Adressat und Adressatin richtig gendern

Adressat Adressatin richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen A bis D

Das Genderwörterbuch führt für Adressat und Adressatin geschlechtsspezifische sowie geschlechtsneutrale Varianten auf, darunter auch Genderstern, Gender-Doppelpunkt, Gendergap, neutrale Ersatzformen und Umschreibungen. Die folgende Übersicht ist eine Auswahl der dokumentierten Möglichkeiten; ihre amtliche Anerkennung wird nicht allgemein behauptet.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Ein Satz legt die Schreibweise von „Adressat“ für die ganze Arbeit fest: ab Seite 2 vier fertige Hinweise (generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Formen, kurze Fußnote), dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.

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Belegte und als falsch markierte Formen für Adressat und Adressatin

Im Lexikon finden sich sowohl Singular als auch Pluralvarianten für „Adressat“ und „Adressatin“. Im Nominativ Singular treten „Adressat“ und „Adressatin“ auf, während die Mehrzahl „Adressaten“ beziehungsweise „Adressatinnen“ heißt. Hinzu kommen explizite Angaben zu den Kasus Genitiv, Dativ und Akkusativ.

Beim Nominativ Singular ist die Kombination „die Adressatin bzw. der Adressat“ aufgeführt. Als Genitiv Singular nennt der Eintrag „der Adressatin bzw. des Adressaten“. Im Plural führt der Datensatz „die Adressatinnen und Adressaten“ für den Nominativ und „den Adressatinnen und Adressaten“ für den Dativ an.

Eine dokumentierte Schrägstrichform ist im Nominativ Singular „der/die Adressat/-in“ ohne Sternchen. Mit Sternchen versehen sind dagegen „*des/der Adressaten/-in“ im Genitiv Singular, „*die Adressaten/-innen“ im Nominativ Plural und „*den Adressaten/-innen“ im Dativ Plural. Die Sternchen sind Warnzeichen: Diese Formen gelten als grammatisch falsch und sind keine verwendbaren Schreibweisen.

Im Nominativ Singular listet der Eintrag für die Klammerlösung „der/die Adressat(in)“ auf. „*des/der Adressaten(in)“ im Genitiv Singular trägt ein Sternchen als Warnzeichen für eine grammatisch falsche und nicht verwendbare Form. Als Pluralformen nennt der Eintrag „die Adressat(inn)en“ im Nominativ sowie „den Adressat(inn)en“ im Dativ.

Als neutrale Benennung ist „Adressierte“ enthalten. Im Singular stehen „der/die Adressierte“ im Nominativ, „des/der Adressierten“ im Genitiv und „den/die Adressierte(n)“ im Akkusativ. Für den Plural unterscheidet der Eintrag „Adressierte“ beim starken Nominativ, „die Adressierten“ beim schwachen Nominativ und „den Adressierten“ im Dativ.

Zusätzlich verzeichnet der Eintrag Kurzbezeichnungen als nicht amtlich. Bei der Binnenmajuskel stehen „der/die AdressatIn“ im Singular sowie „*die AdressatenInnen bzw. *AdressatInnen“ und „*den AdressatenInnen bzw. *AdressatInnen“ im Plural. Die Sternchen warnen davor, dass die markierten Pluralformen grammatisch falsch und nicht verwendbar sind.

Adressat und Adressatin passend gendern mit Paarform und neutraler Benennung

Welche Form passt in welchen Satzkontext?

Dem Eintrag zufolge sind die Varianten den Fällen Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ zugeordnet. Für die männliche und die weibliche Form weist er jeweils eigene Angaben für Singular und Plural aus. Für den Satzbau ist die dort dokumentierte vollständige Form maßgeblich, nicht ein isoliertes Teilstück.

Die Paarkonstruktion ist für mehrere syntaktische Positionen angegeben. Im Nominativ Singular lautet sie „die Adressatin bzw. der Adressat“, während der Genitiv Singular „der Adressatin bzw. des Adressaten“ lautet. Im Plural stehen „die Adressatinnen und Adressaten“ im Nominativ und „den Adressatinnen und Adressaten“ im Dativ.

Die Schrägstrichschreibung führt „der/die Adressat/-in“ als Nominativ Singular auf. Beim Genitiv Singular steht „*des/der Adressaten/-in“ mit Sternchen. Dasselbe gilt für die Pluralformen „*die Adressaten/-innen“ im Nominativ und „*den Adressaten/-innen“ im Dativ. Die Sternchen sind Warnzeichen für grammatisch falsche Formen und keine verwendbaren Schreibweisen.

