Zeuge gendern: Zeugin, Zeug*innen und Doppelnennung

Zeugin, Zeug*innen und weitere Schreibweisen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Der Suchbegriff „Gendern Zeuge“ betrifft die Frage, wie die Personenbezeichnung „Zeuge“ geschlechtergerecht formuliert werden kann: durch die weibliche Form Zeugin, die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen oder verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen. Eine allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Kurzform gibt es für dieses Wort nicht. Welche Form in wissenschaftlichen Arbeiten passend ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachrichtung.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Zeuge“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Zeuge gendern: kurze Antwort

Wer gendern Zeuge möchte, kann zwischen mehreren Varianten wählen. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, die beide Formen ausgeschrieben nennt und in Fließtexten gut lesbar ist. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen oder ZeugInnen etabliert, die Frauen und Männer in einem Wort zusammenfassen. Welche Variante passend ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen Texten, Gesetzen und den meisten Abschlussarbeiten ist die ausgeschriebene Doppelnennung die sicherere Wahl, während Sonderzeichen wie Stern oder Doppelpunkt vor allem in journalistischen, universitären oder internen Texten verwendet werden, sofern die jeweilige Institution sie zulässt.

Gendern Zeuge: passende Schreibweisen im Überblick
gendern Zeuge im Überblick.

Alle Genderformen für Zeuge im Überblick

Für das Gendern von „Zeuge“ gibt es mehrere Möglichkeiten. Die folgende Übersicht zeigt gebräuchliche Formen:

  • Basisformen: Zeuge (Mask., Sg.), Zeugin (Fem., Sg.), Zeugen (Mask., Pl.), Zeuginnen (Fem., Pl.)
  • Doppelnennung: Zeuginnen und Zeugen beziehungsweise Zeugin oder Zeuge
  • Gendersternchen: Zeug*innen
  • Gender-Doppelpunkt: Zeug:innen
  • Gender-Unterstrich (Gap): Zeug_innen
  • Binnen-I: ZeugInnen

Die Kurzformen verkürzen die Doppelnennung grafisch. Sonderzeichen wie Stern, Doppelpunkt und Unterstrich gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Rechtschreibung. Beim Vorlesen kann eine kurze Pause markiert werden; wie dies umgesetzt wird, hängt vom Kontext ab.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Zeuge

Für viele Personenbezeichnungen gibt es griffige neutrale Formen wie Studierende oder Lehrkraft, für Zeuge existiert jedoch keine vergleichbar etablierte Kurzform. Der Begriff stammt nicht von einem Verb wie lehren oder studieren ab, aus dem sich ein Partizip bilden ließe, sondern ist ein eigenständiges Substantiv ohne neutrales Gegenstück im allgemeinen Sprachgebrauch. In der Praxis behilft man sich daher mit Umschreibungen, etwa die aussagende Person, die Person mit Zeugenstatus oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin geladen ist. Diese Wendungen sind zwar neutral, wirken in juristischen und wissenschaftlichen Texten aber oft umständlicher als die einfache Doppelnennung. Wer eine kompakte und zugleich präzise Formulierung sucht, greift deshalb meist zu Zeuginnen und Zeugen oder zu einer verkürzten Schreibweise wie Zeug*innen.

Beispielsatz mit Zeuge im Studienkontext

Der Einsatz des Begriffs im Rahmen einer Hausarbeit oder Studie lässt sich an folgendem Muster zeigen: Für die qualitative Studie wurden insgesamt zwölf Zeuginnen und Zeugen befragt, deren Aussagen anschließend transkribiert und ausgewertet wurden. Ebenso möglich ist die verkürzte Variante: Die befragten Zeug*innen berichteten übereinstimmend von dem Vorfall. In einem Methodenteil, der Wert auf knappe und einheitliche Formulierungen legt, bietet sich zudem die neutrale Umschreibung an: Alle Personen, die als Zeuge oder Zeugin aussagten, wurden vorab über den Ablauf informiert. Wichtig ist, innerhalb einer Arbeit durchgängig bei derselben Schreibweise zu bleiben, damit der Text einheitlich wirkt und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und Umschreibung wechselt.

