Betroffener und Betroffene im Text richtig verwenden
Betroffener Betroffene richtig gendern
Im Genderwörterbuch finden sich verschiedene geschlechtsberücksichtigende und geschlechtsneutrale Vorschläge für „Betroffene“. Den Ausschlag geben Satzbau, Kasus, Numerus und die gewünschte Form.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Soll „Betroffener“ in der Abschlussarbeit einheitlich gegendert werden, gehört ein kurzer Hinweis in den Text. Ab Seite 2 stehen vier Varianten zum Einsetzen, der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
„Betroffener“ und „Betroffene“: Formen im Wörterbucheintrag
Der Eintrag klassifiziert „Betroffene“ als Substantivierung mit adjektivischer Flexion. Die Flexionsliste führt für die männliche beziehungsweise generische und die weibliche beziehungsweise movierte Form „Betroffene“ sowie „Betroffenen“ an. Im Nominativ Singular mit bestimmtem Artikel erscheinen „der Betroffene“ und „die Betroffene“, im Nominativ Plural „die Betroffenen“.
Zu den geschlechtsberücksichtigenden Optionen zählt eine Paarform. Im Nominativ Singular steht „die bzw. der Betroffene“. Für den Akkusativ Singular ist „die Betroffene bzw. den Betroffenen“ verzeichnet. Im Plural listet die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ auf.
Ergänzend dokumentiert der Eintrag die Schrägstrichschreibung. Im Nominativ Singular lautet sie „der/die Betroffene“. Für den Akkusativ Singular ist „den/die Betroffene/-n“ angegeben. Im Plural nennt die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ.
Auch eine Klammerform ist im Wörterbucheintrag enthalten. Im Nominativ Singular steht wiederum „der/die Betroffene“; für den Akkusativ Singular nennt die Quelle „den/die Betroffene(n)“. Im Plural sind „die Betroffenen“ für den Nominativ und „den Betroffenen“ für den Dativ ausgewiesen.
Zu den geschlechtsneutralen Bezeichnungen gehört die Partizipialform. Danach kann „Betroffene“ genderneutral verwendet werden. Bei schwacher Flexion im Nominativ Singular mit bestimmtem Artikel ist die Form für beide Geschlechter gleich: „der Betroffene“ und „die Betroffene“. Mit unbestimmtem Artikel unterscheiden sich die Nominativformen: „ein Betroffener“ und „eine Betroffene“.
Zum Einsetzen in einen konkreten Satz kann die ausgewiesene Form mit Artikel, Kasus und Singular oder Plural abgeglichen werden. So bleibt die gewählte Bezeichnung bei einer der im Eintrag gezeigten vollständigen Formen.

Vollständige Formen im Satzkontext
Auf eine einzelne Person bezogen weist der Eintrag im Nominativ Singular „der Betroffene“ und „die Betroffene“ aus. Die zugehörige Paarform lautet „die bzw. der Betroffene“. Somit stehen im Material sowohl eine geschlechtsspezifische Einzelbezeichnung als auch eine Paarform als vollständige Nominativformen.
Die Flexionsübersichten führen im Akkusativ Singular „den Betroffenen“ und „die Betroffene“ auf. Die Paarform lautet hier „die Betroffene bzw. den Betroffenen“. Zusätzlich listet der Eintrag für diesen Kasus die Schrägstrichform „den/die Betroffene/-n“ und die Klammerform „den/die Betroffene(n)“ auf.
Mehrzahlformen nennt die Referenz als „die Betroffenen“ (Nom.) und „den Betroffenen“ (Dat.). Dieselben Pluralformen erscheinen auch bei den Paar-, Schrägstrich- und Klammerformen. Jede Variante ist im Eintrag ausdrücklich ihrem grammatischen Kasus zugeordnet.
Die neutrale Einordnung betrifft die Partizipialform „Betroffene“. Bei schwacher Flexion mit bestimmtem Artikel verzeichnet die Datenbank im Nominativ Singular „der Betroffene“ und „die Betroffene“ als formgleiche Bezeichnungen für beide Geschlechter. Mit unbestimmtem Artikel unterscheiden sich die Nominativformen: „ein Betroffener“ und „eine Betroffene“.
Für einen vollständigen Satz lässt sich daher zunächst die im Eintrag angegebene Form für den benötigten Artikel, Kasus und Numerus heranziehen. Bei Paar-, Schrägstrich- oder Klammerform kann die dort vollständig abgedruckte Variante übernommen werden. Ein abgeschnittener Ausschnitt aus einer Formangabe wird nicht um weitere Bestandteile ergänzt.
Die belegten Angaben unterscheiden Nominativ Singular, Akkusativ Singular sowie Nominativ und Dativ im Plural. Bei starker Flexion nennt der Eintrag zusätzlich die Formen mit unbestimmtem Artikel oder ohne Artikel. So kann der Satz auf eine vollständig aufgeführte Form geprüft werden.
Neutrale Alternativen und Paarformen
Die Referenz definiert die Paarstruktur als „die bzw. der Betroffene“. Diese Form macht die weibliche und die männliche Bezeichnung ausdrücklich sichtbar. Im Akkusativ lautet sie „die Betroffene bzw. den Betroffenen“. Für mehrere Personen führt die Quelle „die Betroffenen“ (Nom.) und „den Betroffenen“ (Dat.) an.
