Gendern Mandant: die weibliche Form und Mandant*innen
Mandant gendern: Sternchen, Doppelpunkt und Alternativen. Mandant*innen oder Mandantinnen und Mandanten: Die Seite zeigt, wann welche Form passt.
Weibliche Form und geschlechtergerechte Varianten für Mandant
Beim Gendern von „Mandant“ gibt es mehrere Möglichkeiten: die weibliche Form „Mandantin“, die Doppelnennung „Mandantinnen und Mandanten“ sowie Schreibweisen wie Mandant*innen, Mandant:innen, Mandant_innen und MandantInnen. Für Gruppen kann „Mandantschaft“ passen; für einzelne Personen kommen je nach Kontext Umschreibungen wie „die vertretene Person“ in Betracht. Entscheidend sind Textsorte und die Vorgaben der jeweiligen Institution.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote: Die Vorlage liefert ab Seite 2 vier Hinweise zum Einsetzen, den richtigen Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen, in die „Mandant“ gleich eingetragen werden kann. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Mandant: die wichtigsten Formen
Wer gendern Mandant sucht, möchte wissen, wie sich die maskuline Personenbezeichnung „Mandant“ geschlechtergerecht formulieren lässt. Die kurze Antwort: Es gibt mehrere gebräuchliche Möglichkeiten. Die klassische Variante ist die Doppelnennung „Mandantinnen und Mandanten“, die die weibliche und die männliche Form gleichberechtigt nennt. Daneben gibt es verkürzte Schreibweisen mit Genderzeichen, etwa das Gendersternchen, den Gender-Doppelpunkt, den Unterstrich (Gender-Gap) oder das Binnen-I. Wer auf Sonderzeichen verzichten möchte, kann außerdem zu einer geschlechtsneutralen Umschreibung greifen. Welche Form im konkreten Text sinnvoll ist, richtet sich nach Textsorte, Zielgruppe und den Vorgaben einer Hochschule, einer Kanzlei oder eines Verlags. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, vor dem Schreiben den Leitfaden der jeweiligen Institution zu prüfen.

Genderformen von Mandant im Überblick
Für die Personenbezeichnung „Mandant" gibt es mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die je nach Kontext und Vorgabe verwendet werden:
- Weibliche Form: Mandantin (Plural: Mandantinnen)
- Doppelnennung: Mandantinnen und Mandanten
- Gendersternchen: Mandant*innen
- Doppelpunkt: Mandant:innen
- Unterstrich (Gender-Gap): Mandant_innen
- Binnen-I: MandantInnen
Die Doppelnennung kommt ohne Sonderzeichen aus. Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich und Binnen-I im Wortinneren gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Ob sie in einem Text verwendet werden können, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Institution. Für Fließtexte kann die Doppelnennung eine gut lesbare Wahl sein.
Eine geschlechtsneutrale Alternative zu Mandant
Eine kurze geschlechtsneutrale Ein-Wort-Bezeichnung für eine einzelne Person ist bei „Mandant“ nicht gebräuchlich. Der Sammelbegriff Mandantschaft bezeichnet die Gesamtheit der Mandantinnen und Mandanten, etwa „die Mandantschaft der Kanzlei“. Für Einzelpersonen bieten sich je nach Zusammenhang Umschreibungen an wie „die vertretene Person“ oder „die Person, die die Kanzlei beauftragt hat“. Sie sind länger, können aber in formellen Texten verständlich sein. Ob eine Umschreibung passt, hängt vom jeweiligen Mandatsverhältnis ab.
Ein Beispielsatz mit Mandant im Studienkontext
In wissenschaftlichen Arbeiten kann die Bezeichnung „Mandant“ etwa in Fallstudien, juristischen Hausarbeiten oder Praxisberichten aus einem Kanzleipraktikum vorkommen. Ein Beispiel für die Doppelnennung lautet: „Die Kanzlei vertritt sowohl Mandantinnen als auch Mandanten in Fragen des Vertragsrechts.“ Wer die verkürzte Schreibweise bevorzugt, formuliert stattdessen: „Die Kanzlei vertritt ihre Mandant*innen in Fragen des Vertragsrechts.“ Wer eine neutrale Umschreibung wählt, schreibt beispielsweise: „Die Kanzlei vertritt die von ihr betreute Mandantschaft in Fragen des Vertragsrechts.“ Innerhalb einer Arbeit sollte eine gewählte Form im gesamten Text konsequent verwendet werden, damit die Sprache einheitlich bleibt und beim Lektorat oder in der Prüfung keine uneinheitliche Schreibweise auffällt.

Häufige Fehler beim Gendern von Mandant
Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen verschiedenen Formen innerhalb eines Textes, etwa wenn im ersten Kapitel die Doppelnennung und im zweiten Kapitel das Gendersternchen verwendet wird. Ebenso problematisch ist es, Genderzeichen einzusetzen, ohne vorher die Vorgaben der Hochschule, des Prüfungsamts oder der Kanzlei geprüft zu haben. Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich im Wortinneren gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Daher sollte vor Beginn der Arbeit der Leitfaden der eigenen Institution geprüft und die gewählte Form im gesamten Text einheitlich verwendet werden. Wer unsicher ist, wie sich gendern Mandant in der eigenen Arbeit konsequent umsetzen lässt, findet weiterführende Hinweise unter Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.
Gendern Mandant: Fazit
Wer beim Gendern von Mandant die passende Form sucht, kann zwischen mehreren Möglichkeiten wählen: der Doppelnennung „Mandantinnen und Mandanten“, verkürzten Schreibweisen mit Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie neutralen Umschreibungen über den Sammelbegriff „Mandantschaft“ oder eine Formulierung wie „die vertretene Person“. Das amtliche Regelwerk schreibt keine einzelne geschlechtergerechte Form vor; Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Hochschule, Kanzlei oder Redaktion. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form innerhalb eines Textes konsequent beizubehalten. Bei Unsicherheit lohnt sich vor Abgabe einer Abschlussarbeit ein Blick in die Zitier- und Stilrichtlinien der eigenen Fakultät.
Ergänzende Begriffe im Gender-Wörterbuch: Interessent gendern, Antragsteller gendern sowie Gender-Wörterbuch A bis Z.