Klammern bilden eine weitere Kategorie: „der/die Adressat(in)“ steht im Nominativ, „*des/der Adressaten(in)“ im Genitiv des Singulars. Das Sternchen ist ein Warnzeichen für eine grammatisch falsche und nicht verwendbare Form. Auch die partizipiale Neutralvariante „Adressierte“ ist aufgeführt: Im Plural stehen „Adressierte“ für den starken Nominativ, „die Adressierten“ für den schwachen Nominativ und „den Adressierten“ für den Dativ.

Der Eintrag führt die Kurzformen „Adressat*in“ (Genderstern), „Adressat:in“ (Gender-Doppelpunkt) und „Adressat_in“ (Gendergap) als nicht amtlich. Als Ersatzformen beziehungsweise Umschreibungen nennt er „adressierte Person“ und „empfangende Person“. Davon zu unterscheiden sind die mit Sternchen markierten problematischen Flexionen wie „*die AdressatenInnen bzw. *AdressatInnen“: Sie sind grammatisch falsch und nicht verwendbar.

Paarformen und neutrale Alternativen

Die Paarform lautet im Nominativ Singular „die Adressatin bzw. der Adressat“. Der Genitiv Singular lautet entsprechend „der Adressatin bzw. des Adressaten“. Im Plural stehen „die Adressatinnen und Adressaten“ im Nominativ und „den Adressatinnen und Adressaten“ im Dativ. Damit führt die Paarform beide Personenbezeichnungen in der jeweils angegebenen vollständigen Form auf.

Ohne Sternchen erscheint „der/die Adressat/-in“ als Nominativform im Singular mit Schrägstrich. Weitere sichtbare Konstruktionen dieser Art tragen ein Sternchen: „*des/der Adressaten/-in“, „*die Adressaten/-innen“ und „*den Adressaten/-innen“. Das Kennzeichen ist ein Warnzeichen für grammatisch falsche Formen und bedeutet, dass diese nicht verwendbar sind.

Direkt genannt ist außerdem die Klammerform. Im Singular führt der Eintrag „der/die Adressat(in)“ im Nominativ und „*des/der Adressaten(in)“ im Genitiv an. Für den Plural erscheinen „die Adressat(inn)en“ im Nominativ und „den Adressat(inn)en“ im Dativ. Diese Angaben unterscheiden sich nach Fall und Zahl.

Mit „Adressierte“ ist eine geschlechtsneutrale Benennung aufgeführt. Für den Singular nennt der Eintrag „der/die Adressierte“, „des/der Adressierten“ und „den/die Adressierte(n)“. Im Plural führt er „Adressierte“, „die Adressierten“ und „den Adressierten“ in den jeweils angegebenen Verwendungen auf.

Im Bereich der Kurzbezeichnungen findet sich die Binnenmajuskel, wobei sie dort explizit als nicht amtlich ausgewiesen ist. Typische Darstellungen hierfür lauten „der/die AdressatIn“, „*die AdressatenInnen“ beziehungsweise „*den AdressatenInnen“. Die Sternchen sind Warnzeichen für grammatisch falsche und nicht verwendbare Pluralformen.

Für einen konkreten Satz kann die vollständige Form anhand von Kasus und Singular oder Plural abgeglichen werden. Bei den im Eintrag mit Asterisk markierten Schrägstrichformen bleibt das Zeichen Bestandteil der wiedergegebenen Form.

Drei vollständige Beispielsätze

Die drei folgenden Sätze zeigen unterschiedliche, im Eintrag aufgeführte Formen. Sie verwenden jeweils eine Form in dem Kasus, für den der Eintrag sie nennt.

  1. Die Adressatin bzw. der Adressat erhält das Schreiben zusammen mit den Unterlagen.
  2. Vor Beginn der Veranstaltung lesen die Adressierten den Hinweis.
  3. Zusammen mit dem Schreiben erhalten die Adressat(inn)en die Unterlagen.
  4. Hinweis zur Schrägstrichform: „der/die Adressat/-in“ steht im Eintrag im Nominativ Singular.

Der erste Satz enthält die Paarform im Nominativ Singular. Im zweiten Satz steht die Partizipialform im Plural mit Artikel. Der dritte Satz setzt die Klammerform im Nominativ Plural ein. Der anschließende Hinweis nennt die Schrägstrichform im Nominativ Singular ohne Sternchen.