Eine weitere geschlechtsberücksichtigende Möglichkeit ist die Schrägstrichschreibung. Im Nominativ Singular lautet sie „der/die Betroffene“. Für den Akkusativ Singular nennt die Quelle „den/die Betroffene/-n“. Im Plural stehen „die Betroffenen“ für den Nominativ und „den Betroffenen“ für den Dativ.
Auch die Schreibweise mit Klammer lässt sich unmittelbar aus der Referenz herleiten. Für den Nominativ Singular ergibt sich „der/die Betroffene“. Im Akkusativ Singular findet man „den/die Betroffene(n)“. In der Mehrzahl lautet die Nominativform „die Betroffenen“, während im Dativ „den Betroffenen“ steht.
Die Quelle führt die partizipiale Substantivierung „Betroffene“ als neutrale Möglichkeit an. Diese kann genderneutral verwendet werden. Im Nominativ Singular ist sie mit bestimmtem Artikel für beide Geschlechter formgleich. Mit unbestimmtem Artikel nennt die Quelle die unterschiedlichen Formen „ein Betroffener“ und „eine Betroffene“.
Diese Alternativen erfüllen unterschiedliche sprachliche Entscheidungen. Die Paarform nennt zwei geschlechtliche Bezeichnungen ausdrücklich. Die Schrägstrich- und Klammerformen bilden diese Verbindung in verkürzter Schreibweise ab. Die neutrale Verwendung nutzt die belegte Form „Betroffene“. Eine einzelne Variante sollte nicht unabhängig vom Satz als überall verpflichtend oder immer passend dargestellt werden. Wähle stattdessen die Form, die den beabsichtigten Personenbezug, den Kasus und die Lesbarkeit des konkreten Textes vollständig wiedergibt.
Wenn eine Alternative im eigenen Satz verwendet wird, muss sie vollständig stehen. Bei der Schrägstrich- und Klammerform dürfen die in der Quelle genannten Endungen nicht durch eine eigene Ergänzung ersetzt werden. Bei Paarformen müssen beide Teile grammatisch zum Kasus gehören. Bei neutraler Verwendung ist die Unterscheidung zwischen bestimmtem und unbestimmtem Artikel zu beachten.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden eigenständigen Beispielsätze verwenden unterschiedliche belegte Formen. Sie legen keine einzelne Form als allgemeine Vorgabe fest.
Die bzw. der Betroffene nimmt teil.
Die Betroffenen nehmen teil.
Ein Betroffener und eine Betroffene nehmen teil.
Im ersten Beispiel steht die Paarform im Nominativ Singular. Das zweite zeigt die in der Dokumentation genannte Pluralform im Nominativ. Der dritte Satz enthält die für starke Flexion vorgesehenen Formen mit unbestimmtem Artikel.
Für einen eigenen Satz ist die vollständige Form dem benötigten Kasus und Numerus entsprechend einzusetzen. Die genannten Beispiele zeigen Möglichkeiten, keine für jeden Text verpflichtende Auswahl.

Die passende Form Schritt für Schritt auswählen
Beginne mit der Ausgangsform. Prüfe zunächst, ob im Entwurf „Betroffener“, „Betroffene“ oder die Pluralform „Betroffenen“ steht. Ermittle anschließend, ob diese Form im vollständigen Satz grammatisch erforderlich ist oder ob eine andere Flexionsform aus dem belegten Paradigma benötigt wird.
Bestimme danach den Personenbezug. Soll eine weibliche und eine männliche Bezeichnung ausdrücklich sichtbar sein, nennt die Quelle dafür die Paarform, die Schrägstrichschreibung und die Klammerform. Soll die Bezeichnung geschlechtsneutral verwendet werden, führt die Quelle die partizipiale Substantivierung „Betroffene“ an. Eine Auswahl muss nicht als allgemeine Verpflichtung formuliert werden, weil die Quelle mehrere Möglichkeiten aufführt.
Prüfe den Kasus und den Numerus. Im Nominativ Singular finden sich beispielsweise „der Betroffene“, „die Betroffene“ und „der/die Betroffene“. Im Akkusativ Singular werden unter anderem „den Betroffenen“, „die Betroffene“, „den/die Betroffene/-n“ und „den/die Betroffene(n)“ genannt. Im Plural führt die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ an.
Berücksichtige die Zielgruppe. Ein Text, der eine Paarform ausdrücklich sichtbar machen soll, braucht eine Form mit weiblichem und männlichem Bestandteil. Ein Text, der eine neutrale Personenbezeichnung anstrebt, kann die in der Quelle beschriebene partizipiale Substantivierung verwenden. Entscheidend ist, dass die gewählte Form für die angesprochene Zielgruppe verständlich bleibt.
Prüfe anschließend die Lesbarkeit. Vergleiche die vollständige Paarform mit der Schrägstrich- oder Klammerform und mit der neutralen Form. Lies den gesamten Satz, nicht nur das einzelne Wort. Achte darauf, dass Artikel, Bezeichnung und Kasus zusammenpassen und dass keine Endung abgeschnitten erscheint.
Prüfe abschließend deinen endgültigen Satz anhand der Referenzen: Wird die Struktur dort als Paarform, Schrägstrichform, Klammerform oder geschlechtsneutrale Partizipialform bestätigt? Ist der Bezug zu den Personen eindeutig? Stimmen Zielgruppe und Lesbarkeit mit der redaktionellen Intention überein? Wenn eine benötigte Form im Quellenbestand nicht vollständig belegt ist, analysiere das gesamte Flexionsparadigma, bevor du eine fehlende Form vermutest.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (verifiziert am 2026-08-15)