Die belegte Paarform zu Amtsnotar
Amtsnotar richtig gendern
Der vorliegende Fachbeleg nennt „Amtsnotarin oder Amtsnotar“. Diese Seite zeigt nur diese belegte Paarform und die darin enthaltene Bezeichnung „Amtsnotar“.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Für Texte mit „Amtsnotar“ und anderen Personenbezeichnungen: vier Hinweise ab Seite 2 (Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form, Fußnote), dazu die Stelle im Dokument, an die der Hinweis gehört, und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Belegte Formen für Amtsnotar
Im vorliegenden Fachbeleg erscheint „Amtsnotar“ innerhalb der Paarform „Amtsnotarin oder Amtsnotar“. Diese Paarform ist die einzige Form zu dieser Bezeichnung, die der Auszug ausdrücklich nennt.
Die Paarform zeigt zwei ausgeschriebene Personenbezeichnungen: „Amtsnotarin“ und „Amtsnotar“. Sie ist deshalb als vollständige Form sichtbar, ohne dass ein Wortteil ergänzt oder verkürzt werden muss.
Als im Fachbeleg genannte Form lässt sich hier nur die Paarform „Amtsnotarin oder Amtsnotar“ zeigen. Eine Kurzform, eine Schreibweise mit Sonderzeichen oder eine neutrale Bezeichnung wird im Auszug nicht genannt. Für eine weitere Form ist ein Beleg zu ermitteln, der genau diese Form enthält.
| Form | Einordnung im Auszug |
|---|---|
| Amtsnotar | Bestandteil der genannten Paarform |
| Amtsnotarin oder Amtsnotar | ausdrücklich genannte Paarform |
| Neutrale oder verkürzte Form | im Auszug nicht genannt |
Die Tabelle ordnet nur die im Material erkennbaren Formen ein. Sie ergänzt keine Aussage zu einer Bedeutung, Zuständigkeit oder Verwendung außerhalb des im Beleg genannten Zusammenhangs.

Welche Form passt zum Satzkontext?
Für den Satzkontext sind die beiden im Material sichtbaren Ebenen zu unterscheiden: „Amtsnotar“ ist eine enthaltene Personenbezeichnung, während „Amtsnotarin oder Amtsnotar“ die ausdrücklich genannte Paarform ist. Beide Ausdrücke werden hier nicht mit anderen im Auszug vorkommenden Personenbezeichnungen gleichgesetzt.
Wer die Paarform in einen eigenen Satz aufnimmt, kann den ganzen Ausdruck ausschreiben. Dadurch bleibt erkennbar, dass die Form aus zwei Personenbezeichnungen besteht. Ein abgebrochener Wortteil oder ein ergänztes Quellenfragment ist keine im Auszug ausgewiesene Form.
Der Fachbeleg enthält außerdem eine Paarform für freiberufliche Notarinnen und Notare sowie die Bezeichnungen „Mitarbeiterin“ und „Mitarbeiter“ im Zusammenhang mit den dort aufgeführten Behörden. Diese Benennungen sind keine zusätzliche Form von „Amtsnotar“. Sie werden daher nicht als Alternative zu „Amtsnotarin oder Amtsnotar“ übernommen.
Für die konkrete Formulierung genügt eine enge Prüfung: Den vorgesehenen Ausdruck vollständig notieren, den gesamten eigenen Satz lesen und mit dem Wortlaut der belegten Personenbezeichnung abgleichen. Ergibt der Abgleich keine Deckung, ist für die gewünschte Form ein passender Beleg zu ermitteln.
Paarformen und neutrale Alternativen
Direkt aus dem Fachbeleg ableitbar ist „Amtsnotarin oder Amtsnotar“. Die Form nennt die weibliche und die männliche Personenbezeichnung nebeneinander und kann neben der enthaltenen Bezeichnung „Amtsnotar“ gezeigt werden.
Eine neutrale Alternative ist nicht genannt. Sie wird deshalb nicht als vorhandene oder belegte Alternative ergänzt. Dasselbe gilt für verkürzte Schreibweisen und für selbst gebildete Varianten.
Die Nennung der Paarform belegt zunächst nur diese Form im gegebenen Fachkontext. Für eine Aussage über eine Vorgabe, einen bestimmten Einsatzort oder eine allgemeine Verwendung wäre ein Beleg erforderlich, der genau diese Aussage trägt.
Die Auswahl bleibt damit nachvollziehbar: „Amtsnotar“ ist im genannten Ausdruck enthalten; „Amtsnotarin oder Amtsnotar“ ist die ausdrücklich sichtbare Paarform. Für jeden weiteren Ausdruck ist zuerst zu prüfen, ob eine Quelle ihn unmittelbar ausweist.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden eigenständigen Sätze zeigen die im Material sichtbaren Ausdrücke. Sie beschreiben keine Zuständigkeit, kein Verfahren und keine Vorgabe für die Verwendung.
Im Entwurf steht das Wort „Amtsnotar“.
Im Entwurf steht die Paarform „Amtsnotarin oder Amtsnotar“.
Die Redaktion vergleicht den Entwurf mit „Amtsnotarin oder Amtsnotar“.
Das erste Beispiel macht die enthaltene Bezeichnung sichtbar. Das zweite und das dritte Beispiel verwenden die ausdrücklich genannte Paarform in vollständigen Sätzen. Die Sätze fügen der Bezeichnung keine fachliche Bedeutung hinzu.
Vor einer Übernahme in einen eigenen Text kann geprüft werden, ob der gesamte Ausdruck ausgeschrieben ist und ob die gewünschte Form im verfügbaren Beleg steht. Eine weitere Variante sollte erst nach einem direkten Nachweis als belegt bezeichnet werden.

So wählst du die passende Form aus
Basis bildet der eigene Kontext: Steht hier „Amtsnotar“ oder die Paarform „Amtsnotarin oder Amtsnotar“? Entscheidend ist anschließend, ob lediglich der isolierte Begriff oder die ausgeschriebene Paarform verwendet werden soll.
Als Nächstes kann der Personenbezug im konkreten Satz gelesen werden. Dabei wird nicht aus dem Beleg abgeleitet, welche Form für eine bestimmte Person, Institution oder Situation gelten soll. Der Abgleich dient nur dazu, keine nicht belegte Personenbezeichnung als belegt auszugeben.
Auch Empfänger und Verständlichkeit gehören zur Analyse des abgeschlossenen Satzes. Sinnvoll ist es, die gewählte Schreibweise komplett darzustellen und den Passus erneut flüssig zu lesen. Damit hebt man zwar Probleme hervor, liefert jedoch **keinen** ersetzenden Nachweis für zusätzliche Quellen.
Deckt der Auszug die gewünschte Wendung nicht unmittelbar ab, sollte der Beitrag keine Behauptung über ihre Belegtheit enthalten. Stattdessen ist eine Quelle zu ermitteln, die den gewünschten Ausdruck ausdrücklich nennt.
- Eigene Startvariante identifizieren.
- Adressatenbezug im Satz analysieren.
- Verständlichkeit und Zielgruppe am Gesamtkontext bewerten.
- Die Form vollständig ausschreiben.
- Quellenlage vor der Bewertung der Schreibweise kontrollieren.
Startpunkt, Anrede, Publikum und Klarheit bleiben so nachvollziehbar, ohne dass darüber hinausgehende juristische oder linguistische Schlüsse gezogen werden.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.newsd.admin.ch (verlinkter Entwurf)