlechtsneutral verwendet werden. Ob eine Doppelnennung oder eine andere Form sinnvoll ist, richtet sich nach Textzweck und institutionellen Vorgaben.

Was bedeutet Delegierte*r mit Gendersternchen?

„Delegierte*r“ ist eine Kurzschreibung für den Singular, die auf der femininen Form „Delegierte“ aufbaut und mit dem Sternchen die männliche Endung „r“ ergänzt. Entsprechend werden auch „Delegierte:r“ und „Delegierte_r“ verwendet. Diese Schreibungen gehören nicht zum amtlichen Regelwerk. Welche Form zulässig oder erwünscht ist, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Organisation.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Delegierter?

Je nach Kontext sind Umschreibungen wie „die entsandte Person“ oder „das Delegationsmitglied“ möglich, wenn Artikel und Endung vermieden werden sollen. Im Plural kann „die Delegierten“ nach Duden geschlechtsneutral verwendet werden. Für formelle Texte kommen außerdem Doppelnennungen oder, soweit zugelassen, Kurzschreibungen mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich infrage.

Ist Delegiertin eine korrekte Form?

„Delegiertin“ ist keine im Duden verzeichnete standardsprachliche Form. Die reguläre feminine Form lautet „die Delegierte“ beziehungsweise „eine Delegierte“. Duden führt „Delegierter“ und „Delegierte“ als substantivierte Adjektive; die feminine Form wird daher nicht mit dem Suffix -in gebildet.

Welche Form eignet sich für die wissenschaftliche Arbeit?

Prüfen Sie zunächst die Vorgaben Ihrer Hochschule, des Fachbereichs und der betreuenden Person. Gendersternchen, Doppelpunkt und Unterstrich gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Orthografie; einzelne Hochschulen oder Organisationen können dafür eigene Regeln haben. Fehlt eine konkrete Vorgabe, sind eine konsequente Doppelnennung oder neutrale Formulierungen mögliche Lösungen. Ein Hinweis auf die gewählte Schreibweise ist nur sinnvoll, wenn er zu den formalen Vorgaben der Arbeit passt.

Der Umgang mit „Delegierter“ ist in den vorangegangenen Abschnitten klar erläutert.

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