Der Eintrag nennt außerdem weitere Schreibungen mit Sternchen. Dazu zählen bei der Schrägstrichform „*des/der Adressaten/-in“, „*die Adressaten/-innen“ und „*den Adressaten/-innen“. Die Markierung ist ein Warnzeichen für grammatisch falsche Formen; sie sind nicht als verwendbare Schreibweisen darzustellen.

Für einen eigenen Satz kann die benötigte Form mit den im Eintrag aufgeführten Angaben zu Fall und Zahl abgeglichen werden. Dort stehen Paarformen, Schrägstrichformen, Klammerformen und die Partizipialform nebeneinander. Die Beispiele zeigen nur einzelne dieser aufgeführten Möglichkeiten und legen keine Form für alle Texte fest.

Wechselt der grammatische Fall, kann die entsprechende im Eintrag verzeichnete Form verwendet werden. Neben dem Nominativ nennt die Liste bei der Paarform auch Formen für Genitiv und Dativ. Für die Partizipialform sind im Singular Nominativ, Genitiv und Akkusativ sowie im Plural verschiedene Nominativformen und eine Dativform angegeben. Die Beispielsätze verwenden ausschließlich diese ausdrücklich genannten Formen.

Adressat und Adressatin passend gendern: Fälle und Schreibformen prüfen

So prüfst du die passende Schreibweise

Beginne mit der Ausgangsform. Steht in deinem Manuskript „Adressat“, „Adressatin“ oder eine Pluralform? Notiere außerdem, welche grammatische Funktion der Ausdruck im Satz hat. Der Quelleneintrag unterscheidet die Formen nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ.

  1. Beachte den Bezug zur Person. Soll eine männliche, weibliche, paarbezogene oder geschlechtsneutrale Bezeichnung verwendet werden?
  2. Ordne die belegte Form dem Satz zu. Für die Paarform, die Schrägstrichschreibung, die Klammerform und die Partizipialform sind unterschiedliche vollständige Formen aufgeführt.
  3. Unterscheide zwischen Singular und Plural. „Die Adressatin bzw. der Adressat“ gehört zum aufgeführten Singular, während „die Adressatinnen und Adressaten“ als Pluralform genannt wird.
  4. Berücksichtige die Zielgruppe. Lies die gewählte Schreibweise im vollständigen Satz und prüfe, ob sie für die vorgesehenen Leserinnen und Leser verständlich wirkt.
  5. Prüfe die Lesbarkeit. Vergleiche die ausgeschriebene Paarform mit der Schrägstrich- oder Klammerform und mit „Adressierte“. Wähle keine Form allein deshalb, weil sie kürzer erscheint.

Die Entscheidung sollte am konkreten Satz getroffen werden. Eine Paarform nennt beide Personenbezeichnungen, während die Partizipialform als geschlechtsneutrale Bezeichnung aufgeführt ist. Schrägstrich- und Klammerformen verkürzen die Darstellung. Die Binnenmajuskel ist im Quelleneintrag als nicht amtliche Kurzbezeichnung gekennzeichnet.

Zum Abschluss lies den ganzen Satz noch einmal. Prüfe Artikel, Form, Numerus und Kasus sowie den Bezug zu den übrigen Satzteilen. Wenn eine Quelle für eine benötigte Form nicht vollständig vorliegt, ergänze kein Fragment, sondern prüfe die vollständige belegte Form.

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Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Adressat Adressatin richtig gendern

Welche Paarform ist für Adressat und Adressatin belegt?

Für den Singular nennt die Quelle „die Adressatin bzw. der Adressat“. Für den Plural führt sie „die Adressatinnen und Adressaten“ auf.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Form?

Ja. Der Quelleneintrag führt die Partizipialform „Adressierte“ mit verschiedenen Flexionsformen auf.

Ist die Schrägstrichschreibung belegt?

Ja. Als Schrägstrichform nennt der Eintrag im Nominativ Singular „der/die Adressat/-in“; im Plural steht dort „*die Adressaten/-innen“.

Welche Klammerformen nennt die Quelle?

Aufgeführt sind „der/die Adressat(in)“ im Singular sowie „die Adressat(inn)en“ im Plural.

Was sollte vor der Auswahl geprüft werden?

Prüfe Ausgangsform, Personenbezug, Kasus, Singular oder Plural, Zielgruppe und Lesbarkeit des vollständigen Satzes.

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