Zeuge gendern: Zeugin, Zeug*innen und Doppelnennung
Zeugin, Zeug*innen und weitere Schreibweisen im Überblick
Der Suchbegriff „Gendern Zeuge“ betrifft die Frage, wie die Personenbezeichnung „Zeuge“ geschlechtergerecht formuliert werden kann: durch die weibliche Form Zeugin, die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen oder verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen. Eine allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Kurzform gibt es für dieses Wort nicht. Welche Form in wissenschaftlichen Arbeiten passend ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachrichtung.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Zeuge“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Zeuge gendern: kurze Antwort
Wer gendern Zeuge möchte, kann zwischen mehreren Varianten wählen. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, die beide Formen ausgeschrieben nennt und in Fließtexten gut lesbar ist. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen oder ZeugInnen etabliert, die Frauen und Männer in einem Wort zusammenfassen. Welche Variante passend ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen Texten, Gesetzen und den meisten Abschlussarbeiten ist die ausgeschriebene Doppelnennung die sicherere Wahl, während Sonderzeichen wie Stern oder Doppelpunkt vor allem in journalistischen, universitären oder internen Texten verwendet werden, sofern die jeweilige Institution sie zulässt.

Alle Genderformen für Zeuge im Überblick
Für das Gendern von „Zeuge“ gibt es mehrere Möglichkeiten. Die folgende Übersicht zeigt gebräuchliche Formen:
- Basisformen: Zeuge (Mask., Sg.), Zeugin (Fem., Sg.), Zeugen (Mask., Pl.), Zeuginnen (Fem., Pl.)
- Doppelnennung: Zeuginnen und Zeugen beziehungsweise Zeugin oder Zeuge
- Gendersternchen: Zeug*innen
- Gender-Doppelpunkt: Zeug:innen
- Gender-Unterstrich (Gap): Zeug_innen
- Binnen-I: ZeugInnen
Die Kurzformen verkürzen die Doppelnennung grafisch. Sonderzeichen wie Stern, Doppelpunkt und Unterstrich gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Rechtschreibung. Beim Vorlesen kann eine kurze Pause markiert werden; wie dies umgesetzt wird, hängt vom Kontext ab.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Zeuge
Für viele Personenbezeichnungen gibt es griffige neutrale Formen wie Studierende oder Lehrkraft, für Zeuge existiert jedoch keine vergleichbar etablierte Kurzform. Der Begriff stammt nicht von einem Verb wie lehren oder studieren ab, aus dem sich ein Partizip bilden ließe, sondern ist ein eigenständiges Substantiv ohne neutrales Gegenstück im allgemeinen Sprachgebrauch. In der Praxis behilft man sich daher mit Umschreibungen, etwa die aussagende Person, die Person mit Zeugenstatus oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin geladen ist. Diese Wendungen sind zwar neutral, wirken in juristischen und wissenschaftlichen Texten aber oft umständlicher als die einfache Doppelnennung. Wer eine kompakte und zugleich präzise Formulierung sucht, greift deshalb meist zu Zeuginnen und Zeugen oder zu einer verkürzten Schreibweise wie Zeug*innen.
Beispielsatz mit Zeuge im Studienkontext
Der Einsatz des Begriffs im Rahmen einer Hausarbeit oder Studie lässt sich an folgendem Muster zeigen: Für die qualitative Studie wurden insgesamt zwölf Zeuginnen und Zeugen befragt, deren Aussagen anschließend transkribiert und ausgewertet wurden. Ebenso möglich ist die verkürzte Variante: Die befragten Zeug*innen berichteten übereinstimmend von dem Vorfall. In einem Methodenteil, der Wert auf knappe und einheitliche Formulierungen legt, bietet sich zudem die neutrale Umschreibung an: Alle Personen, die als Zeuge oder Zeugin aussagten, wurden vorab über den Ablauf informiert. Wichtig ist, innerhalb einer Arbeit durchgängig bei derselben Schreibweise zu bleiben, damit der Text einheitlich wirkt und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und Umschreibung wechselt.

Häufige Fehler beim Gendern des Wortes „Zeuge“
Ein häufiger Fehler ist, in einer Arbeit zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln, etwa im Fließtext Zeug*innen zu verwenden und in Tabellen oder Anhängen zur ausschließlich männlichen Form Zeugen zurückzukehren. Ebenso problematisch ist es, das generische Maskulinum unkommentiert stehen zu lassen, obwohl die Institution eine geschlechtergerechte Formulierung ausdrücklich verlangt, oder umgekehrt Sonderzeichen zu verwenden, obwohl die Prüfungsordnung sie nicht zulässt. Da Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person zu prüfen. Fehlt eine klare Regel, ist die konsequente Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen die sicherste Wahl, da sie in der Regel von vielen Prüfungsordnungen akzeptiert wird und keine Sonderzeichen voraussetzt, die manche Textverarbeitungen oder Zitierstile nicht korrekt darstellen.
Fazit: Zeuge gendern
Für das Gendern von „Zeuge“ kommen die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, Kurzformen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen sowie Umschreibungen wie die aussagende Person infrage. Sonderzeichen im Wortinnern gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Rechtschreibung. Bei Seminar-, Abschluss- und Forschungsarbeiten sind daher die Vorgaben der jeweiligen Bildungseinrichtung maßgeblich. Wer unsicher ist, kann den Text im Korrekturlesen prüfen lassen; dabei lässt sich insbesondere auf eine einheitliche Schreibweise und Orthografie achten.
Mehr Begriffe im Gender-Wörterbuch: Täter gendern, Angeklagter gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.