Gendern Staatsanwalt: Staatsanwält*innen im Text
Staatsanwalt gendern: Formen und Beispiele. Zur Wahl stehen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Staatsanwält*innen, die Seite zeigt beide im Satz.
Geschlechtergerechte Formen für die Personenbezeichnung Staatsanwalt
Gendern Staatsanwalt bedeutet, die Berufsbezeichnung geschlechtergerecht zu formulieren. Möglich sind die Doppelnennung Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie verkürzte Formen wie Staatsanwält*innen, Staatsanwält:innen, Staatsanwält_innen und StaatsanwältInnen. Eine allgemein verbindliche geschlechtsneutrale Kurzform gibt es für diese Bezeichnung nicht. Welche Variante im Einzelfall passend ist, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Institution ab.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Staatsanwalt“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Staatsanwalt: die kurze Antwort
Wer gendern Staatsanwalt sucht, möchte wissen, wie sich die männliche Form Staatsanwalt geschlechtergerecht ausdrücken lässt. Eine mögliche Lösung ist die Doppelnennung Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Daneben werden verkürzte Schreibweisen wie Staatsanwält*innen, Staatsanwält:innen oder Staatsanwält_innen verwendet. Für wissenschaftliche und amtliche Texte gilt: Es gibt keine einzelne, verbindlich vorgeschriebene Form. Maßgeblich sind der Kontext und gegebenenfalls die Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Institution. Wichtig ist vor allem, eine gewählte Form innerhalb eines Textes konsequent beizubehalten und nicht willkürlich zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln.

Alle Genderformen für Staatsanwalt
Für die Personenbezeichnung Staatsanwalt gibt es mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die sich in Lesbarkeit, Aussprache und Einsatzbereich unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt verbreitete Varianten:
- Doppelnennung (Beidnennung): Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Gendersternchen: Staatsanwält*innen
- Doppelpunkt: Staatsanwält:innen
- Unterstrich (Gendergap): Staatsanwält_innen
- Binnen-I: StaatsanwältInnen
Die Doppelnennung gilt als am weitesten anerkannt und wird von der amtlichen Rechtschreibung nicht beanstandet, da sie ohne Sonderzeichen auskommt. Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sind dagegen verkürzte Varianten, die auch nichtbinäre Personen sprachlich einbeziehen sollen. Das Binnen-I ist eine binäre Kurzform für weibliche und männliche Bezeichnungen. Die Varianten werden je nach Institution unterschiedlich akzeptiert und teils kontrovers diskutiert. Welche Schreibweise gewählt wird, sollte deshalb möglichst früh mit der betreuenden Person oder anhand des Leitfadens der Institution geklärt werden.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Staatsanwalt
Für Staatsanwalt gibt es keine allgemein verbindliche geschlechtsneutrale Kurzform. Möglich sind Umschreibungen wie Person, die bei der Staatsanwaltschaft tätig ist, oder Vertretung der Staatsanwaltschaft, sofern die konkrete Amtsbezeichnung nicht zwingend genannt werden muss. In vielen Sätzen lässt sich außerdem die Institution statt der Einzelperson nennen, etwa die Staatsanwaltschaft entscheidet statt der Staatsanwalt entscheidet. Steht die konkrete Person im Fokus, können die Doppelnennung oder eine verkürzte Form passend sein.
Beispielsatz mit Staatsanwalt im Studienkontext
In einer juristischen oder kriminologischen Abschlussarbeit lässt sich geschlechtergerechte Sprache unmittelbar umsetzen, etwa so: Die befragten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gaben an, dass die Aktenlage in den meisten Fällen eine ausreichende Grundlage für eine Anklage bot. Mit einer verkürzten Schreibweise lautet ein anderer Beispielsatz: Die befragten Staatsanwält*innen bewerteten den Zeitdruck als größte Belastung im Arbeitsalltag. Die Schreibweisen unterscheiden sich unter anderem in Lesefluss und Zeichenzahl; bei Wortzahl- oder Zeichengrenzen kann das relevant sein. Wer im Verlauf der Arbeit zwischen mehreren Rollen wechselt, etwa Richterinnen und Richtern oder Verteidigerinnen und Verteidigern, sollte für alle Berufsbezeichnungen dieselbe Systematik verwenden, damit der Text stilistisch einheitlich bleibt.

Häufige Fehler beim Gendern von Staatsanwalt
Ein häufiger Fehler ist der unbewusste Wechsel zwischen mehreren Formen innerhalb eines Textes, etwa wenn im Fließtext die Doppelnennung, in Tabellen aber das Gendersternchen verwendet wird. Ebenso problematisch ist es, nur an einzelnen Stellen zu gendern und an anderen Stellen bei der rein männlichen Form zu bleiben. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich daher, vorab die Vorgaben der Hochschule oder des Instituts zu prüfen, da das amtliche Regelwerk Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt bislang nicht als Standard führt. Gibt es keine feste Vorgabe, sind eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Umschreibung die sichersten Optionen, kombiniert mit einem kurzen Hinweis auf die gewählte Konvention im Vorwort oder in einer Fußnote.
Fazit zum Gendern von Staatsanwalt
Beim Thema Gendern Staatsanwalt gibt es keine einzelne verbindliche Lösung. Möglich sind die Doppelnennung, verkürzte Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Entscheidend ist, die gewählte Schreibweise innerhalb eines Textes konsequent anzuwenden und die Vorgaben der jeweiligen Institution zu beachten. Wer unsicher ist, welche Variante zur eigenen Arbeit passt, orientiert sich an den Richtlinien der jeweiligen Institution oder holt sich Unterstützung bei einem Lektorat, das auf eine konsistente geschlechtergerechte Sprache achtet.
Zusätzliche Begriffe im Gender-Wörterbuch: Rechtsanwalt gendern, Notar gendern sowie Gender-Wörterbuch A bis Z.