Gendern Zeuge: Schreibweise für die wissenschaftliche Arbeit wählen

Häufige Fehler beim Gendern des Wortes „Zeuge“

Ein häufiger Fehler ist, in einer Arbeit zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln, etwa im Fließtext Zeug*innen zu verwenden und in Tabellen oder Anhängen zur ausschließlich männlichen Form Zeugen zurückzukehren. Ebenso problematisch ist es, das generische Maskulinum unkommentiert stehen zu lassen, obwohl die Institution eine geschlechtergerechte Formulierung ausdrücklich verlangt, oder umgekehrt Sonderzeichen zu verwenden, obwohl die Prüfungsordnung sie nicht zulässt. Da Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person zu prüfen. Fehlt eine klare Regel, ist die konsequente Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen die sicherste Wahl, da sie in der Regel von vielen Prüfungsordnungen akzeptiert wird und keine Sonderzeichen voraussetzt, die manche Textverarbeitungen oder Zitierstile nicht korrekt darstellen.

Fazit: Zeuge gendern

Für das Gendern von „Zeuge“ kommen die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, Kurzformen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen sowie Umschreibungen wie die aussagende Person infrage. Sonderzeichen im Wortinnern gehören nicht zum Kernbestand der amtlichen Rechtschreibung. Bei Seminar-, Abschluss- und Forschungsarbeiten sind daher die Vorgaben der jeweiligen Bildungseinrichtung maßgeblich. Wer unsicher ist, kann den Text im Korrekturlesen prüfen lassen; dabei lässt sich insbesondere auf eine einheitliche Schreibweise und Orthografie achten.

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Häufige Fragen: Zeuge gendern

Wie lautet die weibliche Form von Zeuge?

Die weibliche Form von Zeuge ist Zeugin, der Plural lautet Zeuginnen. In der Doppelnennung wird meist die weibliche Form zuerst genannt, etwa Zeuginnen und Zeugen, wobei auch die umgekehrte Reihenfolge Zeugen und Zeuginnen im Sprachgebrauch vorkommt und ebenfalls korrekt ist.

Was bedeutet Zeug*innen mit Gendersternchen?

Zeug*innen ist eine verkürzte Schreibweise mit Genderstern. Sie kann ausdrücken, dass neben Zeugen und Zeuginnen weitere Geschlechtsidentitäten mitgemeint sind. Der Stern steht zwischen dem Wortstamm „Zeug“ und der Endung -innen; beim Sprechen wird häufig eine kurze Pause markiert.

Ist ZeugInnen mit Binnen-I noch korrekt?

Das Binnen-I in ZeugInnen ist eine verständliche Schreibweise, die heute neben anderen Varianten vorkommt. Welche Form in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden kann, richtet sich nach den Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person.

Gibt es ein neutrales Wort für Zeuge?

Eine allgemein etablierte neutrale Kurzform wie Studierende gibt es für Zeuge nicht. Möglich sind Umschreibungen wie die aussagende Person oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin aussagt; sie sind jedoch länger. Ob eine Umschreibung oder die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen geeigneter ist, richtet sich nach dem Kontext und den jeweiligen Vorgaben.

Welche Schreibweise ist für Abschlussarbeiten empfehlenswert?

Ausschlaggebend sind zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs, die häufig in einem Leitfaden oder in der Prüfungsordnung festgehalten sind. Fehlt eine klare Regel, kann die ausgeschriebene Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen verwendet werden. Ob sie für die konkrete Abschlussarbeit geeignet ist, sollte mit den zuständigen Vorgaben abgeglichen werden.

Ist das generische Maskulinum Zeuge noch zulässig?

Das generische Maskulinum „Zeuge“ ist grammatisch korrekt und in Rechtstexten gebräuchlich, gilt aber nicht in jedem Kontext als geschlechtergerecht. Ob eine geschlechtergerechte Formulierung erwartet wird, richtet sich nach den Vorgaben der Hochschule, der Fachzeitschrift oder des Fachbereichs. Daher lohnt sich vor dem Verfassen einer Arbeit ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung oder den Stilleitfaden.

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