Bauherr richtig gendern und verständlich formulieren
Bauherr richtig gendern
Das Genderwörterbuch nennt mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen für das Wort Bauherr. Ob eine Variante sinnvoll ist, lässt sich anhand von Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen.
Kostenlos herunterladen
Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Ein Satz legt die Schreibweise von „Bauherr“ für die ganze Arbeit fest: ab Seite 2 vier fertige Hinweise (generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Formen, kurze Fußnote), dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.
Belegte Formen für Bauherr
Im Lexikon findet sich das Wortpaar Bauherr zusammen mit Bauherrin. Für beide gibt es Angaben zu Einzahl und Mehrzahl sowie zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ.
Die Wortformen von Bauherr und Bauherrin weichen je nach Kasus voneinander ab. Achte vor der Nutzung auf den Gesamtsatz, dessen Zahl und den gewünschten Fall.
| Formtyp | Belegt |
|---|---|
| Paarform | weibliche und männliche Bezeichnung in einer Form |
| Schrägstrichschreibung | Singular- und Pluralvarianten |
| Klammerform | Formen im Singular und Plural |
| Kurzbezeichnung | Binnenmajuskel, Gendersternchen, Genderdoppelpunkt und Gendergap |
Das Genderwörterbuch führt Paar-, Schrägstrich- und Klammerformen als geschlecht berücksichtigende Bezeichnungen sowie Kurzbezeichnungen auf. Unter den Kurzbezeichnungen stehen Binnenmajuskel, Gendersternchen, Genderdoppelpunkt und Gendergap; der Abschnitt ist als „nicht amtlich“ gekennzeichnet.
Identifiziere im Gesamtsatz die betroffene Person, ihre Anzahl und den grammatikalischen Fall. Vergleiche dies anschließend mit den Formen, die im lexikalischen Nachweis enthalten sind.

Welche Form passt zum Satzkontext?
Der Auszug ordnet die Formen nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ sowie nach Einzahl und Mehrzahl. Bei jeder Schreibweise gilt es daher, deren gesamte Flexionsreihe zu berücksichtigen.
Bei der Paarform stehen Bauherrin und Bauherr nebeneinander. Der Eintrag zeigt dafür vollständige Formen für Nominativ und Genitiv sowie im Plural für Nominativ und Dativ. Bestimme vor der Auswahl Kasus und Zahl des Satzes. Ergänze verkürzte Quellenfragmente nicht zu einer eigenen Form.
Auch Schrägstrich- und Klammerformen führt die Quelle für bestimmte Fälle und Zahlen mit Artikel und Flexion auf. Vergleiche den ganzen Satz nur mit einer dort vollständig sichtbaren Form.
Zusätzlich führt der Auszug Binnenmajuskel und Gendersternchen als Kurzbezeichnungen auf. Der Abschnitt „Kurzbezeichnungen“ ist mit „nicht amtlich“ überschrieben. Für eine Partizipialform nennt er „nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich“. Als Ersatzformen und Umschreibungen führt er weitere Alternativen an, die nicht für Rechtstexte vorgesehen sind.
Bestimme für die konkrete Prüfung Personenbezug, Zahl und Kasus. Wenn die passende Flexion im Auszug nicht vollständig erkennbar ist, lies den vollständigen Wörterbucheintrag, statt ein Fragment zu vervollständigen.
Paarformen und neutrale Alternativen
Belegt sind Paarformen als eine Möglichkeit, Bauherrin und Bauherr ausdrücklich zu verbinden. Er führt dafür Formen in verschiedenen Fällen und Zahlen auf. Ob sie geeignet sind, hängt vom konkreten Satz ab.
Daneben sind Schrägstrich- und Klammerformen direkt belegt. Beide Formtypen führt der Eintrag für Einzahl und Mehrzahl sowie für bestimmte Kasus auf. Nutze sie nur in einer Form, die im vollständigen Satz einschließlich Artikel und Endung erkennbar ist.
Neben Binnenmajuskel und Gendersternchen nennt der Eintrag auch Genderdoppelpunkt und Gendergap. Der Abschnitt „Kurzbezeichnungen“ ist als „nicht amtlich“ gekennzeichnet; Gendersternchen, Genderdoppelpunkt und Gendergap ordnet der Eintrag als nicht binär ein.
