Gendern Täter: Täter*innen im Text

Täter gendern: Sternchen, Doppelpunkt und Alternativen. Neben Täterinnen und Täter zeigt die Seite Täter*innen und ordnet beide Formen ein.

Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternativen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

In wissenschaftlichen Arbeiten, Studien und Berichten über Straftaten kann eine geschlechtergerechte Bezeichnung passend sein, wenn Personen unterschiedlichen Geschlechts gemeint sind. Wer Täter gendern möchte, nutzt hierfür die weibliche Form Täterin, die Pluralform Täterinnen und Täter oder Kurzformen wie Täter*innen, Täter:innen, Täter_innen und TäterInnen. Je nach Kontext und Hochschulvorgabe eignet sich entweder die ausgeschriebene Doppelnennung, eine verkürzte Schreibweise mit Genderzeichen oder eine neutrale Umschreibung wie Täterschaft. Dieser Ratgeber zeigt mehrere Varianten mit Beispielen und Hinweisen für die eigene Abschlussarbeit.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Ein Satz legt die Schreibweise von „Täter“ für die ganze Arbeit fest: ab Seite 2 vier fertige Hinweise (generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Formen, kurze Fußnote), dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.

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Täter gendern: die kurze Antwort

Um Täter zu gendern, stehen mehrere Schreibmöglichkeiten zur Verfügung: die weibliche Form Täterin mit dem Plural Täterinnen, die ausgeschriebene Doppelnennung als Täterinnen und Täter sowie verkürzte Schreibweisen wie Täter*innen, Täter:innen, Täter_innen oder TäterInnen. Welche Variante passend ist, hängt vom Textkontext, vom Fachbereich und von den Vorgaben der Hochschule oder Redaktion ab. In rechtswissenschaftlichen und kriminologischen Texten kann außerdem der Sammelbegriff Täterschaft verwendet werden, wenn nicht eine einzelne Person, sondern das Tätersein oder eine Gruppe von Tatbeteiligten gemeint ist. Für Studienarbeiten sollte eine einmal gewählte Form im gesamten Text konsequent beibehalten werden, damit der Text einheitlich bleibt.

Gendern Täter: Formen für wissenschaftliche Arbeiten im Überblick
gendern Täter im Überblick.

Alle Genderformen für Täter

Diese Übersicht listet übliche Darstellungen für „Täter“ auf, beginnend mit langen Versionen bis hin zu kompakten Schreibweisen:

  • Doppelnennung: Täterinnen und Täter (bzw. Täter und Täterinnen)
  • Gendersternchen: Täter*innen
  • Doppelpunkt: Täter:innen
  • Unterstrich (Gender-Gap): Täter_innen
  • Binnen-I: TäterInnen

Die Doppelnennung „Täterinnen und Täter“ ist eine etablierte Form geschlechtergerechter Personenbezeichnung. Sie nennt die feminine und die maskuline Form ausdrücklich; weitere Geschlechtsoptionen bildet sie nicht ab. Verkürzte Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I werden unterschiedlich verwendet. Da sich die Praxis an Hochschulen und in Redaktionen unterscheidet, lohnt sich vor der Wahl einer Form ein Blick in den jeweiligen Stilleitfaden.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Täter

Ein einzelnes, vollständig geschlechtsneutrales Substantiv mit genau der Bedeutung von Täter gibt es im Deutschen nicht. Der Sammelbegriff Täterschaft bezeichnet das Tätersein oder die Gesamtheit der an einer Straftat beteiligten Täter, nicht aber eine einzelne tatbeteiligte Person; er eignet sich besonders für allgemeine Aussagen, etwa in Studien zur Kriminalität. Für einzelne Personen bieten sich Umschreibungen an, etwa die tatausführende Person, die für die Tat verantwortliche Person oder die Person, die die Tat begangen hat. Solche Umschreibungen sind zwar länger, lassen das Geschlecht im Singular aber offen. Für den laufenden Text empfiehlt sich meist eine Umschreibung, wenn eine einzelne Person gemeint ist.

Beispielsatz mit Täter im Studienkontext

In einer kriminologischen Abschlussarbeit könnte ein Beispielsatz so aussehen: Die befragten Täterinnen und Täter gaben in der Studie unterschiedliche Motive für ihre Handlungen an. Wird eine kürzere Schreibweise bevorzugt, lautet die gleiche Aussage: Die befragten Täter*innen gaben in der Studie unterschiedliche Motive für ihre Handlungen an. Steht die Tatbeteiligung als Ganzes im Vordergrund und nicht die einzelnen Personen, lässt sich auch neutral formulieren: Die Studie untersucht Motive der Täterschaft bei unterschiedlichen Delikten. Welche Variante gewählt wird, sollte einmal festgelegt und dann über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten werden, damit der Text stilistisch einheitlich bleibt.