Eine geschlechtsneutrale Partizipialform ist laut Quelle „nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich“. Als Ersatzformen nennt der Eintrag Bauherrschaft, Bauleute und Bauberechtigte sowie Umschreibungen. Diese Ausweichmöglichkeiten sind dort nicht für Rechtstexte vorgesehen; für rechtlich verbindliche Texte sollte die jeweilige Fachvorgabe geprüft werden.
Keine einzelne dieser Varianten gilt hier als universell gültig. Entscheide dich für eine unmittelbar belegte Lösung und prüfe deren Personenbezug, morphologische Anpassung sowie Lesbarkeit im vollständigen Satz.
Vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen
Diese unabhängigen Sätze illustrieren verschiedene Varianten aus dem zitierten Material. Sie schreiben jedoch keine einzelne Schreibweise für sämtliche Texte vor.
Die Bauherrin und der Bauherr erhalten den Entwurf.
Den Bauherrinnen und Bauherren liegt der Entwurf vor.
Der/die Bauherr/-in bekommt die Dokumente.
Das Protokoll lesen die Bauherr(inn)en.
Der*die Bauherr*in überprüft den Plan.
Diese Beispiele zeigen Paarform, Schrägstrich-, Klammer- und Kurzschreibweise. Sie illustrieren jeweils nur die Anwendung im Satzkontext. Kontrolliere vor der Nutzung, ob deine Fassung dieselbe Zahl, denselben Kasus und denselben Personenbezug aufweist.
Bei Genitiv- oder Dativkonstruktionen kann eine andere vollständige Form erforderlich sein als im Nominativ. Lies daher Artikel, Personenbezeichnung und Satzumgebung gemeinsam. Ist keine vollständig belegte Variante erkennbar, konsultiere den Lexikonartikel und füge keine eigene Form hinzu.

Auswahl nach Ausgangsform, Bezug und Lesbarkeit
Um die passende Variante zu finden, lässt sich dein Satz in vier Etappen analysieren. Dieser Vorgang unterstützt die individuelle Gestaltung und stellt keine generelle Pflicht für eine bestimmte Orthografie dar.
Ausgangsform prüfen: Identifiziere zunächst, ob der Satz Bauherr, Bauherrin oder eine Mischform enthält. Bestimme dann eindeutig Singular oder Plural.
Personenbezug prüfen: Entscheide, ob der Satz eine weibliche und eine männliche Person ausdrücklich als Paarform bezeichnet oder ob eine Kurzbezeichnung eingesetzt werden soll. Wenn eine neutrale Form gesucht wird, prüfe auch die im vollständigen Eintrag genannten Ersatzformen und beachte den Hinweis zu Rechtstexten.
Grammatische Funktion prüfen: Bestimme Nominativ, Genitiv, Dativ oder Akkusativ. Vergleiche danach die vollständige Form mit den im Lexikon genannten Mustern. Kontrolliere dabei Artikel, Wortendung und Pluralbildung.
Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen: Lies den vollständigen Satz für die vorgesehenen Leserinnen und Leser. Vergleiche dazu die belegten Möglichkeiten: Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform oder Kurzbezeichnung. Wähle keine Form allein deshalb, weil sie kürzer ist, und stelle keine Form als überall passend dar.
Die Paarform macht beide Personenbezeichnungen sichtbar. Die Schrägstrich- und Klammerformen verbinden die Formen in einer kompakten Schreibweise. Das Genderwörterbuch führt außerdem Binnenmajuskel, Gendersternchen, Genderdoppelpunkt und Gendergap unter „Kurzbezeichnungen (nicht amtlich)“ auf. Diese Angaben helfen bei der Einordnung, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Satzes.
Wenn du eine neutrale Alternative suchst, nennt der Eintrag die Ersatzformen Bauherrschaft, Bauleute und Bauberechtigte sowie Umschreibungen. Diese sind dort nicht für Rechtstexte vorgesehen. Die Partizipialform ist hingegen „nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich“; daraus sollte keine eigene Ersatzform entstehen.
Die sinnvollste Endkontrolle verbindet daher vier Fragen: Welche Ausgangsform liegt vor? Auf welche Person oder Personen bezieht sie sich? Wer soll den Text lesen? Und ist die ausgewählte, grammatisch vollständige Form in diesem Satz verständlich? Erst wenn diese Fragen am konkreten Text geprüft sind, sollte die Formulierung übernommen werden.