Gendern Täter: Doppelnennung und neutrale Alternative vergleichen

Häufige Fehler beim Gendern von Täter

Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen mehreren Genderformen innerhalb eines Textes, etwa wenn im ersten Kapitel Täter*innen und im nächsten Täter:innen oder nur die männliche Form steht. Ebenso uneinheitlich wirkt es, wenn Doppelnennung und Kurzform ohne erkennbares System gemischt werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich und Binnen-I derzeit nicht zur Aufnahme in das Amtliche Regelwerk empfohlen. Ob eine Hochschule eine dieser Formen zulässt oder verlangt, muss anhand ihrer Vorgaben geprüft werden. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, kann eine konsequent verwendete Doppelnennung oder neutrale Formulierung eine nachvollziehbare Wahl sein; ausführliche Hinweise dazu bietet der Ratgeber Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit zum Gendern von Täter

Wer Täter gendern möchte, kann zwischen der weiblichen Form Täterin, der Doppelnennung Täterinnen und Täter, verkürzten Schreibweisen wie Täter*innen oder Täter:innen und dem Sammelbegriff Täterschaft wählen. Entscheidend ist weniger die einzelne Form als ihre einheitliche und nachvollziehbare Anwendung über den gesamten Text hinweg. Wer unsicher ist, welche Schreibweise an der eigenen Hochschule oder Fachzeitschrift erwartet wird, sollte die Vorgaben vorab klären. Eine sorgfältige Durchsicht kann helfen, gendergerechte Formulierungen konsistent umzusetzen.

Ergänzende Einträge im Gender-Wörterbuch: Angeklagter gendern, Kläger gendern sowie Gender-Wörterbuch A bis Z.

Unser Lektorat unterstützt Sie bei der sprachlichen Prüfung Ihrer Abschlussarbeit und bei einheitlichen, geschlechtergerechten Formulierungen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Täter

Wie lautet die weibliche Form von Täter?

Die weibliche Form von Täter ist Täterin, der Plural lautet Täterinnen. Wenn Personen verschiedener Geschlechter gemeint sind, kommen je nach Vorgabe etwa die Doppelnennung Täterinnen und Täter oder eine Kurzform wie Täter*innen in Betracht.

Was bedeutet Täter*innen?

Täter*innen verwendet das Gendersternchen im Wortinnern. Diese Schreibweise gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie; der Rat für deutsche Rechtschreibung hat ihre Aufnahme in das Amtliche Regelwerk nicht empfohlen. Ob sie in einer wissenschaftlichen Arbeit zulässig ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vorgaben.

Ist Täter:innen mit Doppelpunkt korrekt?

Täter:innen verwendet einen Doppelpunkt im Wortinnern. Diese Schreibweise gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie; der Rat für deutsche Rechtschreibung hat ihre Aufnahme in das Amtliche Regelwerk nicht empfohlen. Ob die Schreibweise zulässig ist, hängt von der jeweiligen Hochschule oder Fachzeitschrift ab, deren Leitfaden vor der Abgabe geprüft werden sollte.

Gibt es ein geschlechtsneutrales Wort für Täter?

Täterschaft bezeichnet das Tätersein oder die Gesamtheit der an einer Straftat beteiligten Täter und ist daher nicht die geschlechtsneutrale Bezeichnung für eine einzelne tatbeteiligte Person. Für einzelne Personen können Umschreibungen wie die tatausführende Person das Geschlecht offenlassen. Welche Form passt, richtet sich meist nach dem Kontext und den Vorgaben für die wissenschaftliche Arbeit.

Welche Form empfiehlt sich für eine wissenschaftliche Arbeit?

Ob und wie geschlechtergerechte Schreibweisen an einer Hochschule verwendet werden, ergibt sich aus deren konkreten Vorgaben. Fehlen Vorgaben, sollte die gewählte Schreibweise im gesamten Text einheitlich angewandt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Binnen-I und Unterstrich?

Das Binnen-I schreibt TäterInnen mit großem I innerhalb des Wortes, während der Unterstrich Täter_innen zusätzlich ein Zeichen im Wortinnern hinzufügt. Beide Schreibweisen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie; der Rat für deutsche Rechtschreibung hat ihre Aufnahme in das Amtliche Regelwerk nicht empfohlen. Ob sie verwendet werden, lässt sich nur anhand der Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachzeitschrift entscheiden.

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